Dh. Auch wenn das SL Gutachten passt, dann hat man die Stelle eigentlich?
Aus welchen Gründen könnte man denn unfähig sein? Bislang waren eine Gutachten immer super und ich hab mir nie was zu Schulden kommen lassen.
Dh. Auch wenn das SL Gutachten passt, dann hat man die Stelle eigentlich?
Aus welchen Gründen könnte man denn unfähig sein? Bislang waren eine Gutachten immer super und ich hab mir nie was zu Schulden kommen lassen.
Der jetzige SL schreibt eine Beurteilung, daraufhin entscheidet die BezReg.
Wenn du dich nicht aus irgendwelchen Gründen für unfähig erweist oder so beurteilt wirst, wüsste ich nicht, was noch dazwischen kommen sollte.Ich habe schon früher mal mitbekommen, dass die BezReg in einem anderen Fall nachgefragt hat, welches die Wunschstelle des Bewerber war. Diese Stelle hat er dann bekommen, ist ja auch sinnvoll.
ok das ist ja schonmal hilfreich. Mein SL hat schon durchblicken lassen, dass ich natürlich ein anständiges Gutachten bekomme und ich hatte die Bewerbung auch ausführlich mit ihm durchgesprochen.
Ich war halt irritiert, weil die Bzrg. Schon angefragt hatte ohne das ich überhaupt besucht wurde. Ist das damit die dann nach Eingang des Gutachtens die Sache schneller abwickeln können?
Ja klar, beide Stellen sind auf der gleichen Schule. Ich habe mit der Schulleiterin vor meiner Bewerbung telefoniert und ihr auch die gleichen Unterlagen geschickt wie der Bezirgsregeirung.
Treffen wollte sie sich allerdings erst im neuen Schuljahr, da vor den Ferien keine Zeit mehr war. Sie sagte mir allerdings auch, dass Sie in der Regel keinen Einfluss auf das Verfahrne nehmen kann, da die Bewerbungen wohl über die Bzrg. laufen.
In NRW? Hast du dich 1,5 Jahre lang nur auf ein Edelgymnasium in Düsseldorf oder Köln beworben? Oder ist das schon viele Jahre her? Aktuell kann ich mir das sehr schwer vorstellen.
Du weißt schon, dass es in den Jahren der G8/9 Umstellung in Kombination mit Verkürzung des Refs. extrem schwer war ne Stelle zu finden, oder? Ich hatte teilweise auf Stellen fast 200 Mitbewerber.
Geht aber leider total vielen so. Habe das auch 1,5 Schuljahre lang mitmachen dürfen trotz 1,2 Examen
Hallo zusammen,
ich habe mich bei der Bzrg. Köln auf eine Beförderungstelle (keine Funktionsstelle) nach A14 an einer Gesamtschule beworben (zZ bin ich an einer anderen Schule). Ich habe ein Schreiben darüber erhalten, dass ich zum Verfrahren zugelassen wurde und mein Schulleiter hat die Aufforderung bekommen eine schriftliche Beurteilung einzureichen.
Da ich mich auf mehrere Stellen beworben habe, habe ich eine Email von der Bzrg. Köln bekommen mt dem Inhalt, das ich bei zwei Stellen Einzelbewerber sei und Ihnen bitte mitteilen solle welche der beiden Stellen ich möchte.
Ich habe dazu jetzt doch einige Fragen.
1. Bedeutet Einzelberwerber zu sein, dass ich automatisch eine der beiden Stellen bekomme - der Fall gesetzt, dass mein Schulleiter mich nicht für untauglich erklärt natürlich.
2. Erfolgt die Beurteilung tatsächlich ausschließlich durch meinen derzeitigen Schulleiter?
3. Hat die Schulleitung der aufnehmenden Schule tatsächlich keinen Einfluss auf das Verfahren? Also der Fall gesetzt ich erhalte nun eine Dienstliche Beurteilung mit "2", könnte die die aufnehmende Schulleitung trotzdem sagen "Den wollen wir nicht" und ich würde die Stelle nicht bekommen. (Die Frage ist rein hypotethisch. Ich weiß, dass die Schulen ja großes Interesse daran haben, das keine Stellen vakant bleiben)
Es wäre schön, wenn Ihr eure Erfahrungen mit mir teilen könntet
Mfg
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