Beiträge von MarieJ

    Ich bin keine Juristin, finde aber im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen manches etwas fragwürdig und habe gelesen, dass verschiedene Jurist:innen auch in diesem: „rechtswidrig aber straffrei“ ein Problem sehen.

    Notwehr beispielsweise, bei der auch eventuell Leben genommen wird, ist nicht rechtswidrig, weil es sogenannte Rechtfertigungsgründe gibt. Es stehen eben manchmal Menschenwürde bzw. der Lebensschutz anderen Rechtsgütern gegenüber und dann ist eine Abwägung notwendig.

    Das könnte auch bei einer vernünftigen Neufassung des Abtreibungsrechtes eingebracht werden. (Damit das nicht missverstanden wird: Ich setze Notwehr und Schwangerschaftsabbruch nicht gleich. Es ist ethisch und rechtlich deutlich unterschiedlich.)

    Meiner Erinnerung nach, ist die geltende Gesetzeslage in Deutschland ein Kompromiss, da die Fristenlösung politisch nicht haltbar war. „Die Strafbewehrtheit soll Frauen klar machen, dass sie prinzipiell verpflichtet sind, das Kind auszutragen“, so waren gängige Formulierungen. Diese empfinde ich als Hohn.

    M. E. gibt es in unserem Recht viele kontrovers zu diskutierende Dinge. Wenn man dort geltendes Recht kritisiert oder deutlich verändern will, heißt das noch lange nicht, dass man an den Grundfesten der Demokratie oder am Grundgesetz rütteln will.

    Man denke bloß an die schwierigen ethischen Fragen um Sterbehilfe und Organspende.

    Das ist aber doch Käse. "Berechnen" sagt mir, ich soll die hinterher die Fläche da stehen haben. Das macht der GTR für mich. klick klack fertig, klar kann man auch die Stammfunktion aufschreiben, die spuckt der auch aus. Ist aber keine bessere oder weitere Leistung. Es soll halt auch die Berechnung dokumentiert werden.

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    Bestimmen:

    "Bestimmen" kann also auch eine Rechenoperation beinhalten.

    Es geht mir hier nicht um den Sinn dieser ganzen Operatorenk…, sondern einzig darum, was jetzt verlangt sei. Dass ich persönlich das alles ziemlich furchtbar finde, hat mit der aufgeworfenen Frage nichts zu tun.

    Bei „bestimmen/ermitteln“ ist in Mathe ausdrücklich keinerlei Rechenoperation verlangt, es darf die Grafikanalyse verwendet werden.

    Das ist bei „berechnen“ laut Implementationsveranstaltung nicht so, dort gilt angeblich (siehe Screenshot) die Variante, die auch vor 2023 schon galt: Stammfunktion angeben. Es bleibt also eigentlich nicht offen, ob man - bis auf die Grafikanalyse- die anderen Funktionalitäten uneingeschränkt nutzen darf. Das war auch beim Lösen von Gleichungen immer schon etwas merkwürdig, aber wenigstens klar festgelegt.

    Was mich sehr ärgert, sind die unterschiedlichen Auskünfte, die man zu dieser Frage von offiziellen Stellen bekommt. Das hat ja für die SuS einige Konsequenzen. Die Bewertungspunkte sind eben auch unterschiedlich hoch, je nach Operator. Da fragt man sich schon, wofür es 5 Punkte geben soll, wenn keine Stammfunktion mehr notiert werden muss. Außerdem gibt es bei der erwähnten Aufgaben aus B2 a) dann einen ordentlichen zeitlichen Nachteil, wenn man es mit Notieren der Differenzfunktion und deren Stammfunktion usw. bearbeitet.

    Dass diese Inkonsistenzen mit dem Fehlen des GTR auf iqB Ebene zu tun hat, ist mir schon klar. Dennoch erwarte ich von den NRW Leuten dann eine ordentliche Bearbeitung/Anpassung der Aufgaben.

    Ich kann’s gerne wiederholen: ich frage wegen Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Zweitkorrektur.

    Außerdem rege ich mich darüber auf, dass ich evtl. meinen SuS etwas vermittelt habe, was so nicht mehr stimmt und sie daher nicht die Punkte erhalten, die sie erhalten könnten.

    Vorher konnte ich da nix diskutieren, weil die Frage erst mit der Modelllösung in der Abiklausur bei mir aufkam und jetzt so krude beantwortet wurde.

    Welchen Fehler in der Folie meint ihr denn?

    Es gibt laut allen Auskünften - auch in Implementationsveranstaltungen dazu - in NRW keinen Unterschied zwischen „berechnen“ und „bestimme/ermittle rechnerisch“.

    Die QUALiS schrieb mir, dass bei Berechnung von Extremstellen die Ableitung angegeben werden müsse, weil der GTR die möglichen Extremstellen nicht ohne eine solche berechnen können. Bei der Berechnung von Integralen sei eine Angabe der Stammfunktion nicht nötig, da der GTR das Integral auch ohne diese berechnen könne.

