Beiträge von Flupp

    Wenn ich Post 9 richtig verstehe, dann handelt es sich um eine Prüfungsleistung, da diese in die Vornote eingeht.
    Ist es nach Eurer Prüfungsordnung zulässig, dass sich andere Personen die Gedanken des Prüflings machen?

    Bei uns wäre das, ich sage es mal vorsichtig, keine gute Idee, das an die große Glocke zu hängen.

    Hallo!

    Vielen Dank für die Probematerialien, mir wäre das allerdings auf den ersten Blick für den unterrichtsnahen Einsatz fachsprachlich zu unsauber.

    Beispiele:
    Deckblatt: "Hochpunkt von f(x)", Achsen nicht beschriftet
    Probeseite 3: "Der Graph g ..."
    Probeseite 4: "Stelle an der ein Wendepunkt liegt..."

    Ich wünsche Dir dennoch viel Erfolg mit der sicherlich nicht ganz einfachen Selbständigkeit.

    Hallo allerseits,

    bin bei der Recherche über dieses Thema jetzt hier gelandet und möchte die Frage gerne erweitern, damit jeder genau auf seine Abrechung blicken kann:

    Zitat von lehrerinbw

    die Frage ist natürlich auch was ob die Nachteile aus der Versteuerungen auf einen Schlag gegenüber auf 3 Jahre verteilt ergeben irgendwie ausgeglichen werden.

    - Werden die abgesenkten Familienzuschläge auch ersetzt?
    - Was, wenn sich die Steuerklasse zum negativen oder positiven geändert hat?
    - Wie sieht es mit der Familienversicherung des Ehepartners und der Kinder aus, wenn man nun plötzlich über die Versicherungspflichtgrenze rutscht?
    - Was ist mit Unterhaltsverpflichtungen der letzten Jahre nach der Düsseldorfer Tabelle?

    Ich bin sehr gespannt, was sich das Land und das LBV hierzu überlegt.
    Meine Vermutung ist, dass das "netterweise" auf einen Schlag ausbezahlt wird, da ja eine rückwirkende Gehaltszahlung nur möglich wäre, wenn die Steuerbescheide der letzten Jahre noch nicht durch sind.

    Eine Gleichstellung zum Zustand, wie es ohne Absenkung gewesen wäre, und somit eine individuelle Würdigung ist dem Land sicherlich auch nicht zumutbar, so dass jeder das dann nach der Einmalzahlung mit seinem Finanzamt, Krankenkasse etc. aushandeln darf.

    Ganz nebenbei freue ich natürlich über diese doch unerwartete "Großzügigkeit", wobei es mich sehr wundert, dass die eigentlich mindest ebenso erhebliche Ungleichbehandlung, nämlich die Absenkung der Beihilfe für Ehepartner oder Eltern nirgends diskutiert wird.

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