Beiträge von Anna-Nds

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe vor einem halben Jahr eine Planstelle als Beamtin auf Probe in Niedersachsen angenommen.
    Nun habe ich die Chance, eine Promotion und eine Stelle an der Uni anzufangen. Da mich diese andere Arbeit auch sehr interessiert und ich "erst" 28 bin, würde ich gerne noch einmal etwas anderes ausprobieren.


    Das Unterrichten macht mir großen Spaß und ich kann mir durchaus vorstellen irgendwann wieder zurück an die Schule zu gehen. Daher nun meine Fragen:
    1.Wisst ihr, ob man nach Wunsch auf eigene Entlassung noch einmal die Chance bekommen kann, sich bei demselben Dienstherren (Niedersachsen) verbeamten zu lassen
    2. oder ob man sich neu in einem anderen Bundesland auf eine Beamtenstelle bewerben kann?


    3. Und kennt jemand von euch die Fristen bei Beamten auf Probe? Entsprechen diese § 38 (2. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen; sie kann so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, jedoch längstens für drei Monate. Bei Lehrern kann die Entlassung bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres hinausgeschoben werden.)


    Ich habe mich zwar auch bezüglich der Fragen an die GEW gewandt, aber vielleicht kann mir ja jemand von euch auch schon etwas dazu sagen oder seine Erfahrungen mit mir teilen. Das wäre toll :)

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