Beiträge von Steppenwolf

    Hallo zusammen,


    meine Frau und ich, beide Realschullehrer in Baden-Württemberg, erwarten zum 11.12.2019 Nachwuchs.
    Nun versuche ich mich gerade in das Thema Elterngeld reinzuarbeiten.


    Unser Plan:

    • Meine Frau soll 24 Monate das Elterngeld Plus beziehen
    • Ich selber möchte zwei Lebensmonate ebenfalls Zuhause bleiben (den ersten Lebensmonat und dann nochmal im Juli)
    • Wir möchten also die zwölf Monate Basiselterngeld durch die zwei Partnermonate in 28 Monate Elterngeld Plus umwandeln.

    Nun ist es ja allerdings so, dass meine Frau als Beamtin bis 8 Wochen nach der Geburt wegen des Mutterschutzes noch Bezüge erhält.
    Laut Auskunft der L-Bank MUSS in diesen zwei ersten Lebensmonaten das Elterngeld beantragt werden, von dem man dann exakt 0€ sieht, da man ja reguläre Besoldung erhält.
    Doch es gilt nicht nur die ersatzlose Streichung dieser Elterngeldbezüge, sondern das Elterngeld MUSS in diesen zwei Monaten als Basiselterngeld beantragt werden.


    Nun bleiben laut Auskunft also insgesamt 22 Monate Elterngeld Plus. Sprich 22x900€ im Gegenzug zu geplanten 28x900€. Das ist ein Unterschied von 5400€ abzüglich dem Plus, das sich durch die Verrechnung mit den Besoldungszahlungen in den ersten zwei Monaten ergibt.


    Meine Frage: Wie kommt die L-Bank aber nun auf 22 Monate und nicht auf 24?
    Ich sehe gerade meinen Denkfehler nicht, da ich vor lauter Bäumen den Wald nicht sehe.


    Vielen Dank fürs Lesen!


    VG
    Alex

    Das is ja eine andere Sachlage yestoerty.
    Wir verdienen beide dasselbe, keine Kinder oder sonst was.


    Ich habe mir jetzt WISO zugelegt.
    Da muss ich mich jetzt gleich am Anfang entscheiden - gemeinsam Erklärung oder einzeln.
    Offensichtlich blicke ich es nicht mir das anzeigen zu lassen. :)
    Bin nicht wirklich schlauer bisher :(

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, :wink_1:


    meine bessere Hälfte und ich - beide seit 3 Jahren verbeamtet - sind seit August 2017 verheiratet.
    Nun will ich mich an die erste (selbsterstellte) Steuererklärung wagen. Meine Annahmen:


    1. Da wir beide exakt dasselbe verdienen, ist eine Einzelveranlagung einer gemeinsamen Steuererklärung vorzuziehen.
    2. Da wir ohnehin noch nicht im kompletten Steuerjahr verheiratet waren, ist eine Einzelveranlagung ohnehin Pflicht.


    Habe ich das so richtig verstanden? ?(


    Viele Grüße
    Alex

Werbung