Ich bin keine Juristin, finde aber im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen manches etwas fragwürdig und habe gelesen, dass verschiedene Jurist:innen auch in diesem: „rechtswidrig aber straffrei“ ein Problem sehen.
Notwehr beispielsweise, bei der auch eventuell Leben genommen wird, ist nicht rechtswidrig, weil es sogenannte Rechtfertigungsgründe gibt. Es stehen eben manchmal Menschenwürde bzw. der Lebensschutz anderen Rechtsgütern gegenüber und dann ist eine Abwägung notwendig.
Das könnte auch bei einer vernünftigen Neufassung des Abtreibungsrechtes eingebracht werden. (Damit das nicht missverstanden wird: Ich setze Notwehr und Schwangerschaftsabbruch nicht gleich. Es ist ethisch und rechtlich deutlich unterschiedlich.)
Meiner Erinnerung nach, ist die geltende Gesetzeslage in Deutschland ein Kompromiss, da die Fristenlösung politisch nicht haltbar war. „Die Strafbewehrtheit soll Frauen klar machen, dass sie prinzipiell verpflichtet sind, das Kind auszutragen“, so waren gängige Formulierungen. Diese empfinde ich als Hohn.
M. E. gibt es in unserem Recht viele kontrovers zu diskutierende Dinge. Wenn man dort geltendes Recht kritisiert oder deutlich verändern will, heißt das noch lange nicht, dass man an den Grundfesten der Demokratie oder am Grundgesetz rütteln will.
Man denke bloß an die schwierigen ethischen Fragen um Sterbehilfe und Organspende.