Beiträge von Capo2110

    Wir bekommen leider generell nicht die Möglichkeit es machen zu können.
    Das mit dem Staatsexamen ist bei uns an der Schule auch so und völlig ok das Unterschiede zwichen 1 und 2 Staatsexamen gemacht wird.


    Mich ärgert nur die Argumentation der Schulbehörde und in betracht das in den Kommenden Jahren ne menge Lehrer an den Berufschulen fehlen werden ist es ein Witz wie die mit den Leuten umgehen die Feuerwehrmann spielen.


    Aktuelles Beispiel: An unserer Schule suchen sie einen Lehrer für Metalltechnik vorraussetzung ist Bechelor, am geignesten ist ein Ingenier Lohneinstufung ist die A10 bis 11.
    Ich lach mich dabei Tod ein Ingenier verdient in der Freien Wirtschaft so ab 4000 Euro aufwärts oder sogar mehr...und wir wissen alle was bei der A10 oder 11 rauskommt.
    Und dazukommt noch wenn man einen Bechelor hat muss man kein Rev machen auch wenn man etwas Studiert hat das frei von Phädagogik ist....muss ich wohl net verstehen.


    Vielen Dank für deine Antwort


    C. Capo2110

    Ich bin ja an einer Berufschule da ist es von Vorteil für die Schüler wenn man einen Beruf gelernt hat und mal einige Jahre gearbeitet hat.
    Ich könnte meine Arbeit oder meinen Unterricht nicgt so abhalten wenn ich nur Studiert hätte dann wäre er wohl sehr trocken.
    Aber es geht garnicht um Studium oder nicht. Ich will ja auch net Entlohnt werden was mir nicht zusteht.
    Meine Kollegen an Staatlichen Schulen die als Fachpraxislehrer arbeiten haben den nahezu geleichen Werdegang wie ich Berufsausbildung Meister oder Techniker mit dem Unterschied das Sie das Rev machen dürfen und wir nicht.
    Wir weden von der Schulbehörde bezahlt also simd wir anerkannt.
    Mir gehts garnet um das Beamten sein das möchtöe ich garnicht möchte nur gleich behandelt werden.


    Vielen dank für deine Antwort


    G. Capo 2110

    Ich finde das beißt sich, auf der einen Seite bin ich gutgenug um eingestellt zu werden und auf der Anderen wohl nicht um richtig Eingruppiert zu werden.


    Befähigung und Ausbildung hin und her, Fakt ist ich mache genau die gleiche Arbeit wie meine Kollegen an Staatlichen Schulen werde aber dafür schlechter bezahlt.


    Und was die Ausbildung angeht 4 Jahre Meisterausbildung ist meiner Meinung mehr als 18 Rev.


    Es wird mig eibem falschen Maß gemessen.


    Trotzdem vielen Dank für deine Antwort


    G. Capo2110

    Hallo,
    hoffe es kann mir einer bei meinem Problem helfen.


    Ich bin seit 5 Jahren Fachpraxislehrer im Technichen Bereich für das BVJ Vollzeit an einer Privatschule in Rheinland Pfalz.
    Ich bin als Quereinsteiger mit Meisterbrief und Ausbilderschein zum Lehramt gekommen.


    Das normalerweise angesetzte 18 Monatige Ref, das bei Staatlichen Schulen bei einer Neueinstellung eines Quereinsteiger durchgeführt wird, ist aufgrund das wir eine Privatschule sind nicht angedacht von der Schulbehörde.
    Ersatzweise habe ich eine Prüfung abgelegt die von der Add ( Schulbehörde Rheinland Pfalz) abgenommen wurde und mir dadurch die Zulassung erteilt wurde an unserer Schule Fachpraktischen Unterricht abhalten zu dürfen.
    Nun ist es so das ich seit meiner Anstellung in der Lohngruppe 9 einegstuft bin und diese nach meinen Recherchen eigentlich 10 oder sogar 11 sein müsste.
    Ich habe dementsprechend mit der Add auch schon Kontakt aufgenommen, mit dem Resultat das sie mich nur anhand meiner Qualifiziereung ( Berufsausbildung, Meisterbrief, Ausbildereignungsschein) beurteilen und einstufen und das wäre laut ihrer Aussage die 9.


