Natürlich konnte man das Mobiliar steuerlich absetzen. Wenn die 1250 € ausgeschöpft waren, musste das dann aber über die sonstigen Werbungskosten (Arbeitsmittel) geschehen. Fürs Arbeitszimmer konnte man auch Ausstattungsgegenstände absetzen, die man nicht unter Arbeitsmittel in die Werbungskosten bekommt - wie z. B. Glühbirnen, Heizkörper u. ä.
Lehrer:innen konnten (zumindest seit 2010) für das Arbeitszimmer allein nie mehr als maximal 1250 € absetzen (mehr geht nur, wenn diese Mittelpunktsbedingung erfüllt ist, was sie bei Lehrerkräften nicht ist). Das Ganze war natürlich völlig unabhängig davon, wie viele Tage man in diesem Arbeitszimmer gearbeitet hat. Fahrtkosten kommen immer noch als Werbungskosten obendrauf.
Es wird also für uns ab 2023 deshalb leichter, weil wir nix mehr nachweisen müssen, die Höhe der Abziehbarkeit ändert sich mit + 10 € ja nur geringfügig.