Und warum machst Du Dich dann darüber lustig?
Beiträge von Flupp
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Aber das ist doch genau der Punkt.
Vorne wird gefragt, ob man das Zeug in den Flur hängen soll, weil das wieder "Papierkram" ist.Du machst Dich drüber lächerlich und sagst jetzt, dass es dann halt "Papierkram" ist, den halt jemand machen sollte.
Sowas verstehe ich nicht. -
Ja, der Sicherheitsbeauftragte für den äußeren Schulbereich. Das ist in der Regel kein Lehrer.
Warum bist Du eigentlich so pienzig? -
Machst Du die auch für euren Kloreiniger oder sollte das ein Witz sein?
Das macht der Verantwortliche für das Reinigungspersonal sicherlich. Und da steht dann drin, dass man das keinen Kindern zum Trinken gibt.
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Update: Kollegin ist wieder da, die Testung war zum Glück negativ. Interessantes Detail: Ihr Mann ist Fachleiter. Das Seminar hat für die Dauer des Verdachts die Veranstaltungen abgesagt. Unsere Schule spielte dagegen keine Rolle.

Unser Gesundheitsamt hat jetzt die Anweisung gegeben, dass die Sperrfrist von 14 Tagen auch bei negativer Testung aufrecht erhalten bleiben soll.
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Von „esoterisch“ bis „kurz vor Revolution“.
Nicht „esoterisch bis kurz vor Revolution“.

Kurz vor Revolution meint, dass ein paar wenige halt laut protestieren und über Klagen oder gar Weigerung nachdenken.
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Falls Du mich gefragt hast.
In meinem Freundeskreis sind Stiko-Impfungen nicht umstritten.
Im Kollegium bei manchen schon. Da gibt es aber auch alle Spielarten. Von skeptisch bis unsicher, von esoterisch bis kurz vor Revolution.
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Es gibt bestimmt Ausnahmen - also zB ein Arzt, der auf die Impfgegner-Mutti steht.
Ich sehe das aber wie Du.
Meine Aussage war eine Replik auf #31 - ein ärztliches Zeugnis erhält man (in der Regel) eben nicht einfach so.
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In der Regel wird kein Arzt aufgrund eines Gesprächs Immunität bescheinigen, da wird also fast immer ein Test gemacht, den der Arzt dann interpretiert.
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Das ist gar nicht OT, weil es weiter oben schon um Schulfeste ging und noch weiter oben schonmal jemand zum Krankmelden aufgerufen hat und die Moderation wiederum dazu aufrief, selbiges zu unterlassen.
Ok, dann weiter...
Zitat von sameDen "offiziellen Weg" beschreitet man solange, bis man einen beschissenen Stundenplan bekommt, Aufgaben entzogen werden, Beurteilungen entsprechend aussehen. Das sollte man zumindest wissen, bevor man sich auf denselben begibt.
Ach Gottchen, wie schrieb oben jemand in der Signatur - Geist und Degen...
Wer, wenn nicht wir, sollte denn die hehren Ziele der Lehr- und Bildungspläne verwirklichen?
Brandenburg: "Von zentraler Bedeutung ist es dabei, die Schule als Lebensraum zu gestalten, in dem gesellschaftliche Werte vermittelt und gelebt werden."Das scheitert daran, dass man einen schlechten Stundenplan bekommen könnte?
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Liebesentzug durch Androhung disziplinarischer Maßnahmen mit Unterstützung des Schulrates.
Toll kombiniert mit Kollegen die sich das gefallen lassen und nächste Woche dann fahren. Aus Angst. Trotz Angst.
Du unterrichtest doch politische Bildung. Bestreite den für solche Fälle vorgesehenen Weg.
Aber das ist jetzt ja hier alles OT. -
Erwarte ich auch, zB von meinen Schulleiter der bei Drogenübergaben auf dem Schulhof, offen rechtsradikalem Verhalten und tätlichen Angriffen auf Beamte einfach weg schaut und das Kollegium darauf einschwören will (wenn notwendig mit Drohungen), ebenfalls wegzusehen. Die Kollegen, die jetzt bei uns von ihm gezwungen werden doch auf Klassenfahrt nach Italien zu gehen (in ein Risikogebiet!) fänden das auch gut.
Ist doch genau das gleiche. Nur weil der eine versagt, muss doch der andere nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern nach bestem Wissen und Gewissen seinen Teil beitragen. Das fängt dabei an, Liebesentzug vom Schulleiter nicht als Drohung zu verstehen, geht über die Dienstaufsichtsbeschwerde und und und ...
Immerhin wurde man ja nicht auf seinen Dienststellenleiter vereidigt. -
An dieser Stelle erwarte ich persönlich von Beamten auch die Erkenntnis, dass sie dafür mitverantwortlich sind, dass die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten bleibt.
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In BW ist jede Fahrt ins Ausland, unabhängig vom Risikogebiet, mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.
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Frage 1:
Man hat festgestellt, dass es Impfversager bei der ersten Runde gibt, einen Teil davon erwischt man bei der zweiten Runde.Frage 2:
Du musst nur eins der folgenden Dinge Deiner Einrichtungsleitung vorlegen:- Impfpass mit zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern (auch als Kombination z.B. MMR möglich)
- Anlage zum Untersuchungsheft, in dem zwei Impfungen dokumentiert sind ...
- Ärztliches Zeugnis über ausreichenden Impfschutz (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
- Name, Geburtsdatum der Person
- Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes)
- Ärztliches Zeugnis über Immunität (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
- Name, Geburtsdatum der Person
- Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes
- sinngemäße Aussage, dass Immunität vorliegt - eine Angabe des Titer-Wertes oder ähnliches kann ich nicht interpretieren
- Ärztliches Zeugnis über dauerhafte Kontraindikation einer Impfung (keine Formerfordernis - Punkte wie oben)
- Bescheinigung einer anderen Stelle, dass dort der Nachweis vorgelegt wurde
Kleiner Tipp aus der Praxis:
Beglaubigte Kopien sind problematisch, weil auf den Innenseiten der Impfpässe keine Namen drauf stehen...Die Impfnachweise etc. werden nach Anschauung wieder ausgehändigt und nur das entsprechende Kreuz im Laufzettel gemacht.
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Alles anzeigen
Heute bei meiner Hausärztin, Ergebnis der Titermessung (Masern) lag vor:
Ärztin: Gute Nachrichten, die 1.Impfung als Kind war erfolgreich. Sie sind keine Impfversagerin.
Ich: (grinse, zeige mit den Daumen nach oben, weil damit die Nachimpfung entfällt)
Ärztin: So nennt man das, wenn die 1.Impfung nicht anschlägt. (grinsend) Wäre ja auch überraschend wenn das nicht geklappt hätte bei Ihrem Ehrgeiz.
Sie hat sich sehr gefreut darüber, dass ich im Anschluss Tränen gelacht habe.

