ZitatOriginal von fliegenpilz
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine fürsorglichen Chef werde ich in die Weg leiten.
Lass dich beraten (Personalrat / Bezirkspersonalrat) damit das Ganze wasserdicht wird!
Gruß !
ZitatOriginal von fliegenpilz
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine fürsorglichen Chef werde ich in die Weg leiten.
Lass dich beraten (Personalrat / Bezirkspersonalrat) damit das Ganze wasserdicht wird!
Gruß !
ZitatOriginal von fliegenpilz
vielen Dank, ich habe die Antwort gleich ausgedruckt und werde gleich am Montag auf eine Dienstkonferenz bestehen. Die Vorgehensweise ist ein guter Tipp. Wie geht man nun mit einem Direktor um, der (nicht das erste Mal) seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt?
Versuche doch einmal, in Gegenwart des Personalrates mit dem SL über das Thema zu sprechen.
Wenn er immer noch nichts macht, bleibt eigentlich nur der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde. Die kannst du natürlich direkt an den zuständigen Dezernenten richten. Die Schulbehörden sollten mittlerweile für die Thematik sensibilisiert sein. Wenn du wirklich Befürchtungen hast, dass der Schüler seine Androhung in die Tat umsetzen könnte, dann ist das der Weg. Vorher aber natürlich Beweissicherungen (insbesondere der Sozialpädagoge). Sonst stehst du am Ende dumm da.
Ergänzung: Zur Polizei würde ich natürlich vor allem anderen gehen. Immerhin war die Drohung gegen dich persönlich gerichtet!
Und noch eine Ergänzung: Je mehr Leute du in dieses Vorkommnis "involvierst", umso besser. Also sei kommunikativ. Bei den ganzen Amokläufen in letzter Zeit werden nur wenige nichts tun wollen. Dein SL scheint da besonders lernresistent zu sein.
Gruß !
ZitatOriginal von Susannea
Hm, ist das bei euch so? Bei uns gibts auch differenzierte Arbeiten, denn wird haben viele SPF Kinder dabei und die dürfen ja eh nur Noten mit * bekommen, d.h. die sind an ihrem Leistungsvermögen gemessen und nicht dem dder Mitschüler.
Und dann bewerben die sich am Ende der Schulzeit mit ihren Sternchen-Noten für einen Ausbildungsplatz??? Oder ist das ganze nur pädagogischer Selbstzweck? "Non vitae, sed scholae discimus" in Reinkultur?
Gruß !
ZitatOriginal von magister999
Negatives? Du hast als Beamter kein Streikrecht, das ist wahr. Du bekommst, wenigstens in Baden-Württemberg, Mehrarbeitsstunden erst ab der vierten Stunde im Monat bezahlt, während LiA's jede Überstunde bezahlt bekommen.
Aber tatsächlich werden Überstunden bei Beamten fast nie bezahlt, da es genug Gegenrechnungsmöglichkeiten von "Minusstunden" gibt.
ZitatEs ist bestimmt nicht negativ, dass Du mehr netto hast. Dass Du in die PKV darfst/musst, kann man kontrovers diskutieren, wenn man will. (Ich will es nicht.)
Machen wir uns nichts vor. Die PKV-Beiträge explodieren noch viel stärker als die GKV-Beiträge. Mit der GKV bezahlen die Ärzte ihre Praxis, mit der PKV ihren Lebensstandard.
ZitatFlexibilität? Auch ein Beamter auf Lebenszeit, also nach der Probezeit, ist nicht lebenslänglich an sein Beamtentum gebunden. Es ist durchaus möglich zu kündigen, wenn man sich unbedingt der rauen Luft der sogenannten freien Wirtschaft aussetzen will. In diesem Fall wird man vom Staat bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert, so dass man am Ende des Berufslebens ebenso viel Rente erhält, wie wenn man nie Beamter gewesen wäre.
Aber es werden nur die Arbeitgeberanteile nachbezahlt. Für die Arbeitnehmeranteile wäre der Ex-Beamte selbst verantwortlich. Also für die meisten de facto unbezahlbar.
Der größte Nachteil ist die Bindung an den Dienstherren. Mal eben schnell den Arbeitgeber wechseln geht nicht, jedenfalls dann nicht, wenn man weiter als Lehrer arbeiten will.
Gruß !
