Beiträge von Mikael

    In Niedersachsen sind Abordnungen > 3 Monaten durch den Personalrat mitbestimmungspflichtig (§65 NPersVG). Kann mir nicht vorstellen, dass das in anderen Bundesländern wesentlich anders ist.

    Gruß !

    Zitat

    Natürlich darf jeder die Arbeit verweigern, wenn ihm schlecht wird vor Hitze. Niemand ist gezwungen, für den Arbeitgeber seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen.
    [...]
    Die Rechtslage ist inzwischen durch die am 23.6.2010 in Kraft getretene ASR A3.5 etwas verständlicher geregelt. Dort ist ohne wenn und aber festgelegt, dass Arbeitsräume mit Temperaturen ab 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfen. Ab 26 Grad am Arbeitsplatz soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad am Arbeitsplatz muss er. Maßnahmen können sein: Lockerung des Dresscodes, Klimageräte, Trinkwasserspender etc.


    http://www.felser.de/hitzefrei-arbeitnehmer-arbeitsrecht.htm


    http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=…sommerhitze.htm

    Am besten die Quellen (siehe Verlinkungen) gleich ausdrucken und der Schulleitung und dem Personalrat unter die Nase halten. Und dran denken: Wird danach trotz unerträglicher Hitze wider besseren Wissens Arbeit angeordnet und kommt dabei jemand zu Schaden kann der Verdacht auf fahrlässige oder sogar vorsätzliche Körperverletzung bestehen (Straftat!)

    Gruß !

    Es sind aber nicht 128 Kraken angetreten sondern nur Paul... Und jeder konnte VOR den Spielen sehen, wie er getippt hat.

    Tja, der Paul hat's eben drauf. Braucht ihr gar nicht so neidisch zu sein...

    Ein paar Fragen hätte ich auch an ihn. Vielleicht besuche ich ihn mal. Sind ja noch Ferien.

    Gruß !

    Es gibt durchaus unzulässige Fragen, die man nicht wahrheitsgemäß beantworten muss. Typisches Beispiel: Die nach einer Schwangerschaft. Ob Schulden dazugehören, weiß ich im Moment nicht, aber das hängt sicherlich vom Beruf ab: Bei einem Kassierer in der Bank oder einem Geldtransporteur oder einem Finanzbeamten sind sicherlich andere Maßstäbe anzusetzen als bei einem Lehrer.

    Nebenbei: Als ich als Lehrer anfing, wurde ich praktisch gleich am ersten Tag in der Schule nach meiner Relgionszugehörigkeit gefragt. Unzulässige Frage, wie ich mittlerweile weiß (nicht zu verwechseln mit der die Bezüge auszahlenden Stelle: Die muss das wegen der Steuer wissen). Meine bisherige Erfahrung: Schulen nehmen es nicht so ernst mit dem Datenschutz. Da wird auch mal leichtfertig ausgeplaudert, aufgrund welcher Krankheit Kollegen oder Kolleginnen längerfristig fehlen. Ein Unding, wie ich finde.

    Gruß !

    Warum sollte irgendjemand ein Interesse daran haben, dich in deine reguläre Laufbahn wechseln zu lassen, wenn man deine Fähigkeiten und Kenntnisse (die sicherlich auch an einer GHS gebraucht werden!) zwei Gehaltsstufen billiger bekommt?

    Hier hilft nur, der Schulbehörde die Pistole auf die Brust zu setzen: Kündigung und Bundeslandwechsel androhen. Wenn du jung genug bist, würde ich das auf jeden Fall so machen.

    Gruß !

    Ich spinne meinen hypothetischen Thread einmal weiter...

    Gruß !

    Zitat

    Original von Elternschreck
    Wer haftet, wenn die Schüler reihenweise kreislaufmäßig zusammenbrechen ? 8)

    Da gibt's sicherlich irgendwo eine Richtlinie, welche die Letztverantwortung der Lehrkraft zuschiebt... "Aber Herr Elternschreck, DAS hätte IHNEN doch einleuchten müssen, dass SIE die Schüler nicht in dem stickigen, überhitzten Raum lassen könnne. Schließlich tragen SIE die Verantwortung für das körperliche Wohl der IHNEN anvertrauten Schüler. Warum haben SIE nicht beim Schulleiter interveniert, oder falls dieser sich querstellt, bei der Schulbehörde. SIE haben schließlich die PFLICHT zur Beratung ihrer Vorgesetzten, und wenn das nichts nützt, zur Remonstration, denn das Recht auf körperliche Unversehrheit der Schüler ist ein Grundrecht. Oder wollen SIE etwa behaupten, dass SIE sich nicht mit IHREN Pflichten auskennen?"

