Aber das lässt sich bei Deinem Vorgehen doch auch nicht ausschließen.
Beiträge von Flupp
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Um mal selbst konkret zu werden: Ich glaube, dass es keinen Königsweg gibt. Bei erwachsenen Schüler ist es aber natürlich deutlich einfacher als bei Kindern, die 6 Jahre alt sind.
Ich bereite gerade zwei mögliche Szenarien vor (weiterführende Schule):1. Tests im Klassenzimmer zu Beginn der ersten Stunde durch die Fachlehrkraft (bin ich kein Fan von). Die Nachteile sind tatsächlich evident. Vorteile sind eine sehr schnelle Durchführung, insbesondere zu Beginn des Schultages (worauf ja sehr viele gesteigerten Wert legen).
2. Tests in vorbereiteten Testräumen:
Eine Klasse bekommt einen Zeitslot und rückt vollständig zum Test in einen vorbereiteten Testraum an (Klasse zu groß, dann wird auf zwei Räume verteilt).
Ist die Inzidenz unter 100 legen die SuS die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor.
Die SuS bekommen anfangs kurze Erläuterung für die Testdurchführung (das kann man sich später ziemlich sparen), dann wird angeleitet getestet. Die Testleitung haben extra geschulte Kolleginnen und Kollegen. In der Wartezeit kann angepasster Unterricht gemacht werden.
Nach Ablauf der "Wartezeit" geht die Testleitung durch die Reihen und wirft einen Blick auf die Testkassetten und entsorgt diese bei negativem Ergebnis. Der Schüler, der einen "aufgeräumten" Platz hat, darf gehen. Die anderen bleiben sitzen. (Ich halte den Kontrollblick der Testleitung für unausweichlich, wenn man eine Testpflicht sinnvoll umsetzen möchte.)Danach rollt dann das Prozedere an (Laufzettel mit Schülername etc.), Absonderung und Betreuung in einem Einzelraum.
Der Raum wird danach für die nächste Gruppe vorbereitet.
25 Minuten pro Testgruppe erforderlich. Im Endeffekt das Tübinger Modell mit nun verpflichtender Durchführung bei Inzidenz über 100.
Es erlangen also folgende Personen chronologisch Kenntnis eines positiven Falles:
1. Die/Der Betroffene
2. Die Testleitung
3. indirekt die Klasse (natürlich nicht über das konkrete Ergebnis, aber dadurch dass der SuS nicht "rausdarf". 1 und 1 kann sich jeder zusammenzählen.)4. Die Aufsicht im Absonderungsbereich
5. Die Schulleitung
6. Die Erziehungsberechtigten
7. Das GesundheitsamWir haben mit dem zweiten Szenario und danach zügiger Auslagerung der Tests an die Haushalte gute Erfahrungen gemacht.
Den Passus "Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Selbsttests erfolgt gegenüber den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie deren Personensorgeberechtigten in einer Weise, das andere Personen hierüber keine Kenntnis erhalten. "
müssen wir halt leider so interpretieren, dass wir nicht sagen "Peter, Dein Test ist positiv" sondern "Peter, bleib mal bitte noch kurz sitzen"... -
Danke. Halte ich aber für nicht praktikabel:
Folgende Fragen treten dabei für mich auf:- Wie gewährleistet Du, dass alle Schüler getestet wurden, wenn Besetzung des Testraumes zufällig ist? Die Testdurchführungen werden ja, wie Du richtig geschrieben hast, nicht namentlich erfasst.
- Der Schüler/die Schülerin geht also bei positiven Test eigenverantwortlich nach Hause? Wo hält er sich auf, bis ihn die Eltern abgeholt haben? Wie gestaltet sich die geforderte pädagogische Begleitung?
- Wenn er/sie den kleinen Strich nicht als solchen erkennt, geht er also wieder ins Klassenzimmer?
- Die Testkassetten werden also aufgehoben und der Schulleitung auf einem Tablett serviert? Das widerspricht allen Handlingsanweisungen, die ich bislang hatte. Das soll innerhalb von 15-20 Minuten nach Testdurchführung geschehen?