Hier einmal zur Orientierung die relavanten Regelungen für Niedersachsen:
ZitatAlles anzeigen4.2.4 Erfahrungs- und Lernfeld "Auf Rädern und Rollen"
4.2.4.1 Zur Einführung in das Radfahren sind Einsichten in sachgerechtes Verhalten auf den Wegstrecken (z.B. Ortskunde, Verkehrsregeln, Fahrverhalten in der Gruppe) und grundlegende Kenntnisse der Fachsprache, Materialkunde und Maßnahmen bei Unfällen zu vermitteln.
Die Lehrkraft hat dafür zu sorgen, dass alle auf den Wegstrecken befindlichen Schülerinnen und Schüler ihrem Alter entsprechend beaufsichtigt werden.
Die Anzahl der gleichzeitig auf öffentlichen Verkehrswegen übenden Schülerinnen und Schüler richtet sich nach deren Könnensstand. Auf Nr.4.1.3 wird verwiesen.
Um das notwendige Maß an Sicherheit zu gewährleisten, sind u.a. folgende Maßnahmen erforderlich:
- Lehrkräfte müssen sich rechtzeitig davon überzeugen, dass alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind. Dazu gehören auch die Verkehrssicherheit der Fahrräder und die exakte Festlegung der Fahrstrecke. Soweit möglich, sind Radwege bzw. verkehrsarme Straßen auszuwählen.
- Die Schülerinnen und Schüler sind vor Beginn der Veranstaltung über die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen zu belehren.
- Während des Radfahrens ist darauf zu achten, dass die Gruppe zusammenbleibt.
- Grundsätzlich ist Radfahren im öffentlichen Verkehrsraum vom Schuljahrgang 5 an zulässig.
- Beim Radfahren sollte ein Kopfschutz getragen werden.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich eine Genehmigung bei der Kommune (Ordnungsamt) sowie der örtlichen Polizeidienststelle einzuholen.
4.2.4.2 Beim Rollschuhlaufen, Inline-Skating und Skateboardfahren ist auf ausreichende Schutzkleidung und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten.
http://www.schure.de/22410/23,6,52100,1.htm#p4.1.11
Gruß !
Falls du Gewerkschafts-/ Verbandsmitglied bist, könntest du dich an die wenden.
Wenn du schon im Schuldienst bist, natürlich auch an den Bezirks- oder Landespersonalrat.
Zwei härtere Mittel wären:
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- Androhung, dass du, wenn du wegen falscher Fächerkombination in der Datenbank nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wirst, den Verdienstausfall geltend machen wirst
Musst du aber selber wissen, ob du die "harte Tour" willst.
Gruß !
Jede Lehrkraft, die solch einen Wisch unterschreibt, muss sich darüber klar sein, dass sie damit die mangelhafte Ausstattung von Schulen mit EDV-Technik unterstützt.
Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Der Dienstherr ist dafür verantwortlich, dass in den Schulen genügend Computer sind, auf denen die Lehrkräfte ihre Arbeit machen können, und die datenschutzrechtlich und -technisch vom schulischen Datenschutzbeauftragten überwacht werden. Es kann doch nicht ernsthaft die Aufgabe der Lehrkräfte sein, sich auf eigene Kosten PCs anzuschaffen und dann noch im Zweifel in die Haftung genommen zu werden, wenn datenschutzrechtlich etwas schief geht.
Ich kann mir schwerlich eine andere Berufsgruppe vorstellen, die sich diese doppelte Ver... gefallen lassen würde.
Gruß !
Der Hamburger Senat will ja im Zuge der Einführung der 6-jährigen Primarschule 250 Gymnasiallehrerstellen einsparen...
Klar, wenn dann in der 5. und 6. Klasse die Schwachen die Starken mitziehen, braucht man die logischerweise nicht mehr...hmmm...oder sollte nicht vielmehr die Starken die Schwachen mitziehen, oder wie oder was??? Irgendwas habe ich da offensichtlich noch nicht verstanden...
Gruß !
ZitatOriginal von Susannea
Da hat jemand nur teilweise gelesen.
Erwischt! ![]()
Gruß !
ZitatOriginal von Rosenfee
Ich wusste gar nicht, dass der Unterschied zu denen "ohne Ausbildung" so extrem hoch ist. Ich meine, es ist ja auch wahrscheinlich, dass wir theoretisch (und praktisch) die gleiche Arbeit leisten. Wirklich unfähr, zumal bei 1700 Euro brutto ja kaum etwas übrig bleibt - und das für den Job!
Schaffen wir die Ausbildung zum Lehrer ab! Dann bekommen alle nur noch 1700 brutto. Das ist dann fair. Und spart dem Staat Geld.
Gruß !
