Ist bisher der Standpunkt der Schulleitung. Bin gespannt, was letztlich dabei herauskommt.
Du solltest die Schulleitung darauf hinweisen, dass es da durchaus Interpretationsspielraum zugunsten der KollegInnen gibt. Aus dem Schreiben dazu vom MSB NRW vom 20.10.:
„10. Die Aufsicht beim Distanzunterricht stellt regelmäßig keinen Vertretungsunterricht dar, sondern gehört zu den weiteren Aufgaben der Lehrkräfte nach § 10 der Allgemeinen Dienstordnung. Die Aufsicht kann daher im Regelfall nicht auf das Unterrichtsdeputat angerech- net oder hierfür Mehrarbeit angeordnet oder genehmigt werden. Wenn der Einsatz einer Lehrkraft zur Unterstützung des Distanzunterrichts in Präsenz zeitlich und didaktisch-pädagogisch im Einzelfall einem Vertretungsunterricht gleichkommt, kann mit besonderer Begründung von diesem Grundsatz abgewichen werden. Die Ent scheidung trifft die Schulleitung einzelfallbezogen mit Blick auf die besonderen Umstände vor Ort. “
Es ist also klar: Nur Aufsicht=0 Anrechnung
Hilfen/Erklärungen/sonstiges pädagogisches Agieren kann man entsprechend der obigen Ausführungen als Vertretungsunterricht werten. Leider sind aber der Schulleitung, was die Menge solcher Stunden angeht, u. U. die Hände gebunden.