Beiträge von MarieJ

    Ok. Lektion gelernt.

    Nächstes mal überlege ich mir genau, was ich sage.

    Leider ist dieses Sprech auch genau das, was immer wieder aus einer bestimmten Ecke kommt. A la „das wird man doch noch sagen dürfen“ - ja, darfste, wird aber nicht goutiert werden.

    Abgesehen davon erwarte ich eigentlich grundsätzlich von meinen Mitmenschen, dass sie sich überlegen, was sie sagen, wenn es sich um eine ordentliche Diskussion hält.

    Bei sonstigen Unterhaltungen gehe ich auch immer mindestens davon aus, dass die meisten Leute nicht permanent Dinge äußern, die sie nicht äußern wollten.

    auch wenn natürlich, natürlich nur ganz implizit, die ganz subtilen rechts-Keule kommen musste.

    In meiner Formulierung kam nicht ganz implizit, sondern sehr explizit die gar nicht subtile rechts-Keule vor. Und das war als Analogie zur Antifeminismuskeule gedacht, nicht als echte Diskussionsaufforderung.

    Ob du selbst jetzt Antifeminist bist oder nicht, war für mich überhaupt keine Frage, sondern lediglich ein Hinweis zur Aufforderung, Diskussionsfragen vernünftig zu stellen.

    Schokozwerg

    Ich habe mich über nichts beschwert. Eine Frage, die nicht angemessen gestellt ist, kann in der vorliegenden Form nicht diskutiert werden. Dazu gehört z. B. deine „oder“-Frage:

    Ist der Feminismus in seiner heutigen Ausprägung für die Mehrheit der Frauen repräsentativ oder letztendlich doch nur das Gezeter einer intellektuellen Blase?

    Die Alternativen, die hier zur Diskussion gestellt werden, kann man vergleichen mit:

    „Bist du mit deiner Meinung repräsentativ für Lehrer:innen oder ist das nur das Gezeter einer rechtsgerichteten Blase?“

    Bei der Einordnung diskurswürdiger Fragen ist es eben nicht so, dass einfach die Wortwahl „nicht passt“ oder die Frage „gefühlt“ tendenziös ist.

    Die oben zitierte Frage ist offensichtlich tendenziös und so etwas wie „Wortwahl“ ist in der Kommunikation mit Worten eben bedeutend und nicht inhaltsleer.

    Man kann seine Frage als Antifeminist eben auch ganz anders stellen und dann hätte ich (und evtl. auch andere) keinerlei Probleme zu diskutieren. Aber dazu mache ich jetzt keinen Vorschlag 😂

    @Lindbergh Bei mir wäre es auch nicht das ganz echte ghosting, habe ja geschrieben „auf Dauer und bei unverändertem Bestehen auf...“. Dem kann man entnehmen, dass ich sicher zunächst das Gespräch suchen würde. Sendepause kommt also nicht abrupt. Andererseits muss ich auch nicht auf alles Ungefragte antworten. Würde ich gar nicht schaffen.

    @Lindbergh Nur damit du nichts falsches likest: ich finde Lehmanns Äußerungen voll daneben und bin der Ansicht, dass die Arbeitgeberin durchaus Konsequenzen ziehen darf. Das würd ich bloß nicht als cancel Culture bezeichnen.

    Auch wenn jemand aus meinem Freundinnenkreis für mich untragbaren Kram äußerte, wäre ich auf Dauer und bei unverändertem Bestehen auf derartigen Äußerungen durchaus zum ghosten bereit.

    Meines Erachtens ist dieser Thread ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit, zunächst einmal über Begriffe und deren Verwendung einen Konsens zu erreichen.

    Wenn Cancel Culture für

    übermäßige Bestrebungen zum Ausschluss von Personen oder Organisationen bezeichnet werden, denen beleidigende oder diskriminierende Aussagen beziehungsweise Handlungen vorgeworfen werden“ (Wiki)

    verwendet wird, ist es klar, dass cancel culture nicht angebracht ist.

    Wenn durch „übermäßige“ und „vorgeworfen werden“ (im Gegensatz zu „sie begingen tatsächlich Beleidigungen, Diskriminierungen usw.“) klar gemacht wird, dass es eben überzogene Reaktionen auf vermeintliche Haltungen sind, was als cancel Culture bezeichnet wird, dann gibt es nicht zu fragen, ob cancel Culture ok ist, sondern ab wann Handlungen und Äußerungen so verwerflich sind, dass sie geahndet werden sollten.

    Dass man aber Ahndungen fordern darf, ist doch klar, denn dabei geht es ja darum, dass genau diese Frage für bereits geklärt erachtet wird. Dabei kann man natürlich trefflich irren.