ZitatOriginal von annasun
Mir geht's (im Moment) ähnlich!!! Wenn sich der Mehr- Aufwand wenigstens irgendwie für einen selbst lohnen würde (Vorteile beim Stundenplan, Unterrichtsstunden entfallen, mehr Geld, Beförderung...IRGENDwas...), aber nein. Deswegen muss man das Ganze auch in Grenzen betreiben.Gruß
Anna
Ich habe da mittlerweile meine ganz persönliche Theorie:
Da Leistung bekanntermaßen Arbeit durch Zeit ist, entsteht bei denjenigen, die nur wenig Zeit für die Schule aufwenden, automatisch der Eindruck, dass sie eine hohe Leistung erbringen, also ihre Arbeit im Griff haben.
Wer aber viel Zeit für die Schule aufwendet, erweckt automatisch den Eindruck von Inkompetenz, da er offensichtlich wenig Leistung erbringt, da er sein Zeitmanagement nicht im Griff hat.
Damit ist auch klar, wer im Zweifel befördert wird.
Nach Beobachtung mehrerer Fälle an unserer Schule bin ich mittlerweile von der Gültigkeit meiner Theorie felsenfest überzeugt (Gegenbeispiele habe ich bisher auch noch nicht beobachtet).
Gruß !
ZitatOriginal von Meike.
Nele ... hihi
Das hier ist ja wirklich...
[Blockierte Grafik: http://flat32.net/wp-content/uploads/2008/04/tafelfoto.jpg]
...geil...Mathematiker...koppschüttel
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Nein, eindeutig ein npn-Transistor. Also Physik!
Gruß !
Nur als 0815-Beamter ganz unten in der Hierarchie bist du erst einmal der ... in dem System.
Das Beamtenrecht schränkt die Arbeitnehmerrechte und erst recht die allgemeinen bürgerlichen Rechte gewaltig ein.
Gruß !
Die privaten Krankenversicherungen müssen den eigentlich selbstständig versenden. Ich habe meine schon Ende des letzten Jahres bekommen. Wenn er nicht vorliegt: Nachfragen!
Ob die Steueridentifikationsnummer ausreicht? Keine Ahnung. Wichtig ist, dass die Angaben aus dem genannten Schrieb der Krankenversicherung der Besoldungsstelle vorliegen.
Gruß !
Die Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden steuerlich besser berücksichtigt (Freibeträge). Wenn du den dazugehörigen Schrieb deiner privaten Krankenkasse zur Höhe der unbegrenzt abzugsfähigen Beitragsanteile an deine Besoldungsstelle übermittelst, gibt's eventuell sogar noch ein paar Euro mehr.
Siehe auch:
http://www.finanztip.de/recht/steuerre…tungsgesetz.htm
Gruß !
Es gibt einen Weltlehrertag:
ZitatDer Weltlehrertag wird seit 1994 jährlich am 5. Oktober begangen, im Gedenken an die „Charta zum Status der Lehrerinnen und Lehrer“, die 1964 von der UNESCO und der Internationalen Arbeitsorganisation angenommen wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltlehrertag
Ja, tatsächlich. Es gibt sogar eine Charta zum Status der Lehrerinnen und Lehrer (wusste ich auch gar nicht):
http://unesdoc.unesco.org/images/0016/001604/160495e.pdf
Schon bezeichnend, wenn man einen "Gedenktag" für diese Charta braucht. Ist leider aber wohl nicht rechtsverbindlich.
Auf deutsch gibt's das Dokument bezeichnenderweise nicht (hier gefunden: http://unesdoc.unesco.org/ulis/cgi-bin/u…gp=1&lin=1&ll=1)
Und hier eine Liste aller Ländern, die einen Teacher's Day haben:
http://en.wikipedia.org/wiki/Teachers'_Day
Eine Auflistung in der deutschen Wikipedia gibt's natürlich auch nicht...
Gruß !
Leute, warum trinkt ihr keinen normalen Kaffee???
Schmeckt besser, ist billiger und gibt's in jedem Supermarkt sofort (oft sogar im Angebot).
Und dann die ganzen Keime, die in so einer Luxusmaschine nisten...brrr. Nein danke!!
Gruß !
ps: Ich will hier aber niemandem irgendwas vermiesen...
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ZitatOriginal von Avantasia
Ich wusste es: Korrigieren kann so befriedigend sein!À+
Jetzt wird mir so langsam klar, warum sich gerade unsere Kolleginnen so selten über die Höhe des Gehalts beschweren...
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