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Die Titerbestimmung ist eine Selbstleistung (GKV) die 18€ kostet. Nachdem ich zuletzt eine allergische Reaktion nach einer anderen Nachimpfung (extrem selten, was bei Nebenwirkungen ja mein Fachgebiet ist) hatte bin ich nicht undankbar, dass die erste Impfung ausreichend war. Wer also eine Imfpung als Kind erhalten hat und aus welchen Gründen auch immer Bedenken hat im Hinblick auf die Nachimpfung: Titerbestimmung machen lassen, meist reicht offenbar eine Impfung, um bei Masern den Impfschutz herzustellen.

Das ist wichtig!
Das eine Kreuz alleine im Impfpass genügt nämlich grundsätzlich nicht und muss bei der Prüfung als unzureichend zurückgewiesen werden.Dies betrifft insbesondere alle zwischen 1970 und bis ca. Ende der 80er geborenen KuK. Erst ab 91 ist die zweite Impfung empfohlen.
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In dem Fall war es ja scheinbar die Entscheidung des Gesundheitsamtes.
Eben.
Die haben Leute, die sind dafür ausgebildet und werden dafür bezahlt, solche Dinge zu entscheiden.
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Es wird mal wieder deutlich, weshalb Lehrer bei vielen anderen Professionen (Handwerkern, Finanzbeamten, ...) unbeliebt sind - wissen halt vermeintlich alles besser.
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Beim zweiten lesen fällt mir auf, dass Du, CDL, vielleicht dem Bezeichnungswirrwarr unterlegen bist:
Die Funktionsstellen erhalten Fachbetreuer nicht nur Fachleiter, aber das „Fach“ bei Fachbetreuer hat nichts mit dem Schulfach zu tun sondern ist eher ein „Arbeitsgebiet“.
Ist zwar hier OT, aber falls es interessiert:
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Am Gym in BW gibt es durchaus Funktionsstellen - da überlegt sich die SL, was gerade gebraucht wird und schreibt es entsprechend aus.
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