ZitatOriginal von alias
Dass Teilzeitkräfte von der "Restzeit", die sie sich von der Teilzeitentscheidung erhoffen, auch etwas haben wollen fionde ich mehr als gerechtfertigt. Oft genug wurden Teilzeitkräfte auch als "Lückenfüller" für Vertretungsunterricht eingesetzt - hier hat der EuGh glücklicherweise ein weises Urteil getroffen und dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben
Hast du dafür eine Quelle / Link?
Und mimmi: 100% Zustimmung! Dazu kommt, dass man sich jede Arbeitserleichterung auf eigene Kosten(!) selber improvisieren muss. Die Bildungspolitik will von den Schulen immer mehr Output bei sinkendem Input. Jeder BWL-Student im ersten Semester lernt, dass DAS nicht funktionieren kann.
Gruß !