Beiträge von MarieJ
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Soweit ich weiß, wirst du als Planstelleninhaber bei Schließung der Schule an eine andere Schule versetzt oder in den vorzeitigen Ruhestand. Wenn du auf Zack bist, solltest du versuchen, dir eine Schule selbst zu suchen und dann mit deiner zuständigen Bezirksregierung in Kontakt zu treten. Nach meiner Kenntnis müsstest du zur Zeit nach wie vor rechtlich gesehen Beamte und in der PKV versichert sein, so dass es eigentlich keinen Grund für eine neuerliche Vorstellung beim Amtsarzt gäbe.
Aber das beste ist, du schaust im Netz nach den jeweils zuständigen SachbearbeiterInnen bei der Bezirksregierung und fragst die mal aus.
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Baugenehmigung
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Laut BASS ist doch auch an Gesamtschulen in NRW die Pflichtstundenzahl auch in der Sek I bei 25,5. Ist das bei euch an der Schule anders?
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Bei mir sind letzte Beiträge und heiße Themen ganz unten links.
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Wenn es dort mehr Anrechnungsstunden gibt, müssten doch die Kosten pro Schüler höher sein. Oder das wird woanders wieder eingespart.
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Annelie Mir evtl auch?
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OT laleona: Was ist das?
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Alle guten Wünsche auch von mir und dass du in deinem zukünftigen Berufsleben auch immer wieder auf liebenswerte Menschen triffst.
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Röhrenverstärker
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Alternative Energiequelle
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Jetzt isser weg. Wie kommt das denn?
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DerMusiker 11. März 2019
Hey Ich bin kurz vor mein Abi in NRW
Mit Geschichte/Bio LK und Latein GK und Erdkunde mündlich
und letztens war er auch mal erst in der 9.
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Nützliche Infos dazu bei den jeweiligen Unfallkassen, z. B. für NRW
„Wenn ein Unfall passiert, muss sofort Erste Hilfe geleistet werden. Handelt es sich um Verletzungen, die so schwer sind, dass eine ärztliche Versorgung notwendig ist, muss auch eine solche Behandlung veranlasst werden. Zudem muss der Schulleiter oder die Schulleiterin informiert werden.
Bei dem Transport von Schülerinnen und Schülern, die einen Unfall hatten, ist die Art und Schwere der Verletzung zu beachten. Bei leichten Verletzungen kann der Schüler/die Schülerin zu Fuß, per Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt gebracht werden. Bei schweren Verletzungen ist eine ärztliche Betreuung oder ein besonderer Transport erforderlich. Hier muss dann ein Krankenwagen ggf. mit Notarzt die verletzte Person transportieren.
Zudem ist zu beachten, dass bei Grundschülern und Schülern in den Anfangsklassen der Sekundarstufe I zusätzlich zu einem Arzt oder den Rettungssanitätern eine Lehrkraft mitfahren sollte.“
Beachte: „sollte“, darf nur unter Wahrung der Aufsichtspflicht für die anderen SuS geschehen.
Weiteres auch hier:
https://www.unfallkasse-nrw.de/service/nachri…unfall-718.html -
Bei den einen, die hier schreiben, müssen die Eltern schnell geholt werden können, damit sie in ihrer Lern- oder Kitagruppe nicht abgezogen werden oder damit keine zusätzliche, belastende Tätigkeit anfällt oder weil es keine Vertretung gibt.
Die anderen müssen, nach einigen hier geäußerten Auffassungen, ihre Kita-/Lerngruppe alleine lassen/vertreten/fremdbeaufsichtigen lassen, damit sie ihr Kind schnell holen können, damit die o.g. es mit ihrer Kita/Lerngruppe nicht müssen.
Wobei es natürlich klar ist, dass kranke oder verletzte Kinder am besten durch sehr vertraute Personen betreut werden sollten
Ich glaube, Samu schrieb schon, dass das ein Zirkel ist.
Man versuche das Beste und tue das Mögliche - mehr geht eh nicht. -
Sprechender Knochen (mit ständiger Erreichbarkeit
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Meine Tochter war in der 4. Klasse auf einer Klassenfahrt, so dass dort die Begleitpersonen sich natürlich um kranke bzw. verletzte Kinder kümmern mussten. Eltern waren ja weit weg.
Bei schwierigeren Fällen habe ich auch schon SchülerInnen zum Krankenhaus begleitet. Das ist doch alles kein Hexenwerk. Und ja, man könnte evtl. Fehler machen, aber so lange man nicht fahrlässig handelt und sich an die gebotenen Regeln bzw. Verabredungen hält, wird wohl kaum eine Klage erfolgreich sein. Sonst könnten wir unseren Job doch gar nicht mehr machen - vor allem SportlehrerInnen hätten stets die berühmte Karte.
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