Beiträge von leonK

    ... weil es in dem Anforderungsschreiben ganz klar drin steht: "Ich bitte Sie, mir (...) ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis (...) vorzulegen. Darin muss bescheinigt sein, dass Sie für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit geeignet sind und mit Ihrer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht zu rechnen ist." ;)

    Hallo zusammen. Nun ist es ein paar Jährchen her und es gibt vielleicht neue Erfahrungen: Muss man nach Beendigung von OBAS wirklich noch mal zum Amtsarzt? Wenn ja, wäre die erste (auf Beamtentauglichkeit hin ausgerichtete) Gesundheitsprüfung vor OBAS (= Zeit, in der man nicht verbeamtet ist) ziemlich sinnlos. Ich würde mich über Erfahrungsberichte freuen!

    Ich befinde mich gerade auch in der Situation des Wartens auf das Einstellungsangebot. Recherchen hier im Forum haben ergeben, dass man zumindest in der Vergangenheit wohl etliche Wochen warten musste. Eine ehemalige Kollegin von mir, die vor nicht allzu langer Zeit im Regierungsbezirk Düsseldorf eingestellt wurde, hat ebenfalls gesagt, dass sie eine gefühlte Ewigkeit gewartet habe. Es scheint so zu sein, dass wir uns einfach gedulden müssen, was mir persönlich auch sehr schwer fällt. Ich vermute, dass wohl drei bis vier Wochen ins Land gehen werden.


    Zum Verfahren: Auch ich habe auf allen Wegen versucht herauszufinden, wer wann wo wie genau mit welcher Entscheidungskompetenz die Unterlagen prüft. Für mich deutet alles daraufhin, dass zumindest für den Regierungsbezirk Düsseldorf gilt, dass die Formalia (Studienleistungen, Berufserfahrung) bereits durch den Vertreter des ZfsL geprüft werden, also im Grunde schon vor dem Auswahlgespräch feststeht, ob das alles stimmig ist. Mir wurde gesagt, bei der Bezirksregierung werde das Verfahren abschließend "nur noch" auf Sachbearbeiterebene "geprüft" bzw. mit einem Einstellungsangebot zu Ende gebracht.


    Wir müssen durchhalten :)

    Dankeschön für die beiden Antworten!


    @calmac : Qualifikationen, Berufserfahrung, Fächer ausbildbar - alles das trifft zu. Die beiden letzten Punkte verstehe ich nicht ganz. Aus wessen Perspektive stellst du diese Fragen? Und worauf bezieht sich der Satz "Das sind all die Sachen, die noch zu erledigen sind." ?


    Im Grunde interessiert mich, ob sich die Bezirksregierung dem Votum der Auswahlkommission in der Regel anschließt. Gibt es da rechtliche Grundlagen?


    Beste Grüße
    Leon

    Guten Tag zusammen!


    Wer hat wirklich verlässliche Informationen / eigene Erfahrungen mit folgenem Szenario:


    Die Auswahlkommission der Schule entscheidet sich trotz einer Reihe an Regelbewerbern für den Seiteneinstiegs-Kandidaten und schlägt diesen der Berzirksregierung als den geeignetsten Kandidaten vor. Wie stehen die Chancen, dass die BR dies anerkennt?


    (Kurzer Hinweis: Spekulieren, was aus welchen Gründen wie passierne könnte, das habe ich selbst schon zu genüge getan. Es geht mir wirklich um sachliche Informationen / Erfahrungen.)


    Vielen Dank und einen schönen Abend! :)

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