    Das mediale Bashing gibt's natürlich gratis dazu: "Pauker Elternschreck sperrt kleine Kinder tortz Hitzerekord in unbelüftetem Klassenraum ein. Großeinsatz für das örtliche Krankenhaus..."

    Gruß !

    Zitat

    Original von silke111
    naja, die berufstätigen eltern, die selbst kein hitzefrei bekommen, müssen ihre kinder oft bis 16 in der ogs lassen...

    Diese "berufstätigen Eltern" sitzen aber in der Regel nicht mit 30 anderen Personen in einem viel zu kleinen stickigen, ungekühlten Raum, der oft nicht einmal eine Schutzvorrichtung gegen Sonneneinstrahlung hat...

    "Unterricht" unter diesen Bedingungen ist nur noch Aufbewahrung der Kinder. Ehrlich wäre es, wenn der Schulträger in so einem Fall allen einen kostenlosen Freibad-Besuch spendiert. Ist immer noch billiger, als die Schulen so umzubauen, dass auch unter diesen Extrem-Bedingungen Unterricht möglich wäre.

    Gruß !

    Zitat

    Original von Janet
    Ich hab gedacht als Beamter zahlt man nicht so viel Steuern und es lohnt sich deshalb auch nicht, stunden- und tagelang über der Erklärung und den ganzen Nachweisen zu brüten.

    Als Beamter zahlst du sogar MEHR Steuern als ein Angestellter bei gleichem Brutto-Gehalt dank besonderer Steuertabelle...

    Gruß !

    Ein private Haftpflich nützt dir gar nichts, da diese (wie der Name schon sagt) nur für deine private Lebensführung gilt.

    Was du meinst ist eine Berufshaftpflicht- bzw. Diensthaftpflichtversicherung. Möglicherweise bieten einige Versicherungsunternehmen dies für Lehrer an, aber die Verbände / Gewerkschaften haben das oft bei Mitgliedschaft in ihrem Leistungskatalog.

    Gruß !

    Hier muss man differenzieren:

    Sollte eine Lehrerin einen Schüler körperlich und/oder seelisch misshandeln oder eine Sachbeschädigung oder einen Diebstahl am Eigentum des Schülers begehen, ist eine persönliche strafrechtliche und / oder zivilrechtliche Verfolgung sicherlich möglich. Aber realistischerweise kommen diese Fälle in der Praxis fast nie vor.

    Was wohl gemeint ist, ist das "Verklagen" wegen der Zensurenfindung. Hier muss man beachten, dass eine "einfache" Note (mündliche, schriftlich, sogar eine einzelne Fachnote) regelmäßig keinen Grund für eine "Klage" liefert. Die Erziehungsberechtigten können nur gegen einen "Verwaltungsakt" klagen (nach vorhergehendem Widerspruch). Das wird in der Regel die Nichtversetzung in die nächsthöhere Klassenstufe oder auch die Nichtzulassung zum Abitur sein. Falls so etwas wirklich vor Gericht kommt, wird eine involvierte Lehrkraft (die z.B. ein "mangelhaft" im Zeugnis vergeben hat) aber nur als Zeuge vor Gericht geladen bzw. muss eine schriftliche Stellungnahme abgegen (Begründung der Zensur), wobei natürlich Einsicht in die Kursunterlagen (Notizen zu den schriftlichen und mündlichen Leistungen) genommen werden kann. Die Lehrkraft wird keinesfalls persönlich "angeklagt", da Verwaltungsakte nicht von der Lehrkraft persönlich, sonderen von der Institution "Schule" erlassen werden.

    Also, keine Panik.

    Gruß !

    Zitat

    Original von Nebelparder
    An meiner Schule ist mir auch die hohe Quote der Lehrer aufgefallen, die rund 20 Schulstunden die Woche haben, das ist ja wirklich nicht viel, Kann man von dem Geld denn überhaupt über die Runden kommen?

    ...

    Organisieren ist nicht mein Problem. Ich habe 3 Jahre als RENO bei einem Anwalt gearbeitet, habe im Grunde penetrant 5 Dinge gleichzeitig gemacht und wenn mir eines leicht fällt, dann das sortieren, terminieren, abgleichen, telefonieren, einteilen der zeit/Aufgaben usw. :D

    Du scheinst noch keine realistische Einschätzung vom Lehrerberuf zu haben.

    20 Unterrichtsstunden sind überhaupt nicht mit 20 Arbeitsstunden woanders zu vergleichen, da das ganze "Drumherum" fehlt (Vor-/Nachbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Beschaffung/Erstellung/Bereitstellung von Arbeitsmaterialien, Gespräche,...). Und dieses "Drumherum" nimmt dir NIEMAND ab, keine Sekretärin, kein Outsourcing, kein Kopierservice,... Zudem kann der psychische Stresslevel einer Unterrichtsstunde sehr hoch sein...