Ich finde die Handreichung grundsätzlich nicht für schlecht. Das Kernproblem bei der Datenschutzgeschichte ist, dass es - egal welches Szenario man wählt - die Situation auftritt, dass 30 Kinder zum Test gehen und evtl. nicht 30 zurückkommen. Dies lässt sich auch mit dreifach-Ettiketierung und Tests in Einzelräumen nicht lösen. -
Da sind wir uns einig.
Aber jetzt mal Tacheles ohne sich über das alles lustig zu machen (was aus Deinem Post für mich so herausklingt).
Wie würdest Du das jetzt konkret umsetzen, wenn Du verantwortlich wärest? Du schreibst nur, was nicht geht. -
Das ist für die Statistik, die die Schule für das Land erhebt.
Dass das nichts im Klassenbuch zu suchen hat, ist das doch etwas ganz anderes.
Ich finde Deinen Beitrag oben irreführend. -
Zudem dürfen positive Schüler ja auch nicht namentlich erfasst werden...
Woher hast Du das?
Zitat Handreichung:ZitatPositive Testergebnisse unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie dem Infektionsschutzgesetz. Sie werden namentlich mit Adresse und Geburtsdatum und Telefonnummer der Schülerin oder des Schülers erfasst und dem zuständigen Gesundheitsamt übermittelt.
[...]
Daten zu positiven Testergebnissen werden spätestens zum Schuljahresende gelöscht. -
Handreichungen für die Tests sind online. Testpflicht erst ab Inzidenz 100.
https://km-bw.de/,Lde/startseit…s-ab-april-2021 -
Theoretisch mag das alles stimmig sein. Praktisch gab es bei uns laut Radio stadtweit vier Treffer nach Tests an sämtlichen Schulen (+200.000 EW, Inzidenz in der Woche vor den Ferien 140) und ich habe gesehen, wie meine Schüler diese Tests durchgeführt haben. Never ever war die Mehrheit tief genug in der Nase. Also tut mir leid, aber in der Praxis ist das für mich eine riesengroße Showveranstaltung, aber kein Sicherheitsnetz 😊
...und hätte ich eigene Kinder, würde ich es in diesem Fall extrem ungünstig finden, dass sie zum Test die Maske abnehmen müssen. Einfach, weil das eine unnötige Risikosituation bei wenig echtem Nutzen ist.
Das entspricht rechnerisch also ca. 3000 SuS. (140 pro 100000)
Wenn man nun noch bedenkt, dass die Schnelltest nur die infektiöseste Phase abtesten, dann passen die Zahlen doch fast.
Oder sind es 50 000 Schüler bei Euch.
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In manchen Ländern steckt man viel Energie in den Kampf gegen die Pandemie, in manchen Ländern in den Kampf gegen die Maßnahmen
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CDL: Da steht auch drin, dass das nur für die aktuellen Testvarianten gilt, bei denen Kollegen der Schulen das in Privatinitiative auf die Beine stellen.
Das steht auch drin, dass sich das wohl ändern wird, wenn die offizielle Teststrategie kommt. -
Danke für die Antwort, hattet ihr Fälle vom jemand sich krank fühlte, aber negativ testete? Waren die positiv getesteten überrascht, weil echt asymptomatisch?
Die beschriebenen positiv-Teste wurden direkt vor der Schule im Elternhaus positiv getestet. Diese waren überrascht. Einmal erst am Folgetag dann typische Symptome, einmal länger symptomfrei, zwei weiß ich nicht genau. Der fünfte, noch nicht bestätigte, hatte privat kurz Kontakt zu einem vorherigen Fall. (Ich glaube einen Tag vor dem Schnelltest von "Patient 1"), das ist aber etwas dubios - ich vermute, dass die sich getroffen haben und das denen natürlich etwas peinlich ist.
Aber uns hat das Verfahren definitiv vier Fälle in der Schule erspart.
Der vermutlich falsch-positive in der Schule war tatsächlich etwas überrascht, trug es aber mit Fassung. Völlig symptomfrei. -
Unsere Positivquote ist überraschend gering. Sind aber auch in einem Landkreis mit relativ geringer Inzidenz.
4 durch PCR bestätigte Treffer, ein positiver Schnelltest wartet noch auf die Bestätigung. (1500-2000 Tests haben wir jetzt insgesamt durchgezogen.
