Zur Info über die Praxis in BW:
Vertragspartner des Reiseunternehmens ist tatsächlich das Land, der Schulträger hat normalerweise nichts damit zu tun, sofern es nicht über sein Konto abgewickelt wird mangels Schulkonto.
Das Land hält es für zulässig, Fahrten über Privatkonten von Lehrkräften abzuwickeln, sofern es nicht näher definierte “zweckgebundene Treuhandkonten” sind. Ist ja die günstige Lösung *Ironie off. Theoretisch müsste es dann auch bei Problemen dafür aufkommen. Ob das praktisch auch so ist, sei mal dahingestellt.
Und vielleicht noch als Nachtrag: An der Schule meines Vaters werden diese Rücküberweisungen komplett von der Schulsekretärin übernommen. Deren Aufgabe ist es offiziell zwar auch nicht (insofern weiß sie, dass sie nur Bescheid geben müsste, wenn das eine völlige Überlastung wäre), aber mein Vater möchte als SL seinen Lehrkräften möglichst den Rücken freihalten (prinzipiell und dieses Schuljahr noch mehr, angesichts der vielen Zusatzbelastungen). Seine Aussage zu deinem Fall MrsPace war, dass nachdem du sozusagen den Sonderfall darstellst bei der Buchung komplett ohne solch ein Treuhandkonto auf deinen Namen, was von der SL genehmigt worden war, die SL sich mit den Juristen im Staatlichen Schulamt bzw. RP in Verbindung setzen müsse, um eine Lösung zu finden, die auch bei der Rückabwicklung dein Privatkonto außen vor lässt.
Gut für dich, dass es eine andere Lösung gab, auf die dein SL sich eingelassen hat, besser für dich, dass du die Schule bald verlässt und deine neue SL hoffentlich etwas weniger kompliziert veranlagt ist. In diesem Sinne: Guten Endspurt!