    Also wäre in der GK-Aufgabe B2 sowohl in a) bei der Flächenberechnung als auch in b) bei Berechnung des Weges (zwei Teilaufgaben) die Angabe einer Stammfunktion nicht notwendig.

    Damit wäre ja die Ausgangsfrage beantwortet und wir können auch ohne Stammfunktion bei Notierung des Integrals mit der Differenz (in a)) sowie auch in b) volle Punktzahl vergeben.

    Die Argumentation der Qualis ist aber dennoch falsch, denn der GTR Casio fx kann auch mögliche Extremstellen direkt, also ohne Ableitungsfunktion, berechnen.

    Also müsste nach dieser Lesart auch keine Ableitung mehr angegeben werden.

    Für die Überprüfung der möglichen Extremstellen ist das Vorzeichenwechselkriterium mit dem GTR auch ohne Angabe Ableitung möglich.

    Irgendwie ist das alles ganz schön inkonsistent.

    Mich irritiert, dass in den Beispielaufgaben bei Standardsicherung GK Analysis Teil B a) (2) in der Modelllösung die Stammfunktion aufgeführt wird, ebenso in den Modelllösungen der Abiturklausuren von 2023. Bei den Operatoren hat sich aber seit dem letzten Schuljahr bei „berechnen“ nichts geändert.

    Selbstverständlich korrigiere ich maximal schüler:innenfreundlich, es gibt aber bei der Zweitkorrektur evtl. andere Auffassungen.

    Die Einschränkung für "berechne" wurde für den GTR durch ein Dokument präsiziert. Dieses ist eingezogen, weil wir seit dem letzten Abiturjahrgang eine neue Operatorenliste haben (IQB).

    Der Operator berechne erfordert daher nicht mehr die Angabe des Hauptsatzes oder einer Stammfunktion ( war eh nur eine Einschränkung für GTR, für CAS galt diese Einschränkung nie).

    Die Angabe einer Ableitungsfunktion ist beim GTR für Extrempunktberrchnung noch notwendig, da der GTR hier nur Nullstellen berechnen kann, wenn die Funktionsgleichubg der Ableitung bekannt ist.

    Man darf bei berechne übrigens auch seit letztem Jahr mit Beobachtungen am Graphen argumentieren, sofern der Graph in der Aufgabenstellung gegeben und es nicht durch die Aufgabenstellung expliziet verboten ist

    Hast du dafür Belege? Bei meiner Veranstaltung zu den neuen Dingen im Abitur war noch die Rede von Hauptsatz und Stammfunktion bei der „Berechnung“.

    Ich bin maximal irritiert. Natürlich kenne ich die neue Operatorenliste und weiß auch, dass das ehemalige Dokument zur „Dokumentation“ zurückgezogen wurde. Dennoch hieß es bei uns, dass die o. g. Dinge so bleiben.

    Ich kenne keine einzige Frau, die es sich bei den Überlegungen zum Schwangerschaftsabbruch leicht gemacht hätte.

    Ich wundere mich aber über diejenigen, die hier schreiben, dass es ja wohl nicht mehr zu ungewollten Schangerschaften kommen müsse. Das ist in etwa so, als schriebe man, es müssen ja wohl auch keine Verkehrsunfälle geben, weil sich alle einfach an die Regeln halten können.

    Aber: Menschen machen Fehler. Sie verlieren beispielsweise in einer akut verliebten o. ä. Situation den Kopf und haben ungeschützten Sex.

    Eine Änderung der Rechtslage ist m. E. absolut notwendig.

    Dieses „rechtswidrig“, aber „straffrei“ eine Farce. Ein Abbruch sollte bis ca. zur 12. Woche nicht mehr rechtswidrig sein, den Frauen soll überall in Deutschland eine gut zu erreichende Abbruchmöglichkeit gewährt werden. Frauen sollten die bestmögliche Beratung und darüberhinaus Hilfe bekommen, damit sie das Kind bekommen können, wenn sie sich dafür entscheiden.

    Bis zur 12. Woche ist dieses Wesen im Bauch (das biologisch gesehen natürlich ein Parasit ist, was man als Wort ganz wertneutral verwenden kann) noch kein Wesen mit Interessen, evtl. mit Rechten. Die Frage, wann ein Ungeborenes ein Mensch wird, hat seit jeher die verschiedenen Ansichten hervorgebracht.

    Bei Thomas von Aquin hieß es, dass männliche Embryonen 40 Tage, weibliche 80 Tage benötigen, um Menschen zu werden, im Judentum waren es (glaub ich) generell 80 im Islam 120 Tage.

    In der philosophischen Ethik gibt es zu den Rechten Ungeborener auch jede Menge lesenswerte Diskussionen.

    Und nebenbei: All das meinte ich auch, wenn ich nicht abgetrieben hätte. Hab ich aber, wie mit Sicherheit noch ein paar andere Userinnen. Man sollte davon sprechen dürfen, ohne sich stigmatisiert zu fühlen.

