Beiträge von MarieJ

    Besonders perfide erscheint die heutige Behauptung des Ministeriums, der Wunsch sich an den mündlichen Abschlussprüfungen zu beteiligen sei vielfach aus dem betroffenen Pädagogenkreis gekommen...

    Das ist nicht perfide, sondern nach meiner Kenntnis einfach wahr. Bei uns gab es mehrere KollegInnen - mich eingeschlossen, wie ich bereits schrieb - , die ihre AbiturientInnen selber prüfen wollten und die Bedingungen bei mündlichen Prüfungen für absolut akzeptabel halten. Da ist Einkaufengehen sicher gefährlicher.

    Man braucht mehr Lehrer, also verschiebt man die Grenze. Anstatt sich einzugestehen, dass der Betrieb nicht einwandfrei durchführbar ist mit so wenigen Lehrern, und das mdl. Abi abzusagen, riskiert man lieber deren Gesundheit.

    Es geht hier um mündliche Prüfungen, Firelilly. Da ist deine Schwarzmalerei echt unangebracht: vier Personen in einem Raum sollten wohl kein Problem darstellen.

    In NRW müssen jetzt die Leute aus den Risikogruppen doch mündliche Prüfungen abhalten. Haben heute morgen den entsprechenden Erlass erhalten.
    Kurz gesagt: Schwangere/Stillende, Vorerkrankte und über 60jährige sind verpflichtet, an Verfahren zu mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

    Aus dem Erlass

    In der 20. SchulMail haben wir Sie über Eckpunkte informiert, die für den Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres zu beachten sirid. Hiermit möchte ich klarstellen, dass sich die folgende Maßgabe auf die Sekundarstufe l bezieht: ,,Zur Einhaltung der Hygienevorschriffen können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrich- tet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt."

    Im Kurssystem der Sekundarstufe 11 ist es kaum zu vermeiden, dass auf- grund der begrenzten Raumkapazitäten im Tagesablauf einzelne Räume auch von wechselnden Schülergruppen genutzt werden.

    Aus den Gründen des Infektionsschutzes ist allerdings darauf zu achten, dass solche Wechsel auf ein Minimum reduziert werden, beispielsweise dadurch, dass in den jeweiligen Kursen grundsätzlich in Doppelstunden oder in noch größerem Umfang im Blockunterricht unterrichtet wird. Zudem sind bei einem Wechsel von Schülergruppen, die denselben Ar- beitsplatz im Raum nutzen, Zwischenreinigurigen erforderlich. Die Räuföe müssen gelüftet werden und es ist darauf zu achten, dass die wechselnden Schülergruppen keinen Kontakt haben.“

    Haben vorhin eine weitere Mail erhalten, in der es eine Vorankündigung zu einer eventuellen anderen Entscheidung bei Prüfungen gibt:

    Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

    in meiner letzten Mail gab ich Ihnen einige Informationen zum Abitur, die in Besprechungen mit dem MSB mehrfach mitgeteilt, aber bis Freitag offiziell nicht verkündet waren. Am selben Tag tat sich noch Entscheidendes und das MSB teilte Folgendes mit:

    -          „Bislang gilt für Risikogruppen und Schwangere das Verbot einer Beschäftigung an Schulen im direkten Schülerkontakt. Am kommenden Montag (11.05.2020) werden wir ein Mitbestimmungsverfahren einleiten, wonach die Teilnahme an mündlichen Prüfungen zukünftig möglich sein soll, da nicht länger von dem Beschäftigungsverbot umfasst. Die Wahrung aller hygienischen Standards und die größtmögliche Rücksicht auf die besondere Situation der Betroffenen werden dabei vorausgesetzt. Natürlich kann dem Ausgang eines Mitbestimmungsverfahrens nicht vorgegriffen werden.“

    Die Initiative des MSB ist sicherlich außerordentlich zu begrüßen, allerdings verweist das MSB deutlich darauf, dass der Ausgang des Mitbestimmungsverfahrens offen ist. Damit verfügen die Schulen zeitnah nicht über die notwendige Planungssicherheit. Wir empfehlen, sich entsprechend vorzubereiten.

    Weiterhin dürften Sie am Freitagnachmittag eine beruhigende Mail zu den fachspezifischen räumlichen Voraussetzungen im Abitur in ausgewählten Fächern erhalten haben, die ich hier noch einmal aufgreife:

    -          „Für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen in den Grund- und Leistungskursen im Haupttermin in den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik, Ernährungslehre, Informatik in der schriftlichen Abiturprüfung (Prüfungstag 12.05.2020) sind im Hinblick auf die Durchführung von (Demonstrations-)Experimenten keine besonderen fachspezifischen räumlichen Voraussetzungen erforderlich. Sollten Sie mit einer Waldorfschule kooperieren, stellen Sie bitte sicher, dass auch diese entsprechend informiert ist.“

    Schließlich erfolgte am Freitag durch das MSB per Erlass noch eine Klarstellung im Nachgang zur 20. Schulmail bzgl. der Möglichkeiten des „Schichtbetriebs“ im Kurssystem der SII (s. Anlage), die den Schulen sicherlich auch sehr weiterhelfen wird.

