Die Frage, die ich mir jetzt stelle: wenn ein Kind seinen Ausweis vergisst, muss ich es dann allen Ernstes in der Schule lassen? Obwohl klar ist, dass es sich um ein Berliner Schulkind handelt, das sowieso nichts zahlen muss und somit auch niemandem schadet? Und wenn ich es trotzdem mitnehme: wäre ich dann verantwortlich, wenn es bei der Kontrolle keinen Ausweis vorweisen kann?
Unsere Schulleiterin hat - nachdem es Kontrollen gab - bereits Anfang des Schuljahres bei der BVG angerufen, Auskunft der BVG: Falls du ein Kind mitnimmst, das keinen Fahrausweis zeigen kann, bist du verantwortlich, d.h. du müsstest dann das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen und zusehen, ob und wie du es von den Eltern wiederbekommst.
Ein unsäglicher Schrott! Da haben wiedermal Leute nachgedacht, die maximal mit 2 Kindern gleichzeitig Öffis fahren.
Wir müssen immer wieder Kinder in der Schule lassen oder Eltern anrufen. Dann haben wir Kinder, die Fahrkarten oder Geld dabei haben, weil sie den Ausweis verlegt haben, aber nicht in der Lage sind, die Fahrkarte zu stempeln oder eine Fahrkarte zu kaufen. Das können wir "nebenbei" teilweise gar nicht machen, weil einige Kinder die Öffis als eine Art Tanzpalast, Trampolinspringanlage, DSDS-Bühne oder Turnhalle ansehen und wir ständig das gleiche sagen: Festhalten, hinsetzen, leise sein, sitzen bleiben. Hält 20 Sekunden, dann fängst du von vorne an. (An guten Tagen geht eine Fahrt ganz ok. 3. Klasse wohlgemerkt.) Unsere Konsequenz ist, dass wir im zweiten Halbjahr die Zahl der Ausflüge reduzieren werden.