Beiträge von Flupp

    Wobei man da ja eigentlich bei diesem Fall unterscheiden muss:

    a) Die Entscheidung, ob ein Fehlen entschuldigt ist.

    b) Die Konsequenzen aus der NVO.

    In der Regel entscheidet die Klassenlehrkraft ob ein Fehlen entschuldigt ist oder nicht. Es gibt zwar Fristen, bis wann Entschuldigungen wegen Krankheit einzureichen sind, eine Frist für die Entscheidung bzw. Bekanntgabe der Entscheidung an die Fachlehrkräfte gibt es meines Erachtens nicht, sollte aber kollegialerweise zeitnah sein.

    Die Folge aus der NVO ist für den Fachlehrer, der die Note gibt, aber keine Ermessensentscheidung. Unentschuldigtes Fehlen --> 6.

    Daher ist meiner Meinung nach im Ausgangsfall nicht die "renitente Fachlehrkraft" das Problem. Das Ermessen (das auch hier formal nicht vorgesehen ist) sollte bei der Akzeptanz der Entschuldigung vorgenommen werden.

    Passt ironischerweise doch in den Humorthread, weil es eine bittere Pointe hat. Das kann man so nicht stehen lassen, denn:

    Würde wir 1 Mio Tests die Woche machen, die alle (!) positiv wären, stünden wir in Gesamtdeutschland bei Inzidenz 1250. Mehr könnten wir selbst bei 100% Testquote also garnicht abbilden. Folglich geht hier garnichts zuverlässig zurück, es sei denn die Hospitalisierungen und/oder die Testpositivrate fangen an zu sinken. Letztere steigt aber nach wie vor. Wir sind einfach zunehmend im Blindflug und können das Anwachsen der Fälle nicht mehr zuverlässig messen. Humor ist, wenn man trotzdem drüber lacht.

    1.000.000 / 80.000.000 = 0,0125

    0,0125 * 100.000 = 12500

    Der Logik kann ich nicht folgen. Ich mache hauptberuflich Unterricht, treibe mich in Internetforen herum und teste beaufsichtige nebenher Selbsttestungen. Meine Ausbildung dazu: Ein kurzes Erklärvideo, das mir von einer DRK-Mitarbeiterin gezeigt wurde.


    Aber egal, mal zum Kern:
    Nasen-Rachenraum-Abstrich durch eine andere Person schlägt halt das Rumgerühre im vorderen Nasenbereich durch einen selbst. Wenn ich die aktuelle Verordnung richtig verstehe, gibt es keine anderen Tests mehr als PoC-Tests mit "tiefer Bohrung".

    Edit: Mein letzter obiger Satz ist falsch. Anscheinend kann es immer noch im "offiziellen Testzentrum" beaufsichtigte Selbsttests geben. Alle Testzentren in meinem Umkreis bohren selbst.

    Ergänzung: Ich kann natürlich wahre Sachverhalte ohne Probleme unterschreiben.

    "Heute hat sich XY unter meiner Aufsicht mit einem Selbsttest des Herstellers XYZ selbst getestet. Das Ergebnis war negativ.

    Mit freundlichen Grüßen
    Flupp"

    In BW kann man damit offiziell nichts anfangen (außer seiner Dokumentationspflicht für unimmunisierte LuL nachzukommen).

    Aber da ich die Rechtslage nicht tagesaktuell in den angrenzenden Bundes- und sonstigen Ländern kenne und auch nicht kennen muss, weiß ich ja auch nicht, wofür man das evtl doch benötigen kann

    Das ist doch in der CoronaVO (§5 (4)) mittlerweile geregelt, dass Selbsttests unter Aufsicht nur noch in der Situation gelten, in der sie abgenommen wurden.

    Wenn man eine Bescheinigung für was anderes will, dann muss man durch eine qualifizierte Stelle getestet werden. (Also "getestet werden" anstatt "sich unter Aufsicht selbst testen").

    Funktionsstellen an Grundstellen werden ja nun nicht gerade von Bewerbern überrannt.

    Dann lass sie ihr Zeug alleine machen und mache halt wieder "nur" Unterricht. Jetzt bloß nicht in Versuchung kommen, den Job gratis zu machen.

    Denkt ihr man hat als ungeimpfte Person geringere Einstellungschancen oder spielt das überhaupt keine Rolle?

    Nein, die Impfung spielt natürlich keine Rolle bei den Einstellungschancen.

    Derzeit noch nicht. Aber wenn es so kommt wie bei den Masern, dann setzt Du bei uns als Neueinsteiger ohne Masernimmunität keinen Fuß in ein Klassenzimmer. Das bedeutet, dass es natürlich auch kein Orientierungspraktikum und auch keine Ref-Stunden und somit keine Ausbildung gibt.

    Also derzeit keine Auswirkung auf die Einstellung, in Zukunft eventuell schon.

    Nur deshalb empfiehlt der Beamtenbund seinen Mitgliedern, fürsorglich Einspruch gegen die Festsetzung des Familienzuschlags, falls man mehr als drei zwei Kinder hat, einzulegen.

    Kleine Korrektur, damit nicht nur deshalb jemand nochmal Kinder in die Welt setzt oder den Widerspruch nicht einlegt.

    Das ist ja das Problem. Augenwischerei...

    Dazu: "Wir empfehlen das Tragen einer Maske, aber wir ordnen es nicht an. Wir empfehlen nicht, das Tragen einer Maske zu empfehlen, aber wir empfehlen auch nicht, das Tragen einer Maske nicht zu empfehlen." Naja, nicht ganz der Wortlaut...

    Eigentlich ist es ein Skandal, dass man nicht mal mit 2 positiven Familienmitgliedern Anrecht auf einen Test hat.

    Der größere Skandal ist meiner Meinung nach, dass man mit 2 positiven Familienmitgliedern nicht automatisch quarantänepflichtig ist.

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