    Ich hoffe, dass die „neuesten Infos“ Ihnen einige organisatorische Erleichterungen bringen und wünsche einen guten Start in die Abiturphase sowie in die Aufnahme des Präsenzunterrichts für die Q2.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Schade

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich mich in allen Punkten daran halten werde. In Mathe gibt es immer wieder missverständliche Formulierungen, was bisweilen erst ausfällt, wenn SuS bestimmte Dinge fragen. Werde mich also wohl, trotz Risikogruppe (Risiko ist aber nicht super hoch) im Nebenraum aufhalten.
    Mündliche Prüfungen von Fremden finde ich sehr, sehr problematisch. Dort ist es doch auch mit 4 Personen im Raum infektionsschutzmäßig am einfachsten.

    Wir haben das als Mail von der Bezirksregierung erhalten:

    Dietmar.Schade@bezreg-muenster.nrw.de

    Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

    anlässlich der bevorstehenden schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen möchte ich mit den beigefügten Hinweisen einen Teil der Nachfragen, die von Ihnen zum Abitur 2020 gestellt wurden, beantworten.

    Ich beziehe mich dabei weitgehend auf Informationen, die in Besprechungen mit dem MSB mehrfach gegeben, aber bislang nicht offiziell verkündet wurden.

    • Es gibt keine Höchstzahl von Schülerinnen und Schülern, die sich in einem Prüfungsraum aufhalten dürfen; der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den beteiligten Personen ist auf jeden Fall einzuhalten; vor dem Hintergrund der Größe des Raums ergibt sich dann die Anzahl der Personen, die dort geprüft werden dürfen.
    • Zum Umgang mit im Prüfungsraum zentral ausliegenden Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Wörterbüchern, …: siehe BAD-Handlungsempfehlung-Prüfungssituation:

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…gssituation.pdf

    Alle Personen (SuS, LuL), die auf gemeinsam genutzte Materialien zugreifen, sollten bereit gestellte Einmalhandschuhe verwenden und die Materialien ggf. nach Gebrauch desinfizieren.

    • Lehrkräfte sollten bei der Verteilung sowie beim Einsammeln von (Prüfungs-)Materialien an / von Schülerinnen und Schüler Handschuhe und Mundschutz tragen, weil dabei der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

    Dies betrifft insbesondere auch den Austausch der Materialien im Fach Mathematik (hilfsmittelfreier Teil, Teil mit Hilfsmitteln) während der Prüfung; ggf. kann der Austausch „dezentral“ im Raum organisiert werden.

    • Zum Einsatz von zur Risikogruppe gehörenden Lehrkräften in Prüfungssituationen gilt nach heutigem Kenntnisstand:

    Lehrkräfte, die zur Risikogruppe „60+“ gehören, können nach schriftlicher Erklärung im Prüfungsverfahren eingesetzt werden. Alle anderen Risikogruppen dürfen nur in Situationen ohne Schülerkontakt eingesetzt werden, z. B. bei der Aufgabenauswahl zur schriftlichen Abiturprüfung, bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben für die mündliche Abiturprüfung, …

    Während der schriftlichen Abiturprüfung soll die zur Risikogruppe gehörende Lehrkraft im Prüfungsraum durch eine Fachlehrkraft vertreten werden, aber während der gesamten Prüfungsdauer (telefonisch) erreichbar sein.

    In der mündlichen Prüfung darf die prüfende Lehrkraft – sofern sie zur Risikogruppe gehört – per Videokonferenz zugeschaltet werden, wenn die prüfende Lehrkraft und der Prüfling zuvor schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Die anderen Mitglieder der Prüfungskommission und auch der Prüfling müssen persönlich anwesend sein.

    • Zu den Rahmenbedingungen und besonderen Erfordernissen bei Experimenten und Materialien in den Fächern Physik, Chemie, Biologie, Technik, Ernährungslehre und Kunst sollen die Schulen zeitnah noch Informationen durch das MSB erhalten.

    Auch wenn damit nicht sämtliche Fragen zur Durchführung des diesjährigen Abiturs beantwortet sein mögen, hoffe ich doch, dass die genannten Hinweise ein wenig mehr Handlungssicherheit in herausfordernden Zeiten geben.

    Ich wünsche Ihnen, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, einen guten Start in die nächste Woche, insbesondere natürlich die Abiturphase, und hoffe, dass Sie und Ihre Schulgemeinde die nächsten Wochen positiv gestalten und erleben können, vor allem aber gesund bleiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Schade

    Ich fand es viel zu teuer und habe mich sehr geärgert, dass ich auch in die Abofalle getappt bin, wobei ich eigentlich sehr vorsichtig mit solchen Dingen bin, hab ich im Stress den Termin verpeilt. Die sind leider wirklich gar nicht kulant. Es gibt für viele Fächer so viel gutes kostenloses Material im Netz. Wenn man es ausprobieren will, nur mit gleichzeitiger rechtzeitiger Kündigung.

    Alternativ müssten Sie die Abiturvorgaben anpassen und passende Klausuren schnitzen.

    Das schaffen die nicht, zumal auch da die Abiturvorgaben irgendwie den Unterschiedlichkeiten der Q1 und ganz bestimmt auch der nächsten Q2 gerecht werden müssten - wer glaubt noch, dass es nicht auch im nächsten Schuljahr „merkwürdig“ wird.

    Ich wollte doch gar nicht diskutieren, sondern nur nachweinen Studie zu Jugendlichen fragen....War blöd von mir, das mit einer Frage zu tun.
    Eine Diskussion gäbe auch hier nur wieder emotionales Hin und Her, ohne entsprechende Grundlagen kann man doch nur mutmaßen...

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