    Und selbstverständlich ist stets zu beachten, in welchem Kontext, mit welcher sonstigen Haltung, persönlichem Background und sonstigen Äußerungen jemand daher kommt.

    Hier kann doch wohl niemand behaupten, man nähme jede Äußerung als solitäres Ereignis war.

    Ist der Feminismus in seiner heutigen Ausprägung für die Mehrheit der Frauen repräsentativ oder letztendlich doch nur das Gezeter einer intellektuellen Blase?

    In manchen Fällen sind die Fragen selbst schon ein implizites Statement durch die Art, wie sie gestellt werden oder auch bereits durch die Wortwahl. Siehe oben.

    Deshalb würde ich diese Frage in dieser Form auch nicht diskutieren wollen.

    Auch wenn es dazu jetzt inhaltlich etwas zu schreiben gäbe, halte ich die Finger still.

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    Polizei

    Im Profifußball ist Homosexualität noch ein sehr neues und ungewohntes Thema,

    Im Profifußball selbst, also bei den Profis, ist Homosexualität nicht neu und ungewohnt. Die Spieler, denen homosexuelle Spieler bekannt sind, halten nur sehr gut dicht, um ihre Kollegen vor dem Mob zu schützen.

    Im Frauenfußball geht’s da toleranter zu.

    Als Mensch in einer Position, wie Lehmann sie hat, darf man zwar sicherlich auch bescheuerte Dinge äußern, muss aber mit Konsequenzen rechnen, wenn rote Linien überschritten werden. Wo diese liegen, entscheidet teils die Arbeitgeberin, teils die Jurisprudenz.

    Susi Sonnenschein Du hast recht, es gibt wichtigeres als gleichberechtigte Sprache.

    Aber m. E. ist sie eben auch kein unwichtiger Teil, denn Sprache beeinflusst das Denken eben doch, wie einige Studien zeigen (wurden hier schon erwähnt). An diesem Teil kann man schon mal anfangen, auch wenn man an Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung als einzelne hier nicht direkt etwas tun kann.

    Insofern passt dein Beispiel nicht ganz. Es ist immer besser, überhaupt mit etwas Aufräumen anzufangen, selbst wenn man den richtigen Dreck noch nicht wegbekommt.

    aber du darfst nicht den ARD-Twitterkanal mit "wann entlasst ihr den Liefers endlich?" vollspammen,

    Ist zwar jetzt schon lange her, aber die Frage muss ich noch loswerden:

    warum sollte man als Privatperson bei Twitter diese Frage nicht stellen dürfen, Valerianus? Das wäre doch auch nur eine Meinungsäußerung, die, wenn ich deine anderen Ausführungen richtig verstanden habe, erlaubt sein sollte.

    Die drücken sich oftmals sehr missverständlich aus bzw. rufen eine anderes Verständnis bei den Zuhörenden bzw. Lesenden hervor, als sie selbst beabsichtigen.

    Also ich finde das generische Maskulinum missverständlich und empfinde mich dann oftmals nicht mitgmeint.

    Habe nebenbei heute während einer Muttertagsdiskussion gelernt, dass die Schreibweise mit dem Binnen I schlecht ist, weil es nicht barrierefrei ist. Wenn Texte für Blinde vorgelesen werden, wird daraus ein Femininum.

    Bisher habe ich das meist verwendet, weil ich es als Möglichkeit vor vielen Jahren mal gelernt hatte.

    Jetzt werde ich auf die Doppelpunktschreibweise umtrainieren, auch Schriftsprache wandelt sich und ich schaffe das 😉, obwohl ich schon 60 bin. Alternativ verwende ich das generische Femininum.

    Vielleicht lese ich zur Einstimmung nochmal „Die Töchter Egalias“.

    Danke, Pyro , welches Buch von oder über Karl Popper würdest du zum Einstieg empfehlen?

    Das sogenannte Toleranzparadoxon („Muss die Toleranz die Intoleranz tolerieren?“) wird im Werk „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ behandelt - ist sicher lesenswert.

    Für den Anfang vielleicht besser „Alle Menschen sind Philosophen“. Auch „Alles Leben ist Problemlösen“ ist interessant.

    Ich meine, man kann direkt Popper selbst lesen und nicht über Popper.

    Habt ihr schon mitbekommen, dass es nun (an 3.5.) auch in NRW Ausnahmen von der Testpflicht an Schulen gibt?

    Hier zur Info aus der neuen CoronaSchVO

    (5) Eine nachgewiesene Immunisierung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses nach Absatz 4 gleich. Dies gilt bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 28c des Infekti- onsschutzgesetzes auch, soweit sich das Erfordernis einer Testung aus § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes ergibt. Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch

    1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,

    2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder 3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem

    Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.“

    In der neuen CoronaBetrVO wird auf diesen Absatz Bezug genommen.

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