Als wir noch in der Schule getestet haben (bzw. die Selbsttests beaufsichtigt) hatten wir einen positiven Test, der dann durch PCR nicht bestätigt wurde.
Wir haben die Schüler bei uns im Haus gecoacht und dann bei der Kursstufe nach einem Durchgang und bei der Unterstufe nach zwei Durchgängen die Tests mit nach Hause gegeben.
Schüler/Familien, die sich unsicher fühlen (oder es auch mal vergessen haben), dürfen sich auch bei uns im Haus unter Aufsicht testen. -
Was willst du?
[...]
Ich habe gestern einen sehr guten Artikel über die Meckerweltmeister gelesen. Deutschland geht es im Vergleich zu den allermeisten europäischen Ländern extrem gut, aber meckert extrem.
Ich will gerne so viele Selbsttestkits vom Land haben, dass alle Schüler meiner Schule sich mindestens zweimal wöchentlich testen können. Wir können die Nachfrage nur mit extremen, privaten Aufwand decken. Dafür klappern wir alle Apotheken, Teststationen im Umkreis ab um Restbestände aufzukaufen.
Wir kaufen auch für uns nicht geeignete Tests und tauschen die dann stückweise in Altenheimen gegen Tests, die für Selbsttests zugelassen sind.
Wir haben mit freiwilligen Tests also eine Abdeckung von weit über 90 %. Positive Fälle fallen vor dem Schulbesuch auf. Verpflichtende Tests erhöhen bei uns die Gefahr:
- Weil dann die Infektiösen das Schulgelände und den ÖPNV betreten
- Weil wir dann eben nicht mehr Selbsttests sondern Schnelltests machen müssten.
Meckern lasse ich mir ungern vorwerfen. Ich finde das Land ist halt zu langsam. -
Konkreter:
Schüler sitzt bei Selbsttestung und steckt den Tupfer nicht tief genug hinein.
Setzt Du den Grundschüler dann raus in den Regen? -
Kannst Du etwas konkreter werden, um was für ein "Amt" es sich handelt?
Wurdest Du für die Fortbildung vom Unterricht freigestellt oder hast Du die in Deiner "Freizeit" gemacht?
Ist es eine Tätigkeit, die halt "nice-to-have" ist oder ein Wahlamt oder eine Beauftragung? -
Wenn sie in der Schule stattfinden, nicht (zuhause ist es Blödsinn).
Tja, so unterscheiden sich die Einschätzungen.
Wie willst Du denn einen verpflichtenden Selbsttest durchführen? Dem Schüler mit dem dreckigen Tafelschwamm drohen, damit er das Stäbchen tief genug in die Nase einführt? Dem Schüler dieBestuhlungBeschulung verweigern?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine schulische Testpflicht geben könnte. -
Selbsttests und Verpflichtung sind ein Widerspruch in sich.
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Laubsägearbeiten...
Ersatzstoffprüfung vornehmen, dann Maßnahmen zur Staubreduktion treffen ("Stäube nicht wegpusten, nicht fegen"), alles schön dokumentieren und dann fröhliches sägen (natürlich erst nachdem die Kinderlein instruiert wurden, wie man so ein Teufelsding benutzt).
Wenn Du es genauer wissen willst:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1402 -
Danke für die Info. Ich dachte, wir hätten Pappelsperrholz in der Schule. Das kommt von opitec in Päckchen extra für Schulen, das ist dann wohl raus?
Das kommt total darauf an, was Du damit vorhast.
Anschauen ist ok, von 5 mm auf 3 mm runterschleifen nicht. Irgendwo dazwischen ist viel „könnte“, „müsste“, „sollte“.
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Kurzer Hinweis, da das oft übersehen wird, weil es nach "Basteln" klingt.
Es gibt bestimmte Holzarten, deren Bearbeitung in der Schule "nicht so gerne gesehen" wird. Darunter fallen die von Dir genannten Hölzer Eiche, Esche, aber auch Ahorn, Erle, Birke, Kastanie, Linde etc.. Also viele Holzarten, die man in so einem Projekt erwarten würde.
Näheres dazu in der RiSU oder direkt hier.
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