Ich meine das zwar auch, finde aber keine belastbare Quelle für diese Aussage. Lediglich die Regelung für die Abiturientinnen findet sich auf der Seite des Schulministeriums.
Hast du irgendeine Quelle und sei es auch nur eine Interviewantwort oder Presseinformationen seitens Yvönnsche?
Hm, die Schulmail sagt:
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Wer am Präsenzunterricht nicht teilnehmen kann, kann natürlich auch keinen Distanzunterricht an den Tagen erwarten, die Lehrkraft ist ja mit dem Präsenzunterricht beschäftigt. 