Beiträge von AlN

    Hallo zusammen!


    Aktuell befinde ich mich in der Ansparphase (2/3 Modell - 2.Ansparjahr) für mein Sabbatjahr. Nun bin ich in der 15.Woche schwanger und muss daher eine Rückabwicklung meines Sabbatjahres beantragen, d.h., dass die bisher einbehaltenen 1/3 meines Gehaltes rückbezahlt werden. Da ich ab nächsten Jahr nach der Geburt Elterngeld beziehen werde, frage ich mich nun, wie das Elterngeld berechnet wird, da ich ja während der Ansparphase nur 2/3 meines regulären Gehaltes erhalten habe und daher dieses vermutlich als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld verwendet wird, obwohl ich ja nach Ausbezahlung des Anspargeldes effektiv ein normales Grundgehalt bezogen hätte. Wisst ihr, wie hier genau die Sachlage ist?
    Danke für Eure Mithilfe!


    AlN

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