Beiträge von MarieJ

    Meiner Ansicht nach ist problematisch, dass die Formulierung „zuverlässig“ von der Schulleitung ausdrücklich gewählt wurde. Welcher Schulleitung ist es denn egal, ob jemand zuverlässig ist?
    Da ich auch in der Schulleitung bin und bei der Einstellung von neuen KollegInnen beteiligt, kann ich sagen, dass es natürlich immer Stress ist, wenn jemand kurz nach der Einstellung ausfällt, aber das ist nun einmal so und Schwangerschaften sind dabei noch der schönste Grund. Schließlich haben wir ja weiterhin gerne Kinder und Jugendliche, die wir unterrichten dürfen. Es ist außerdem auch bei schon länger Angestellten ein Problem, wenn die grade eine Klassenleitung oder eine Q2 haben usw. und dann ausfallen.

    Meiner Ansicht nach schreiben es Seph und auch Moebius immer am besten(weil sehr sachlich):

    „Zuverlässigkeit“ im Sinne von „darf demnächst nicht wegen Schwangerschaft ausfallen“ ist als Einstellungskriterium einfach rechtlich und auch moralisch nicht in Ordnung. Ich glaube zwar Schmidts Ausführungen zur Lüge zu verstehen, gleichwohl halte ich sie für falsch.

    Theoretisch könnte dann nämlich eine Schwangere oder ein werdender Vater oder jemand, der psychisch nicht superstabil ist oder jemand, der nach eine Krebserkrankung in Gefahr eines Rezidivs ist usw. niemals eine „ehrliche“ Bewerbung abgeben und somit also nie eine Stelle bekommen.

    Also, liebe Schwangere, es ist nicht dein Fehler, dass unser Arbeitsmarkt nicht schwangerenfreundlich ist. Dein Konflikt zeigt bereits, dass du dir über deine Moral keine Sorgen machen musst, eher solltest du an dieser Stelle versuchen, deine moralischen Vorstellungen etwas zu deinen Gunsten zu verändern. Nicht du bist das Problem, auch wenn du es leider gerade das Entscheidungsproblem hast. Ich hoffe für dich, dass du auf KollegInnen treffen wirst, die es so sachlich sehen können wie einige hier.

    Weil du aber selber nur glücklich wirst, wenn du dich selbst wohl fühlst mit deinem Handeln, würde ich dir vorschlagen, zunächst einmal das Bewerbungsgespräch zu machen. Du kannst dabei vielleicht abspüren, ob du dabei dann ein gutes oder zumindest akzeptables Gefühl hast, nicht mit deiner Schwangerschaft hausieren zu gehen. (Gibt ja auch Frauen, die es sehr, sehr spät bemerken.)

    Falls du kein gutes Gefühl dabei hast, lass es, auch wenn du im Recht wärst. Sch..Gefühle sind nie gut, erst recht nicht in der Schwangerschaft. Ich wünsche dir alles Liebe und Gute und fühle -aus verschiedenen Gründen - sehr mit dir.

    Ich könnte nie Verständnis für jemanden aufbringen, der mir bewusst Sachen verschweigt, die zu seinem/ihrem Vorteil sind und zu meinem Nachteil, wenn er doch von mir eine Anstellung möchte.

    Leider muss sie es dir aber wohl verschweigen, wenn du sie ansonsten nicht einstellen würdest. Da ihr ja noch kein Vertrauensverhältnis habt, gibt’s da auch nichts zu zerstören. Die Bewerberin soll auf Risiko gehen, du aber nicht? Das würde mein Vertrauensverhältnis als Kollegin in die Schulleitung zerstören.

    Außerdem: Nicht „Du“ stellst sie ein, sie verschweigt auch nicht „dir“ persönlich etwas und es ist nicht „dein“ Nachteil. Man sollte sich als Schulleitung vielmehr vehement für eine Verbesserung der Arbeitssituation für entsprechende Fälle und verbesserte Vertretungssituationen einsetzen.
    Ein LehrerInnenmangel führt dann eben zu Stundenausfällen, bis es die Bildungspolitiker begreifen.

    M. E. ist es auch eher unnötig, da eine Riesendiskussion drum zu machen. Dennoch bleiben mir persönlich bestimmte Wörter und auch Abkürzungen im Halse stecken. Das ist vermutlich eine emotionale Sache und hat mit meiner Prägung/Erziehung und meinen Einstellungen zu tun.
    Ich erlebe, dass SuS absolut unterscheiden können zwischen einer arglos gemachten Abkürzung und einer Provokation. Entsprechend würde ich mit den Dingen umgehen und: klar, dass das nicht einfach in Regeln und Verordnungen gepackt werden kann - wie so vieles.

