Beiträge von Flupp

    Es gibt bestimmt Ausnahmen - also zB ein Arzt, der auf die Impfgegner-Mutti steht.

    Ich sehe das aber wie Du.

    Meine Aussage war eine Replik auf #31 - ein ärztliches Zeugnis erhält man (in der Regel) eben nicht einfach so.

    Das ist gar nicht OT, weil es weiter oben schon um Schulfeste ging und noch weiter oben schonmal jemand zum Krankmelden aufgerufen hat und die Moderation wiederum dazu aufrief, selbiges zu unterlassen.

    Ok, dann weiter...

    Zitat von same

    Den "offiziellen Weg" beschreitet man solange, bis man einen beschissenen Stundenplan bekommt, Aufgaben entzogen werden, Beurteilungen entsprechend aussehen. Das sollte man zumindest wissen, bevor man sich auf denselben begibt.

    Ach Gottchen, wie schrieb oben jemand in der Signatur - Geist und Degen...

    Wer, wenn nicht wir, sollte denn die hehren Ziele der Lehr- und Bildungspläne verwirklichen?
    Brandenburg: "Von zentraler Bedeutung ist es dabei, die Schule als Lebensraum zu gestalten, in dem gesellschaftliche Werte vermittelt und gelebt werden."

    Das scheitert daran, dass man einen schlechten Stundenplan bekommen könnte?

    Liebesentzug durch Androhung disziplinarischer Maßnahmen mit Unterstützung des Schulrates.

    Toll kombiniert mit Kollegen die sich das gefallen lassen und nächste Woche dann fahren. Aus Angst. Trotz Angst.

    Du unterrichtest doch politische Bildung. Bestreite den für solche Fälle vorgesehenen Weg.

    Aber das ist jetzt ja hier alles OT.

    Erwarte ich auch, zB von meinen Schulleiter der bei Drogenübergaben auf dem Schulhof, offen rechtsradikalem Verhalten und tätlichen Angriffen auf Beamte einfach weg schaut und das Kollegium darauf einschwören will (wenn notwendig mit Drohungen), ebenfalls wegzusehen. Die Kollegen, die jetzt bei uns von ihm gezwungen werden doch auf Klassenfahrt nach Italien zu gehen (in ein Risikogebiet!) fänden das auch gut.

    Ist doch genau das gleiche. Nur weil der eine versagt, muss doch der andere nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern nach bestem Wissen und Gewissen seinen Teil beitragen. Das fängt dabei an, Liebesentzug vom Schulleiter nicht als Drohung zu verstehen, geht über die Dienstaufsichtsbeschwerde und und und ...
    Immerhin wurde man ja nicht auf seinen Dienststellenleiter vereidigt.

    Frage 1:
    Man hat festgestellt, dass es Impfversager bei der ersten Runde gibt, einen Teil davon erwischt man bei der zweiten Runde.

    Frage 2:
    Du musst nur eins der folgenden Dinge Deiner Einrichtungsleitung vorlegen:

    • Impfpass mit zwei dokumentierten Impfungen gegen Masern (auch als Kombination z.B. MMR möglich)
    • Anlage zum Untersuchungsheft, in dem zwei Impfungen dokumentiert sind ...
    • Ärztliches Zeugnis über ausreichenden Impfschutz (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
      • Name, Geburtsdatum der Person
      • Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes)
    • Ärztliches Zeugnis über Immunität (keine Formerfordernis - ich lege wert auf
      • Name, Geburtsdatum der Person
      • Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Arztes
      • sinngemäße Aussage, dass Immunität vorliegt - eine Angabe des Titer-Wertes oder ähnliches kann ich nicht interpretieren
    • Ärztliches Zeugnis über dauerhafte Kontraindikation einer Impfung (keine Formerfordernis - Punkte wie oben)
    • Bescheinigung einer anderen Stelle, dass dort der Nachweis vorgelegt wurde

    Kleiner Tipp aus der Praxis:
    Beglaubigte Kopien sind problematisch, weil auf den Innenseiten der Impfpässe keine Namen drauf stehen...

    Die Impfnachweise etc. werden nach Anschauung wieder ausgehändigt und nur das entsprechende Kreuz im Laufzettel gemacht.

    Das ist wichtig!
    Das eine Kreuz alleine im Impfpass genügt nämlich grundsätzlich nicht und muss bei der Prüfung als unzureichend zurückgewiesen werden.

    Dies betrifft insbesondere alle zwischen 1970 und bis ca. Ende der 80er geborenen KuK. Erst ab 91 ist die zweite Impfung empfohlen.

    Für alle mathematischen/naturwissenschaftlichen Themen sowie größere Dokumente und schlanke Graphiken eigentlich alternativlos.

    Ich kriege immer einen Vogel, wenn von mir ein Word-Dokument verlangt wird...

    "Auch wenn die Schule die Daten der Schüler auf unserer Hardware ablegt, werden die Daten im juristischen Sinn nicht an uns übermittelt.

    Wir stellen lediglich die Infrastruktur für dieses Portal zur Verfügung."

    Quelle:

    Datenschutzerklärung von

    Was ist das für eine unseriöse, schlechte Seite?

    Wenn man dort auf "Datenschutz" klickt, wird eine exe-Datei geladen...

    Man gibt sich halt wie bei anderen Dingen auch allerbeste Mühe - die ganzen Verfahrensverzeichnisse zu erstellen ist allerdings ein selten lästiges Ding. Mittlerweile haben aber gute, auf Schulen als Kunden spezialisierte Anbieter diese als Vorlage.

    Ob allerdings tatsächlich alle (!) Erfordernisse erfüllt sind, ist für einen normalsterblichen Schulleiter eigentlich nicht mit 100%iger Sicherheit festlegbar.

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