Mal was zu Beamten und Streik:
Zitat[...]Später hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG vom 02.03.1993 Aktenzeichen 1 BvR 1213/85, die Dauer von der Aktenanlage im Jahr 1985 bis zur Entscheidung im Jahr 1993 zeigt, wie heiss das Thema ist …) dann wenigstens den Einsatz von Beamten als Streikbrecher untersagt. Solange es keinentsprechendes Gesetz (mein Vorschlag: BSBG - Beamtenstreikbrechergesetz) gäbe.
Auch hier die HESSEN wieder:
ZitatZuletzt hatte sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (HVGH vom 07.09.2004 Aktenzeichen 24 GH 2290/04) mit der Frage zu befassen, dort der Disziplinarsenat, der für Recht und Ordnung im öffentlichen Dienst zuständig ist. [...] Nach den sog. hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums seien kollektive Kampfmaßnahmen von Beamten zur Durchsetzung gemeinsamer Berufsinteressen selbst dann nicht erlaubt, wenn der Dienstherr einen Anlass für solche Maßnahmen gegeben habe, wie z. B. bei Verletzung seiner Fürsorgepflicht.” [...] Der letzte Satz ist bei solchen Beschlüssen übrigens immer das überzeugendste Argument: “Dieser Beschuß ist unanfechtbar.”
ZitatVer.di fordert, unter Beachtung der UN-Menschenrechtspakte, Übereinkommen
Nr. 87, 98, 151 der ILO und Artikel 6 der Europäischen Sozialcharta, das Recht auf Streik für Beamtinnen und Beamte anzuerkennen.
ZitatIn Europa dürfen EU-Beamte übrigens selbstverständlich streiken, wie die Staatsdiener in den meisten europäischen Länder auch. Nur in Deutschland und Dänemark herrscht generelles Streikverbot für Beamtinnen und Beamte. In Dänemark wird ab 2001 nur noch bei Polizei und Militär verbeamtet. In Österreich dürfen Beamte eigentlich nicht streiken, sie tun es aber. Aber die Deutschen würden auch an einer dauerroten Fussgängerampel im Death Valley verdursten. In den meisten anderen Staaten der EU sind nur Polizei, Militär und Justiz vom Streikrecht ausgenommen.
http://blog.juracity.de/2008-03-09/beamtenstreikrecht.html
Wird mal Zeit, dass einer oder eine Betroffene den Mut hat, mit finanzieller Unterstüzung der Verbände das bis zum EuGH bzw. EGMR auszufechten. Vielleicht ließt ja hier jemand so kurz vor der Pensionierung mit, dem selbst eine (Straf-)Versetzung nichts mehr anhaben kann?
Gruß !