Beiträge von direkt0815

    @Pustekuchen
    Via Mail hat mich mal eine Dame vom RP emotionslos auf das Zulassungsraster verwiesen.
    Zum Thema Studieninhalte und mögliche Lehrbefähigungen kam da nix.


    @Biene89
    Mit Pädagogik meine ich, dass man das als Direkteinsteiger ja eh parallel am Seminar vermittelt bekommt.
    Und ja, ich bin mit Schulleitern direkt in Kontakt und habe nun auch weitere Gespräche.
    Denke aber nicht, dass sich bzgl. der vom RP vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen viel machen lässt.
    Auch wenn es fachlich für dieses oder jenes sicher reichen würde.


    Grüße.

    Guten Morgen.


    Ich habe ein FH-Diplom in Druck- und Medientechnologie und einen Doktor in Maschinenbau.
    Der Dr. fällt da aber unter den Tisch, weil er als Privatvergnügen gewertet wird.
    Für den Zugang (Direkteinstieg) zählt also nur das FH-Diplom und somit kann es nur gehobener Dienst (Sek.I) sein.
    Zwischen FH-Diplom und jetzt habe ich noch 13 Jahre Berufserfahrung als Entwicklungsingenieur.


    Fächerkombi habe ich in dem Sinne nicht studiert. Daher kommt auch meine Frage,
    ob es irgendwo Informationen gibt, welche Kurse/Scheine/Inhalte/etc. für welche Lehrbefähigungen verwendbar wären.


    Wenn ich ausschließlich vom Studiengangsnamen Druck- und Medientechnologie ausgehe,
    dann wären nur "Drucktechnik" und "Medientechnik" möglich.
    Und gerade für die beiden ist in BW im Zulassungsraster für Direkteinstieg mit FH-Diplom kein Zugang. Nur mit Uni-Diplom oder Master.
    Also auf den ersten Blick erscheint es nicht machbar und somit erledigt.


    Etwas frustrierend, weil meiner Meinung nach die wirklich vorhanden Fähigkeiten bei den Zugangsbeschränkungen nicht abgebildeten werden
    und die Beruflichen Schulen von bunteren Lebensläufen auch profitieren könnten.
    Es würde ja nichts dagegen sprechen, im Falle von "eigentlich" keinen astreinen Zugang aber vorhanden Mangel an der Schule
    einen Probeunterricht für 2 Fächer vor einer sinnvollen Komission zu geben, welche dann entscheidet, dass das Fachwissen eindeutig vorhanden ist.
    Die Pädagogik muss ja sowieso nachstudiert werden.

    Guten Tag!


    Ich habe eine Frage zum Thema "einsetzbare Lehrbefähigungen" beim Direkteinstieg in Baden-Württemberg.
    Es geht grundsätzlich um die Berufliche Schule. Andere Bundesländer interessieren mich aber auch.


    In BW sagt das Regierungspräsidium auf der Webseite folgendes:


    "Aus Ihrem Studium müssen sich mindestens zwei an beruflichen Schulen einsetzbare Lehrbefähigungen ("Fächer") ableiten lassen, wobei die für den Direkteinstieg maßgebliche Lehrbefähigung mit überwiegendem Anteil studiert worden sein muss. Sofern Sie in einem Bewerberauswahlverfahren um eine ausgeschriebene Schulstelle vorrangig platziert werden, prüft das Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung, bei dem Sie sich beworben haben, ob Sie den einheitlich geforderten Mindestumfang an Studienveranstaltungen für eine Erst- und Zweitlehrbefähigung nachweisen können und legt diese ggf. fest."


    1. Weiß jemand, was in diesem Zusammenhang der "geforderte Mindestumfang" für die Erst- und Zweitlehrbefähigung bedeutet?


    2. Kann man irgendwo einsehen, welche Studieninhalte, Themen, Schwerpunkte in welchen Umfang für welche Befähigung belegt worden sein müssen?


    3. Gibt es da Unterschiede im geforderten Umfang für Erst- und Zweitlehrbefähigung?


    4. Angenommen es fehlen Inhalte für eine vollständige Zweitlehrbefähigung. Müssen diese zwingend über ein zusätzliches Studium eines ganzen Faches nachstudiert werden,
    oder gibt es da andere Mittel und Wege.


    Besten Dank und Grüße.

