Beiträge von Fragtrix

    Danke. Niedersachsen ist richtig und der Teil ist mir ebenfalls bekannt.
    Leider gibt es aber keine genaueren Ausführungen und im Falle eines Falles sind die Kollegen diejenigen, die zur Rechenschaft gezogen werden.


    Bei uns ist es bisher nach Absprache genehmigt worden, dass ein Kollege erst vor Ort dazu kam. Das soll jetzt aber nicht mehr so erfolgen, da rechtlich unklar.


    Daher würde mich interessieren, ob es Schulen gibt, die das anders handhaben und auch rechtlich verankern können, bzw. wie das dort gehandhabt wird.


    Über den Passus, dass es bei Tagesausflügen eigentlich "nur" eine Lehrkraft braucht, wäre man ja schon auf der sicheren Seite, aber, wie gesagt, im Falle eines Falles ... schwierig.

    Mal eine Frage zu einem mir noch nicht ganz klaren Bereich bei Exkursionen:


    Soweit ich weiß, ist es rechtlich so, dass ein Tagesausflug nur einen Kollegen für die Aufsicht "braucht". Angenehmer ist es natürlich zu zweit, vor allem was die Aufsicht und Aufenthalt vor Ort anbelangt.


    Angenommen der Tagesausflug geht in die Gegend, in der ein Kollege von euch wohnt.


    Trefft ihr den Kollegen vor Ort (also z.B. am Museum o.ä.) oder kommt der Kollege zur Schule und startet/beendet den Ausflug mit euch?


    Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorgaben?

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