    Ich bin darüber etwas verärgert da es eine Aussage von der Add gibt, das wenn ich als Fachpraxislehrer anerkannt bin ich dann min. in der Lohnstufe 10 eingestuft sein müsste...ich frage mich bloß was mach ich denn dann die letzten 5 Jahre gemacht habe wenn nicht als Fachpraxislehrer gearbeiten und das durch die Add Prüfung auch indirekt bestätigt bekommen habe.


    Ich weiß das Fachpraxislehrer an Staatlichen Schulen mit 10 eingestellt werden und nach dem Ref auf die 11 oder im besten Fall auf die 12 gehen. Für Privatschulen gelten doch die gleichen Rechte?


    Kann mir jemand da weiterhelfen und kennt sich da aus oder weiß wie ich da rangehen soll damit ich vieleicht doch noch richtig eingestuft werde.


    Vielen Dank schonmal im vorraus für das Durchlesen meines Beitrages und nochmal ein Dank wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.


    L G


    Capo2110

    Hallo liebe Schulleiter und Schulleiterinnen,
    Ich wende mich direkt mal in Ihrem Forum an Sie, da ich denke dass Sie die richtigen Ansprechpartner sind für meine Frage.


    Ich bin seit 5 Jahren Fachpraxislehrer im Technichen Bereich für das BVJ Vollzeit an einer Privatschule in Rheinland Pfalz.
    Ich bin als Quereinsteiger mit Meisterbrief und Ausbilderschein zum Lehramt gekommen.


    Das normalerweise angesetzte 18 Monatige Ref, das bei Staatlichen Schulen bei einer Neueinstellung eines Quereinsteiger durchgeführt wird, ist aufgrund das wir eine Privatschule sind nicht angedacht von der Schulbehörde.
    Ersatzweise habe ich eine Prüfung abgelegt die von der Add ( Schulbehörde Rheinland Pfalz) abgenommen wurde und mir dadurch die Zulassung erteilt wurde an unserer Schule Fachpraktischen Unterricht abhalten zu dürfen.
    Nun ist es so das ich seit meiner Anstellung in der Lohngruppe 9 einegstuft bin und diese nach meinen Recherchen eigentlich 10 oder sogar 11 sein müsste.
    Ich habe dementsprechend mit der Add auch schon Kontakt aufgenommen, mit dem Resultat das sie mich nur anhand meiner Qualifiziereung ( Berufsausbildung, Meisterbrief, Ausbildereignungsschein) beurteilen und einstufen und das wäre laut ihrer Aussage die 9.


    Ich bin darüber etwas verärgert da es eine Aussage von der Add gibt, das wenn ich als Fachpraxislehrer anerkannt bin ich dann min. in der Lohnstufe 10 eingestuft sein müsste...ich frage mich bloß was mach ich denn dann die letzten 5 Jahre gemacht habe wenn nicht als Fachpraxislehrer gearbeiten und das durch die Add Prüfung auch indirekt bestätigt bekommen habe.


    Ich weiß das Fachpraxislehrer an Staatlichen Schulen mit 10 eingestellt werden und nach dem Ref auf die 11 oder im besten Fall auf die 12 gehen. Für Privatschulen gelten doch die gleichen Rechte?


    Kann mir jemand da weiterhelfen und kennt sich da aus oder weiß wie ich da rangehen soll damit ich vieleicht doch noch richtig eingestuft werde.


    Vielen Dank schonmal im vorraus für das Durchlesen meines Beitrages und nochmal ein Dank wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.


    L G


    Capo2110

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