    Ich werde bald einen Termin bei einem Schulleiter haben.
    Dann weiss ich mehr. Aber laut der Dame vom RP geht es fort bzgl. Laufbahn nur um
    fh oder uni level. sek 1 waere fuer mich auch voll in Ordnung.
    Was mich leicht ärgert, ist das unflexible bzgl. Bewertung von Lehrbefähigung
    im Bereich Berufliche Schulen. Im gewerblichen Bereich können die Lebensläufe sehr verschieden
    sein. Und trotzdem kann es fachlich niveauvoll sein. Theoretisch wie praktisch.
    Pädagogik muss natürlich nachgeholt und aufgebaut werden. Das ist klar.

    Also ich meine, das Technische Lehrer fachpraktischen Übungen wie z.B. Technologiepraktikum, Laborübungen, Praktische Unterweisung, etc. unterrichten.
    Und das geht in Sek I und Sek II.


    Wenn es aber um den "theoretischen" Fach-Unterricht geht, wie z.B. sagen wir mal Fachkunde Metalltechnik oder Elektrotechnik oder Drucktechnik,
    dann geht es da um eine wissenschaftliche Lehrkraft, und das dürfte ich wegen FH nur in Sek I.


    So verstehe ich das Ganze.
    Aber vielleicht dreh ich auch langsam durch, weil das alles so transparent ist.

    Hallo MrsPace und Danke für die Antworten.


    Der Begriff Technische Lehrkraft ist mir bekannt, ja. Das wäre ja ein möglicher Weg für Meister und Techniker.
    Ich denke gerade eher an den Einstieg als wissenschaftliche Lehrkraft, den jedoch als Dipl.-Ing. (FH) in den gehobenen Dienst.
    Von daher dann keine Sek II unterrichten. So hab ich es verstanden.


    Ein Kind ist auch vorhanden.
    Verbeamtung wäre mir momentan gerade nicht wichtig. Vielleicht versuchen, wenn es überhaupt so weit kommt.
    Komisch, ich finde nullkommanix im Internet zu den Punkten 3 und 4.

    Guten Tag Forum!


    Ich habe einige Fragen zum Direkteinstieg an einer Beruflichen Schule.
    In meinem Fall würde es gerade um Baden-Württemberg gehen ... Antworten für andere Bundesländer interessieren mich aber auch.


    Meine Ausgangslage:


    - 3 Jahre Berufsausbildung
    - 3 Jahre Geselle
    - 1 Jahr Zivildienst
    - 5 Jahre Studium, Dipl-Ing. (FH)
    - 8 Jahre Akademischer Mitarbeiter an FH
    - Promotion, PhD in Mechanical Engineering
    - 5 Jahre Entwicklungsingenieur in der Industrie


    Ich bin zur Zeit schon 42 Jahre alt und habe auch einen nen Hauch zu viel auf den Rippen. Verbeamtung wäre wegen Alter, Fett und Gesundheit kein Thema.
    Meine Fragen drehen sich daher nur um einen eventuell zukünftigen "Lehrer in Anstellung" bis zum bitteren Ende.


    Soweit mir bekannt, geht es für mich um den gehobenen Dienst in der Berufsschule, der Berufsfachschule, im Berufsvorbereitungsjahr und im Berufseinstiegsjahr,
    da ich keinen Master-Level besitze und die Promotion als Privatvergnügen gewertet wird.


    Angenommen, ich finde eine Berufsschule, welche passenden Mangel und Interesse hat, das offizielle Zulassungsraster "passt", sich zwei Lehrbefähigungen ableiten lassen,
    das Regierungspräsidium final zustimmt und ich beginne die Ausbildung. Zwei Jahre inkl. der pädagogischen Schulung plus ein weiteres Bewährungsjahr.


    Nun meine Fragen:


    1. Mit wem hat man einen Vertrag während der dreijährigen Schulungs- und Bewährungsphase? Mit der Schule oder dem Land?
    2. Nach Ende der 3 Jahre, wie geht es dann weiter? Ist man aufgrund der "schulbezogenen Stellenausschreibung" über einen Folgevertrag zeitlich an die Schule gebunden?
    3. Was hat man eigentlich als Direkteinsteiger im gehobenen Dienst nach der dreijährigen Schulungs- und Bewährungsphase in der Hand?
    Ein Schriftstück mit der Bezeichnung Lehrer, oder Gewerbelehrer und Nennung der zwei Lehrbefähigungen?
    4. Wird dieses Schriftstück / dieser Abschluss in anderen Bundesländern anerkannt?
    5. Gibt es neben den monetären Unterschied positive wie negative Erfahrungen bzgl. Unterschiede von "verbeamteten" und "angestellten" Direkteinsteigern?


    Würde mich freuen, wenn das Forum mit einige Antworten liefern könnte.


    Danke und Grüße.

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