Beiträge von CDL

    Ich habe das mit den falschen Spritzen auch schon aus "seriösen Quellen" gelesen und halte es für eine absolute Frecheit.

    Es gab wohl einen Leiter eines Impftentrums, der herausgefunden hat, dass mit einem bestimmten Spritzentyp 7 statt 6 Impfdosen aus dem Fläschchen gehen. Die Dänen nachen das wohl auch.

    Tja, dank deutscher Bürokratie wurde es ihm verboten. Obwohl es ihm wohl zuerst ganz offiziell erlaubt wurde.

    Ja, das ist unmöglich. Überlegt mal, wie viele Menchen zusätzlich geimpft sein könnten, wenn wir das von Anfang an so gemacht hätten.

    Ja, davon habe ich auch schon aus seriösen Quellen gehört (lange bevor RTL das für sich als Thema entdeckt hatte, ist mindestens drei Wochen her, dass ich darüber das erste Mal gelesen habe). Allerdings ist die Sachlage nicht ganz so simpel, wie von RTL dargestellt. Tatsächlich ist es wohl bereits bei der 6.Impfdosis so, dass diese nur von sehr erfahrenem Personal gezogen werden kann, weil schon kleine Fehlmengen bei der 1.-5.Dosis dazu führen, dass die 6.Dosis nicht mehr in jedem Fall zur Verfügung steht. Mit den feineren Spritzen- für deren Nichtzulassung mir auch kein guter Grund bekannt wäre- könnte man wohl diese 6.Dosis zuverlässig herausholen, weil die Fehlmengen sinken würden, aber dennoch eben nicht in allen Fällen eine 7.Dosis. Man darf ja den Impfstoff nicht aus verschiedenen Ampullen zusammenführen und es reicht dann eben auch mit diesen anderen Spritzen nicht prinzipiell zu einer 7.Dosis.

    Ich hoffe, dass das jetzt tatsächlich anders praktiziert wird. Am Ende geht es aber um deutlich kleinere Mengen, als der Beitrag von RTL glauben machen möchte. Es hilft halt am Ende @Lindbergh , wenn man seine Quellen kritisch auf deren Agenda hinterfragt und sich zu einem so heiklen Thema zunächst noch anderweitig ergänzend informiert, ehe man pauschal das deutsche Impfmanagement (ab-)urteilt, um dann eben auch den Teil der Informationen zur Verfügung zu haben, den RTL um der Story willen in BILD-Manier ausklammert oder überhöht darstellt.

    (...)


    In Hessen wird man aktuell im Regelfall sogar unterjährig (zum Ende des ersten Schulhalbjahres) mit einer Planstelle zum Berufseinstieg bedacht. Hier hören ja einige LiV zum Halbjahr eines Schuljahres mit dem Vorbereitungsdienst auf, da es zwei jährliche Anfangstermine für den Vorbereitungsdienst gibt.

    In Ba-Wü habe ich leider bei zig Bekannten mitbekommen, dass man wohl eher "dankbar sein" muss, wenn man "landverschickt wird", nur um an eine feste Stelle in Hintertupfingen zu kommen, selbst wenn man zum Ende eines Schuljahres das Ref wie üblich beendet.

    Der Rest hangelt sich eben mit KV-Stellen durch die ersten zwei bis fünf Arbeitsjahre.

    Bei den Bedingungen im Ref vermute ich kann man geteilter Meinung sein, was nun besser wäre, weil das individuell verschieden ist. Einstellungen zum Halbjahr sind tatsächlich unüblich in BW (gibt es aber ausnahmsweise, bei entsprechendem Mangel durchaus, um eine Schule direkt versorgen zu können). Das ist natürlich toll, wenn man so frühzeitig seine feste Stelle quasi sicher hat. Ich wüsste allerdings nicht, welche Schularten abgesehen von Gym sich aktuell in der breiten Masse mit KV-Stelle 2-5 Jahre durchhangeln müssten. In allen anderen Schularten herrscht unterschiedlich stark ausgeprägter Mangel, so dass jeder der will auch eine Stelle erhält. Klar, wer am Ende nur direkt in Freiburg, Heidelberg oder Tübingen eine Stelle will ohne Mangelfach und ohne 1,0 in beiden Staatsexamina hat schlichtweg Pech gehabt auch in Sek. I, GS... In meinem Kurs wurde völlig klar kommuniziert, dass wir alle ausnahmslos übernommen werden würden, ausreichende örtliche Flexibilität vorausgesetzt. Wenn das bei Bekannten von dir anders war, müssen diese wohl Sek. II-Lehramt haben oder letztlich unflexibler bei der Einstellung gewesen sein, als dir bekannt wäre.

    Letztendlich sagen sogar Kolleginnen, die aufgrund von Kinderwunsch wieder ins "Ländle" nach einigen Jahren Dienstzeit per Länderbeamtenaustausch wollen, dass sie es nur wegen der Ferienzeiten (Kinderbetreuung/gemeinsame Urlaube) machen und eher nicht wegen der Arbeitsbedingungen. :victory:

    OK, hast mich: Was genau ist an den Arbeitsbedingungen z.B. in Hessen so viel besser, als in BW? Nur die KV-Vertragsfrage kann es nicht sein, denn die betrifft angesichts der Einstellungssituation in den diversen Schularten aktuell fast exklusiv Erfüller mit gymnasialem Lehramt und ansonsten nur diejenigen, die übergangsweise einen KV-Vertrag machen, weil sie keine Planstelle am Wunschwohnort erhalten haben und darauf warten wollen (die gehen dann aber auch nicht nach Hessen). Mehr Geld ist es offenbar auch nicht, mehr Ferien/Urlaubsanspruch können wir ebenfalls streichen. Bessere Beförderungsmöglichkeiten auch jenseits der Gymnasien? A13 in der Primarstufe? (Ach nein, das wäre ja doch mehr Geld.) Entlastungsstunden?

