Beiträge von Timbotours

    Vielen Dank für den Zuspruch. Einen Widerspruch hatte ich schon eingelegt und auch schon mit dem Bearbeiter vom Finanzamt telefoniert. Vielleicht sollte ich noch einmal persönlich vorstellig werden und es ihm aufmalen ;) .
    Ansonsten, hat er schon geschrieben, bleibt mir als nächstes noch die Möglichkeit der Klage vor dem niedersächsischen Finanzgericht :ohh:
    Bei uns geht es bei der Sache insgesamt um ca. 1250€ jährlich und natürlich darum Recht zu bekommen! Aber wäre schon ganz schön aufwendig...

    Ich bin gerade im Streit mit dem freundlichen Finanzbeamten, der unsere Einkommensteuererklärung bearbeitet. Ich habe den Fall einmal skizziert und bin gespannt auf die Kommentare.
    Meine Lebenspartnerin und ich sind beide Lehrer und haben beide in unserem gemieteten Haus jeweils ein Arbeitszimmer. Das Haus hat 100qm und die beiden voneinander getrennten Arbeitszimmer haben jeweils 10qm (also jeweils 10% bzw. insgesamt 20% der Wohnfläche). Die gesamten Mietkosten betragen 10.000€. Die Aufwendungen für beide Arbeitszimmer zusammen betragen 2.000€, also 1.000€ pro Person und Arbeitszimmer. Jeder von uns möchte daher diese 1000€ als Aufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung gelten machen.
    Das Finanzamt sagt jetzt aber, dass die jeweiligen 10qm Arbeitszimmer von uns beiden bezahlt werden und die anrechenbaren Kosten daher auch geteilt werden müssen. Also für meine Person:


    Aufwendungen: 5.000€


    Anteil an der Gesamtfläche
    für mein Arbeitszimmer: 10% von 100qm


    = anrechenbare Werbungskosten: 500€


    Originaltext vom Finanzamt:
    „Für die Ermittlung der jeweiligen Werbungskosten ist somit auf die jeweilige wirtschaftlichen Belastungen abzustellen. Dieser Betrag ist dann prozentual mit dem Anteil der Arbeitszimmer zu berücksichtigen."
    Aus 2.000€ die wir beide zusammen als Werbekosten veranschlagen wollten, sind jetzt nur noch 1.000€ (bzw. 500€ pro Person) geworden. Die jeweiligen 500€, die nach wir Rechnung des Finanzamtes für das jeweils andere Arbeitszimmer mittragen, fallen dabei unter den Tisch.

    Da frage ich mich, wie aus den realen 2.000€ Kosten für die Arbeitszimmer jetzt nur noch 1.000€ werden können!?
    Laut aktueller Gesetzeslage würde wir bei einem gemeinsammen Arbeitszimmer beide 1.000€ anrechnen lassen können, da die beiden Arbeitszimmer allerdings getrennt sind soll dies nicht gehen!?

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