    Und die allermeisten Kollegen und Kolleginnen gehen auf Teilzeit nicht etwa, weil man vom reduzierten Gehalt so gut leben kann, sondern aus Überlastungsgründen.

    Und dein Organisationstalent mag eine nützliche Eigenschaft an dir sein, aber setze einmal ein realisitsches Zeitfenster fürs "Organiseren" von 5% bis max. 10% deiner wöchentlichen Arbeitszeit an. Der Rest geht für andere Tätigkeiten drauf.

    Gruß !

    Zitat

    Original von Ummon
    Du hast nie richtig Feierabend.
    Klare Arbeitszeiten wie bei anderen Berufen - überzogenes Beispiel auf dem Bau: Wenn die Glocke bimmelt, lässt man den Hammer fallen und denkt bis zum nächsten Tag um 8 nicht mehr an die Arbeit - gibt es beim Lehrerjob nicht.
    Die eine Hälfte des Jobs ist zeitlich +/- genau festgelegt (der Unterricht), die andere eben nicht.

    Ja, genau. Eine wichtige Ergänzung noch:

    Es gibt Zeiten, da hat der Lehrerjob etwas "Totalitäres". Damit meine ich, dass er dir in diesen Zeiten kaum Zeit für dein Privatleben lässt. Speziell für Gymnasiallehrer sind das typischerweise die korrekturintensiven Phasen vor den Zeugnissen und beim schriftlichen Abitur. Wenn dann noch Konferenzen und Exkursionen Klassenreisen / sonstige außerschulische Veranstaltungen (ob mit den Schülern oder mit Kollegen / der gesamten Schule) hinzukommen, die du entweder machen musst oder von denen stark erwartet wird, dass du sie machst, dann dreht sich dein Leben nur noch um Schule.

    Es ist diese teilweise sehr ungleichmäßige Arbeitsbelastung, die nervt. Konsequenterweise muss man sich dann in den "ruhigeren" Phasen sein "Arbeitszeitplus" zurückholen, und nicht an der x-ten Verbesserung seines Unterrichts bis spät in die Nacht feilen.

    Was auffällt, ist die extrem hohe Teilzeitquote unter den Lehrerinnen (und es sind nicht nur Kolleginnen mit kleinen Kindern!) . Viele scheinen den Ausgleich nicht hinzubekommen.

    Gruß !

    Zitat

    Original von Meike.
    Wir haben nunmal neben der fachlichen auch eine pädagogische Verantwortung und die hat nix mit Helfersyndrom zu tun (vor dem ich auch ausdrücklich warne, nicht nur aus Selbstschutzgründen, sondern weil das oft übergriffiges Verhalten ist!), sondern ist ganz normaler Teil unseres Berufsprofils.

    Pädagogische Verantwortung ja, aber nur für den schulischen Bereich, die zudem für diesen Bereich gleichberechtigt neben die Verantwortung der Eltern tritt. So sieht es der Gesetzgeber und alles andere ist auch unrealistisch. Die Welt retten werden wir als Lehrkräfte sicherlich nicht.

    Es sind dann auch oft diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die diese Verantwortungsgrenzen überschreiten, die dann irgendwann einen Burn-Out o.ä. bekommen. Am Ende wird einem niemand diesen "Einsatz" danken und die anderen sind genervt, dass XXX schon wieder (dauer-)krank ist. Einige von diesen "Weltrettern" flüchten sich am Ende auch in Teilzeit, Sabbat-Jahr oder was auch immer... überlegt euch selbst, ob ihr das wollt.

    "Professionelle Distanz" ist wichtig. Ein Arzt solte ja auch keine schlaflosen Nächte haben, wenn seine Patienten seine Ratschläge nicht befolgen...

    Gruß !

    Kurze Antwort: Ja.

    Erstens ist die "Vorwarnzeit" von 1,5 Wochen nicht unangemessen kurz, zweitens bist du (insbesondere bei Vollzeit) verpflichtet, deine "ganze Arbeitszeit" der Schule zur Verfügung zu stellen (ein Nachmittagstermin ist also immer drin, bei Abendterminen müsste m.E. die Vorlaufzeit länger sein), und drittens hast du es selbst zu vertreten, wenn dir so ein Termin erst so spät bewusst wird ("Stress" ist da kein Argument).

    Anders wäre die Lage natürlich bei einem unaufschiebaren Arzttermin.

    Gruß !

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