In einer ersten Grundschulklasse sind offenbar unhaltbare Zustände folgender Art: Viele Schüler stören so erheblich den Unterricht, dass kaum mehr richtig gelernt werden kann. Diese Kinder zeigen aber auch ansonsten ein sehr abnormes Verhalten mit Gewalttätigkeiten und sexueller Belästigung. Diese Eltern fragen sich nun, ob auch sie selbst in irgendeiner Form darauf hinwirken können, dass die besagten Kinder auf sonderschulischen Förderbedarf im Bereich "soziale und emotionale Entwicklung" getestet werden? Und wenn ja, was konkret müsse sie tun? Da ich hier ebenfalls unsicher bin, gebe ich die Frage hiermit an euch weiter und hoffe auf zahlreiche konstruktive Antworten.
Vielen Dank!
1. Du kannst nicht sicher sein, dass die erste Aussage stimmt. Es ist das, was die Kinder an die Eltern weitertragen, die das dann untereinander bereden und dabei interpretieren. Manchmal ist es so, dass inakzeptables Verhalten vor der Klasse besprochen wird, dadurch wird drauf fokussiert und Kinder, die so etwas vorher nicht kannten, denken, es sei ganz schreckliches, ständiges Fehlverhalten. Dabei ist es das nicht, sondern es liegt "im Rahmen", es mussten aber mal deutliche Worte gefunden werden. Passiert in der 1 schnell, in der 2 auch und sogar in der 3. Rate, woher ich das weiß...
2. Ich würde daher ebenfalls vorschlagen, dass die Elternsprecher den Kontakt zur Klassenlehrerin wählen, und zwar nicht in der Art "Frau Müller muss weg", sondern durch Nachfragen. Dabei könnte sich der Sachverhalt so darstellen wie ich bei 1. als Beispiel beschrieb. Vielleicht sind es aber auch wirklich größere Probleme und die Lehrerin ist schon "dran", hat die Eltern dieser Kinder oft im Gespräch, arbeitet mit Verstärkern, Rückmeldungen etc. Das kommt dann oft bei den anderen Eltern nicht an, weil es sehr lange dauert, Verhalten zu verändern und man die Früchte der Arbeit erst in der 2. oder 3. Klasse ernten kann.
3. Sonderpädagogischer Förderbedarf em-soz ist bundeslandabhängig. In Berlin darf er je nach Kalenderjahr und Informanten im 2. oder 3. Schulbesuchsjahr beantragt werden. Die Kinder verbleiben genauso wie vorher in den Klassen und wenn sie Glück haben, erhalten sie ab der 3. Klasse 2 Förderstunden die Woche, in denen sie Konzentrationsübungen machen, angemessenen Wortschatz üben etc. Meist in der Kleingruppe, da die sonderpädagogischen Stunden "gedeckelt" sind, d.h. die Schulen mit überdurchschnittlich verhaltenskreativer Klientel bekommen wesentlich weniger Stunden als den Schülern eigentlich zustehen würden.
4. Angeregt wird die Testung durch die Klassenleitung in Absprache mit Sonderpädagogik. Die Eltern anderer Kinder haben damit genau nichts zu tun und es geht sie auch nichts an, ob ein Kind überhaupt Förderbedarf hat. Datenschutz.
Es ist verständlich, dass die Eltern sich sorgen und sich Gedanken machen - und daher wäre das Gespräch mit der Lehrerin viel besser, als sich jetzt "hintenrum" darüber zu informieren, ob sie nicht mal Förderbedarf für einige Kinder beantragen könnten.
Eventuell können die Eltern sich ja auch Gedanken machen, was sie dazu beitragen könnten, um das Klassenklima positiv zu beeinflussen. Oder die Elternvertreter könnten mit der Klassenlehrerin gemeinsam Ideen entwickeln: Frau A. kommt Montag und Mittwoch in der Hofpause und spielt mit den verhaltenskreativen Kindern (und ein paar, die mitmachen wollen), damit die beschäftigt sind. Für dieses positive Verhalten (keine Gewalt, nichts Sexuelles) gibt es dann Smileys oder Spielminuten für alle oder so etwas in der Art. (Muss nicht funktionieren, kann, wir können das Problem hier nicht wirklich einschätzen und schreiben ins Blaue hinein.)