Auch ich kenne keine einzige Lehrkraft, bei der die Regelung bisher anders war als von mir beschrieben. Falls du meine Beiträge nochmals liest, Susannea, wirst du feststellen, dass ich mich erst im letzten Beitrag auf die Regelung ab 2023 bezog.
Da auch bisher für Lehrkräfte Sonderregelungen galten, die durch Gerichtsurteile klargestellt waren, gibt es keinerlei Anlass, die Ausführungen der GEW anzuzweifeln.
Dass sich bei euch in Berlin/Brandenburg Finanzämter nicht an geltendes Bundesrecht hielten, kann ich mir kaum vorstellen. Da sind dann diejenigen, die so einen Mist akzeptieren, schlecht beraten und legen offenbar keinen Widerspruch ein.
Es müsste aber ab 2010 definitiv merkwürdig sein, wenn da irgendein Finanzamt Ärger gemacht hätte. Vielleicht hat hier irgendjemand mehr als einen konkreten Fall parat, bei dem bei Lehrkräften kein Arbeitszimmer anerkannt wurde, obwohl die Schule das Fehlen eines Arbeitsplatzes bescheinigt hatte.
Wie es dann im nächsten Jahr sein wird, schau‘n mer mal.