Douglas Adams
Beiträge von MarieJ
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Problematischer als die Klassenfahrten ausfallen zu lassen, wäre es m. E., wenn sich die KollegInnen weigern würden, weiterhin in den entsprechenden Klassen zu unterrichten.
Natürlich sind Kollektivstrafen meist verboten; Ausnahme ist der sogenannte „Schlägereiparagraph“, der verhindern sollte, dass eine Körperverletzung/Tötung ungestraft bleibt, wenn ein Einzeltäter nicht ermittelbar ist. (Ich glaube aber, der wurde kaum oder nie wirklich angewandt.)
Leider haben wir in der Schule zu oft genau diesen Fall, nämlich, dass die „Einzeltäter“ nicht eindeutig klar sind. Dennoch müssen bei mir z. B. dann alle SuS mit aufräumen, wenn es in der Klasse chaotisch aussieht oder unter den Tischen sich der Müll sammelt etc. Kurz gesagt, ich halte Kollektivmaßnahmen bisweilen in der Schule für unumgänglich.
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Kiffen
und du? -
schon so alt bin.
Wenn in diesem Winter nicht endlich mal Schnee fällt, werde ich -
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Inzwischen ja, im Studium habe ich es vermieden.
Duum kennt mehr als die Standardsternbilder. -
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Die Krankheit sucht sich den Tag aus, nicht die Kollegin!
Also, wenn du krank bist, bleibe ohne schlechtes Gewissen zu Hause. Das hättest du eigentlich wegen des Fiebers auch heute schon tun sollen.
Es dient keinem, sich gedopt in die Schule zu schleppen. Das kann höchstens in Ausnahmefällen mal sein und muss jede für sich entscheiden. Problem dabei ist: so ein Verhalten kann den Druck auf andere KollegInnen erhöhen, selbst auch mit dem Kopf unterm Arm zu unterrichten. -
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Soweit ich weiß, wirst du als Planstelleninhaber bei Schließung der Schule an eine andere Schule versetzt oder in den vorzeitigen Ruhestand. Wenn du auf Zack bist, solltest du versuchen, dir eine Schule selbst zu suchen und dann mit deiner zuständigen Bezirksregierung in Kontakt zu treten. Nach meiner Kenntnis müsstest du zur Zeit nach wie vor rechtlich gesehen Beamte und in der PKV versichert sein, so dass es eigentlich keinen Grund für eine neuerliche Vorstellung beim Amtsarzt gäbe.
Aber das beste ist, du schaust im Netz nach den jeweils zuständigen SachbearbeiterInnen bei der Bezirksregierung und fragst die mal aus.
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Baugenehmigung
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Laut BASS ist doch auch an Gesamtschulen in NRW die Pflichtstundenzahl auch in der Sek I bei 25,5. Ist das bei euch an der Schule anders?
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Bei mir sind letzte Beiträge und heiße Themen ganz unten links.
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Wenn es dort mehr Anrechnungsstunden gibt, müssten doch die Kosten pro Schüler höher sein. Oder das wird woanders wieder eingespart.
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Annelie Mir evtl auch?
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OT laleona: Was ist das?
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