Dazu gibt es einen Erlass, in dem steht:
„
Bitte weisen Sie die Schulleitungen an, unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen.“
Also müsste deine Schulleitung schon abgesagt haben, ansonsten solltest du das schnell tun, unter Angabe des o.g. Erlasses.
Auf den FAQ des NRW Bildunsgportals:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…irus/index.html
findet sich zu den Stornokosten allerdings die Antwort, man wisse noch nicht genau, wie das geregelt würde. Auch das Problem würde ich in die Hände der Schulleitung geben, dafür ist die da.
Dass der Reiseanbieter von sich aus absagt, kann ich mir nicht vorstellen. Auf jeden Fall solltest du nicht persönlich irgendwelche Kosten tragen oder dafür haften.
PS: während ich dies schrieb, gab es viele schnellere Antworten