    Außerdem liebe ich Kinder - nicht nur meine eigenen. Ich bin dankbar dafür, Kinder und Enkelkinder zu haben, es ist eine große Bereicherung (trotz Schwabbelbauch und Hängebrüsten😉).

    Das ist für mich bei den Modelllösungen auch als Frage aufgetaucht. Im Gk kommt das bei der Aufgabe B2 gleich an zwei Stellen vor. Dort steht „berechnen Sie den Inhalt dieser Fläche“ bzw. „Bestimmen Sie rechnerisch den Zeitpunkt,…“.

    In beiden Fällen tauchen in der Modelllösung keine Stammfunktionen auf, was dem Operator „berechnen“ bzw. „Rechnerisch bestimmen“ eindeutig nicht entspricht.

    An den Operatoren wurden in dieser Hinsicht keine Veränderungen vorgenommen. (Beim rechnerischen Nachweis der einzigen Extremstelle wird nach wie vor die Ableitung angegeben.)

    Im LK gibt es bei B1 auch eine Stelle, bei der eine „Berechnung“ eines Anteils einer Fläche gefordert ist, dort können die SuS gar keine Stammfunktion selbst erstellen (Partielle Integration ist raus aus dem KLP). Also bezieht sich das Wort „berechnen“ einzig auf den Anteil der einen Fläche an der anderen. Anders kann man das gar nicht deuten. Dort ist in der Modelllösung nur ein Bruch aufgeführt, in dem die Integrale stehen. Kann man dann mit GTR lösen. Entspricht m. E. auch gar nicht dem Operator.

    Ich habe diesbezüglich die QuALIS angeschrieben. Falls die mir noch rechtzeitig antworten, vermelde ich es hier.

    Das ist deine persönliche Meinung. Als Staatsdiener sollte man sich den Regeln anpassen, die der Staat aufstellt. Der Weg, den du und andere geht, führt in letzter Konsequenz in die Anarchie.

    Na, so wie du schreibst, ist’s ja nicht grade grammatikalisch korrekt 😀.

    Als Staatsdienerin pflege ich sehr genau auf Korrektheit bei Orthografie und Zeichensetzung zu achten. Lediglich beim Gendern halte ich mich nicht an die aktuell geltenden Rechtschreibregeln. Mit „Anarchie“ hat das herzlich wenig zu tun, aber das weißt du als Geisteswissenschaftler:in ja bestimmt.

    Aus der offiziellen Erklärung des Rechtschreibrates:https://www.rechtschreibrat.com/geschlechterge…vom-15-12-2023/

    „ …

    In den höheren Schulstufen können dann auch die Entwicklungen der geschriebenen Sprache der letzten Jahre mit den Sonderzeichen im Wortinnern und zwischen Wörtern zur Kennzeichnung einer geschlechtsübergreifenden Schreibintention thematisiert und reflektiert werden. Vorgaben für die Bewertungspraxis liegen in der Zuständigkeit der Schulpolitik und obliegen nicht dem Rat für deutsche Rechtschreibung. Ob in diesem Sinne ggf. eine „rezeptive Toleranz“ als eine schulpolitische Handlungsoption zu betrachten ist, obliegt ebenfalls den verantwortlichen staatlichen Stellen.

    Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss. …“

    Die Beidnennung ist ja auch abgedeckt vom amtlichen Regelwerk. Ich verstehe dein Argument nicht. Es geht aktuell nur um Gendersonderzeichen.

    Da du von „Verständlichkeit“ schriebst, antwortete ich, dass ich die Beidnennung nicht für verständlicher halte als Gendersonderzeichen.

    Dass die Beidnennung sowie die Verwendung des / (also: Mitarbeiter/-innen) vom aktuellen Regelwerk abgedeckt sind, ist mir bekannt. Diese Formen halte ich nur für nicht verständlicher, außerdem sind sie nicht umfassend genug.

    Aber du wolltest ja gar nicht darüber diskutieren🤔.

    Danke CDL, dass du das Thema Diskriminierung ansprichst. Gendersonderzeichen diskriminieren aktiv beispielsweise Menschen mit einer Leseschwäche, daher spricht sich der Deutsche Blinden- und Sehverband dagegen aus.

    Grundsätzlich gibt es auch das Rechtsgut der Verständlichkeit von rechtsrelevanten Texten. Hier gilt es abzuwägen und das tut der Staat mit dem amtlichen Regelwerk. Hieran sollten sich staatliche Einrichtungen orientieren. Warum bitte maßt du dir an, zu beurteilen, dass andere Schreibweisen eine überzeugendere Abwägung liefern?

    In diversen Gesetzestexten wird in Form von Nennungen zweier Geschlechter konsequent gegendert. M. E. sind die kürzeren Genderformen verständlicher und effizienter.

    Hier ein Beispiel für aktuelle Formulierungen „staatlicher Einrichtungen“

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=643743

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