    Denk daran, dass auch werdende Väter nichts davon sagen müssen. Die sind doch auch „unsichere“ Bewerber - es soll welche geben, die in Elternzeit gehen.
    Es ist von Schulseite aus verständlich, dass man jemanden haben möchte, der/die längere Zeit da ist, den man nicht vertreten muss usw. Aber die Problematik ist der schlechten Situation an den Schulen geschuldet und sollte nicht auf dem Rücken von potenziell oder aktuell Schwangeren ausgetragen werden.
    man weiß nie, ob jemand in Bälde schwanger wird, ein anderer Bewerber könnte auch krank werden, einen Skiunfall haben usw.usw.

    Bewirb dich ohne schlechtes Gewissen.

    Ich hätte an alle, die etwas mit Planungen fürs nächste Schuljahr zu tun haben, mal die Frage, ob ihr AG‘s wie Orchester und Chor erstmal aussetzt oder evtl. nur mit Streichern oder mit super viel Abstand stattfinden lasst.
    Wäre Singen in den Klassen 1-4 jetzt eigentlich erlaubt in NRW? Es muss dort ja auch kein Abstand gehalten werden.

    Und wenn dann in 5-12 nach den Sommerferien auch kein Abstand mehr gehalten werden muss, darf man dann nicht auch da Singen? Gilt es nur eventuelle Gruppenüberschneidungen in AGs zu unterbinden? Bei uns gibt es einige Geschwisterkinder, da sind die Überschneidungen gegeben und durch KollegInnen sowieso.
    Es ist alles so unlogisch und wir wollen langsam mal in die Planung...

    Oder wollt ihr echt eure Zeit damit verschwenden, auf Vorgaben vom Land zu warten?

    Natürlich nicht🤣

    Wäre möglicherweise (man weiß ja nicht, was drinsteht) für eine rechtzeitige Planung von eventuellen feierlichen Zeugnisübergaben wichtig.

    Diese Aussage war purer Zynismus - hätte gedacht, dass ich mich hier schon hinreichend als aufmüpfig geoutet hätte, um das nicht entsprechend kennzeichnen zu müssen.

    Muss man eher damit rechnen (heutiger Stand), dass die Schulen nach den Ferien wieder in den normalen Unterricht zurückkehren oder wird es wohl noch mit geteilten Klassen und verringerter Schülerzahl weitergehen?

    Nachdem, was ich bisher trapsen hörte: normaler Regelbetrieb mit gewissen Einschränkungen und Hygieneregeln, aber auf jeden Fall mit Plan B in der Tasche für den Fall, dass Klassen wieder geteilt werden müssen. Es sollen dann wohl auch die Regeln für den Onlineunterricht anders sein (verpflichtend, Leistungen werden bewertet u.ä.). Die KollegInnen werden aufgerufen, sich in den Ferien entsprechend fortzubilden.

    Dabei vermisst man leider immer noch:

    - allen SuS und KuK wird die notwendige Hard- und Software zur Verfügung gestellt.

    Ist ja auch nicht nötig, da nur im Notfall, der sicher die Ausnahme sein wird (Herbst - Hatschi), die Option zur teilweise Schließung bzw. wochenweise Beschulung gezogen werden muss.

    Und wenn Schulen oder KuK dann schimpfen, sagt Herr Laschet/Frau Gebauer, man hätte ja jetzt nun seit März Zeit gehabt, sich auf eine Veränderung einzustellen und alles gründlich vorzubereiten.

    Ach nee, Frau Gebauer hat ja den Anspruch als Bildungsministerin, dass es nach den Sommerferien normal weiter geht. Da wird‘s dem Coronavirus sicher schon Angst und Bang.

    „Überall dort, wo den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020. Kann eine weiterführende Schule für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ein volles Unterrichtsangebot nicht gewährleisten, wird die Notbetreuung in diesen Schulen für nicht beschulte Kinder fortgesetzt.

    Dieser Passus findet sich zwar unter der Überschrift „...Primarstufe“, ist aber doch so zu verstehen, dass auch in den Klassen möglichst volles Angebot sein soll, aber hier vermutlich noch mit Wahrung der Abstandsregeln?

    Das ist bestimmt sogar Entengrütze - so bescheuert kann Frau Gebauer doch nicht sein🦆

    Da habe ich mich wohl vertan. Also alle Pläne, die zur besseren Planung für die Eltern ja bis zu den Sommerferien gemacht wurden, dürfen die Grundschulen wieder ändern. Auch dort gibt es in Teilen FachlehrerInnen.

    Was mir nicht ganz klar ist, wie es nun in 5 und 6 laufen soll.

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