Beiträge von Luke321

    Hallo liebe Community,


    da ich im Forum nicht fündig geworden bin, was meine konkrete Frage anbelangt, wollte ich nun selbst einmal nachfragen.


    Ich werde zum 1. November meine Vorbereitungsdienst an Gymnasien in Hessen antreten. Da ich durch die Beihilfe (50%) massive
    Einsparungen habe, informiere ich mich momentan bzgl. PKV. (Bislang war ich in einer GKV)


    Meine Fragen nun:



    1. Kann ich die Versicherung der HanseMerkur (oder auch andere PKVs) ,,beenden'' und zurück in die GKV, sofern ich nach dem Referendariat (was sehr wahrscheinlich ist) nicht sofort verbeamtet werde, sondern in ein Angestelltenverhältnis wechsel.


    2. Hat jemand Erfahrung mit der HanseMerkur (laut Check24 nur ~55€/Monat)? Eventuell auch Erfahrungen mit dieser Versicherung
    als Beamter auf Lebenszeit?


    3. Macht eine PKV Sinn, wenn man vor hat eine Familie zu gründen oder wäre eine GKV günstiger, da die Kinder dort kostenlos mitversichert sind?!



    Vielen Dank :)


    LG
    Luke

    Hallo Seph,


    danke für Deine Antwort.


    Also ist es Unsinn, der hier steht:
    ,,Hat das Gerät nämlich höchstens 410 Euro ohne Umsatzsteuer (ab 2018: 800 Euro netto) gekostet, können Sie Ihre Anschaffungskosten sofort in voller Höhe ansetzen. War der Rechner teurer, berücksichtigt das Finanzamt Ihre Kosten nur im Wege einer dreijährigen Abschreibung. Die Abschreibung müssen Sie im Jahr der Anschaffung monatsweise berechnen.‘‘
    Dort steht ja wortwörtlich, man könne „die Anschaffungskosten in voller Höhe ansetzen“.
    Bedeutet hier „ansetzen“, man kann sie angeben, aber was man tatsächlich zurückbekommt, ist etwas anderes?!

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich befinde mich derzeit in meinem Referendariat als Lehrer an einem hessischen Gymnasium - zahle daher natürlich auch Lohnsteuer.
    Ich würde mir nun gerne ein MacBook zulegen, dass ich größtenteils für die Arbeit benötige (90%-100%)*



    Nun meine Frage:


    Hat jemand Erfahrung wie viel ich vom Kaufpreis (2000€) steuerlich erstattet bekommen kann?
    Ist es möglich, 90%-100% des gesamten Kaufpreises (also 1.800€ - 2000€) zurückzubekommen?**


    Ich weiß, dass ich den Preis nur gestückelt pro Jahr wieder bekomme und nicht alles auf einen Schlag, also z.B. 1/3 des Kaufpreises pro Jahr.


    Inwieweit muss ich dem Finanzamt (Werbelink entfernt) "beweisen", dass ich das Gerät wirklich zu 90-100% für die Arbeit benötige?


    Ich würde mich über eure Weiterhilfe sehr freuen und wäre sehr dankbar, wenn Ihr es mir so einfach wie möglich erklären könntet, da ich leider
    echt kein Steuerfachmann bin :(


    LG
    Luke


    *
    - Großteil der Unterrichtsführung (PowerPoints, Videos, Audios, Animationen)
    - Administrative Arbeiten (Klassenbuch, Notenliste, Abwesenheitsprotokolle etc.)
    - Unterrichtsvorbereitung
    - Unterrichtsnachbereitung
    - Klausurenkonzeption u.Ä.
    - E-Mail-Verkehr mit Kollegen, Behörden und Eltern


    **
    ,,Beispiel Computer: Sowohl beruflich als auch privat genutzt

    Ihren neuen Computer können Sie vollständig als Arbeitsmittel absetzen, wenn Sie ihn fast ausschließlich und unmittelbar beruflich nutzen. Eine private Mitbenutzung von höchstens 10 Prozent ist erlaubt. Auch in diesem Fall liegt die magische Grenze bei 487,90 Euro (ab 2018: 952 Euro). Hat das Gerät nämlich höchstens 410 Euro ohne Umsatzsteuer (ab 2018: 800 Euro netto) gekostet, können Sie Ihre Anschaffungskosten sofort in voller Höhe ansetzen. War der Rechner teurer, berücksichtigt das Finanzamt Ihre Kosten nur im Wege einer dreijährigen Abschreibung. Die Abschreibung müssen Sie im Jahr der Anschaffung monatsweise berechnen.‘‘

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