Beiträge von laleona
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Du hattest - glaube ich - übersehen, dass ich meinen Post noch geändert habe, kann das sein?
Ja, da war ich schon wieder weg hier. So ein Kuddelmuddel.
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Mit!
Bunte oder einfarbige Decke?
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Christkind... ich habe es doch auch schon gesehen!
(Wusstet ihr, dass es kaum Kindervorlesebücher mit Christkind gibt, die meisten haben den Weihnachtsmann als Hauptfigur)
Eier gekocht oder gebraten (lag nahe bei "Ostern")?
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Sommerferien
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Muss doch nicht sein.
Ja, bei uns eben schon leider. Bitte verkennt nicht die unterschiedlichen Realitäten. Unsre Schüler kloppen sich dann gerne oder zerstören fremdes oder auch eigenes Eigentum. Vorbeigehen reicht nicht.
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Also zumindest in Bayern ist das klar geregelt. Es ärgert mich schon immer, wenn ich zur 1. Stunde habe und dadurch 15 Minuten mehr Ausichtspflicht, andrerseits ist ein Anfangen zur 2. oder 3. Stunde (bei uns dann nach der 1. Pause) immer recht hektisch und ungemütlich.
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Von der gew Bayern:
Die Rechtslage im Überblick
LehrerInnen sind verpflichtet, bei der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht mitzuwirken 1:
»Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schüler am Unterricht
oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen, einschließlich einer angemessenen Zeit
vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder der Schulveranstaltungen. Als ange-
messene Zeit nach Beendigung des Unterrichts gilt die Zeit bis zum Weggang der Schüler aus
der Schulanlage. Auch in Freistunden sind die Schüler zu beaufsichtigen. Während sonstiger
Zeiten, in denen sich die Schüler im Schulgelände aufhalten, hat die Schule für eine ange-
messene Beaufsichtigung zu sorgen, soweit nicht anderweitige gesetzliche Aufsichtspflich-
ten bestehen. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der geistigen und charakter-
lichen Reife der zu beaufsichtigenden Schüler.« 1, 2, 3, 4, 5
Eine Befreiung der Schule von der Aufsichtspflicht durch schriftliche Erklärungen der Erzie-
hungsberichtigten ist nicht möglich.
(...)
Verschiedene KMS konkretisieren dies u. a. für Grund- und Mittelschulen.
Vor Unterrichtsbeginn
n 15 Minuten, auch vor dem Nachmittagsunterricht
n In den Jahrgangstufen 1 bis 4 durch Anwesenheit im Unterrichtsraum
n Ab Jahrgangstufe 5 richten sich »Umfang und Intensität der Aufsicht nach dem Alter, der
geistigen und körperlichen Reife der Schüler, dem Erziehungsstand der jeweiligen Klasse
und den räumlichen Verhältnissen«. Über die Organisation der Aufsicht hat die Schulleitung
eine schriftliche Regelung zu treffen. Die LehrerInnenkonferenz hat hier nur beratende
Funktion, sie kann hierzu keine bindenden Beschlüsse fassen.
Nach dem Unterricht
n Alle SchülerInnen sind eine »angemessene Zeit« zu beaufsichtigen, d. h. so lange, wie »die
Schüler ohne Eile, aber auch ohne Trödelei zum Verlassen der Schulanlage benötigen«(Hervorhebungen durch mich.)
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Ich meinte, was man den Eltern alles abnimmt und was eigentlich ihre Aufgabe wäre (zB Frühstück, das bekommen zahlreiche Schüler bei uns erst an der Schule).
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Das liest sich schrecklich.😔
Förderzentrum halt (städtisch), da wird das öfter vorkommen. An der Schule zur Erziehungshilfe meines Mannes übrigens auch, da gibt es dann sogar bei den Bussen eine Mittagsaufsicht, weil die sich kloppen.
Könnte man wieder diskutieren, was man den Schülern oder Eltern zumuten kann, aber das gehört wirklich nicht hierher.
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Wir "müssen" eine Frühaufsicht 60 min vor Schulbeginn auf den Pausenhof stellen, weil da die ersten Schüler kommen - deren Eltern es mit ihnen nicht mehr aushalten. Dementsprechend benehmen diese sich. Wenn es mit der Zeit mehr Schüler werden, steigt das Aggressionspotential, so dass der Wechsel zur Vorviertelstunde ins Klazi und damit in kleinere Gruppen mit jeweils einer Lehrer-Aufsicht deeskalierend wirkt.
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