Doris
Ich stimme Mia zu: Wenn du schwerbehindert bist, soll der Arzt feststellen, ob du noch mindestens 10 Jahre arbeiten kannst. Wenn ja --> Verbeamtung möglich.
Wenn du nicht schwerbehindert bist, soll der Arzt feststellen, ob du bis zum Erreichen des Pensionsalters arbeiten kannst. Wenn vielleicht nicht wegen Beschwerden, die chronisch werden können --> keine Verbeamtung.
Ich hab auch schon Leute erlebt, bei denen es weit mehr Ärger gab. (Bei mir z.B. wegen einer leichten anatomischen Fehlstellung einer Niere, die deren Funktion nicht beeinträchtigt und nur mit einer etwas höheren Wahrscheinlichkeit als bei Leuten wo das i.O. ist zu Nierensteinen führt. Laut Urologe ist das nicht mal eine Krankheit, für die Ärztin war es schon ein Riesenproblem bei der Verbeamtung auf Widerruf. )
Grüße und viel Erfolg,
Conni