    Die USA sind an der Stelle wie ich finde halt kein Maßstab, denn dort sind Therapien meist ein teures Privatvergnügen, nichts, was man über eine Krankenkasse bekommen könnte. Insofern hat man schlichtweg oftmals gar keine Alternative zu anderen Anbietern therapeutischer Settings, bildet umgekehrt möglicherweise aber vielleicht ja seine Lehrkräfte entsprechend anders aus oder- ganz wie hier- diese müssen halt 10.000 zusätzlicher Dinge leisten, für die sie nie richtig ausgebildet wurden, für die es oftmals auch besseres Fachpersonal geben würde (Therapeuten, Sonderpädgogen, Schulsozialarbeit,...), wenn, ja wenn der Dienstherr nur bereit wäre entsprechende Gelder in die Hand zu nehmen. Ich bezweifel nicht per se, dass das in den USA erfolgreich läuft, ich weiß nur, dass das kein Maßstab sein muss und gerade in gesundheitlichen Fragen an sehr vielen Stellen auch nicht sein kann oder auch sollte, da wir hierzulande ein anderes Gesundheitssystem haben. Man darf auch nicht vergessen, dass die USA infolge ihres Verhältnisses zu Militär und Schußwaffen mit ganz anderen Zahlen traumatisierter Bürger im Alltag zu tun haben (und zwar ganz ohne Flüchtlinge zu betrachten), als wir hier in Deutschland. Im best case bedeutet das, dass es andere Routinen gibt, um das als Gesellschaft verarbeiten zu können, im worst case, dass man schlichtweg gar nicht die personellen Ressourcen hätte, um das in dieser Breite anders, als durch ganz viele engagierte Laien anderer Professionen aufzufangen irgendwie. Einfach übertragen lässt sich das aber in keinem Fall.

    Die Alemannen oder Unterfranken in BW handhaben das ganz genauso mucbay33 , weil es am Ende eben noch immer Landesrecht ist (leider). ;) Die Gewerkschaften drängen seit Jahren auf Nachbesserung, die auf sich warten lässt. Letztlich muss man sagen sind sowohl BW, als auch Bayern als Arbeitgeber und Wohnorte offensichtlich attraktiv genug für viele Junglehrer, so dass man damit durchkommt. Wäre es anders, würde es wohl auch hier im Süden der Republik deutlich ausgeweitete Direkteinstiegsprogramme/Seiteneinstiegsprogramme geben, wie in anderen Bundesländern. Die Abstimmung mit den Füßen läuft also darauf hinaus, dass diese beiden Länder sich das als Arbeitgeber wohl weitestgehend leisten können .

    Sollte das nicht selbstverständlich sein? Manchmal hab ich den Eindruck, dass Sonderpädagogen in der Beziehung echt ein eigenes Völkchen sind. Da passiert es natürlich nicht, dass man irgend einen Inhalt nicht weiß, aber zusammen im Raum sein und sich unterstützen, statt aufeinander rumzuhacken, ist dann doch normal. Gerade mit Referendaren!

    Sollte es, ja und ist denke ich auch die Mehrheit. Ist es aber leider nicht immer. Ich denke aber, die Lehrkräfte, die das anders handhaben, haben dann auch andere pädagogische Überzeugungen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern als ich das habe.

    Bei uns nicht. Die SL kann die Distanzunterrichtsmethoden festlegen und die SuS darauf verpflichten. Einzig: Sie haben weiterhin das Recht am eigenen Bild, so dass sie entscheiden dürfen, ob sie nur mit Ton oder auch mit Bild teilnehmen.

    Bei uns hat es keine Einwilligungsformulare gegeben. Aber auch keine Beschwerden. Die hatten wir vorher, als wir wegen der rechtl. Unklarheit keine Teilnahmeverpflichtung aussprechen konnten.

    Das ist in NRW so auch druch zwei Erlasse ministerial gedeckt.

    Danke für diese Klarstellung zur Rechtslage in NRW. Persönlich würde ich dennoch die Erziehungsberechtigten an so einer Stelle immer mit einbinden, aber die Rechtslage scheint dir ja recht zu geben.

    (Ich bin grad wirklich dankbar, dass das in BW, bei allem was aktuell so geduldet wird, dennoch klar ist, dass der Datenschutz nicht mal eben durch Erlasse ausgehebelt wird. Persönlich habe ich auch meine Zweifel, dass an der Stelle der Erlass die DSGVO übertrumpft, immerhin ist das eine EU-weite Norm. Hat der/die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW das eigentlich entsprechend abgenickt?)

    Wir wissen doch alle, dass es hier darum geht irgendwie die Masterarbeit rumzukriegen, nicht um ein ernsthaft anwendbares Konzept.

    Ja, sicher, aber man muss in dem Fall halt dem/der Studierenden deutlich machen, woran es krankt bei so einem Konzept, egal wie gut sich das so ganz in der Theorie vielleicht anhören mag, sonst bleibt es am Ende nämlich nicht bei theoretischen Problemen. Immerhin gibt es bereits zwei Pilotschulen, die dieses Konzept umzusetzen scheinen.

    Im Ref haben wir uns auch in einer Einheit mit schulischem Umgang mit traumatisierten Kindern beschäftigt. Da gab es wirklich SEHR viele Anwärter*innen, die meinten, letztlich die Rolle von Therapeuten einnehmen zu können und im Zweifelsfall mal ganz sensibel nachfragen wollten, was das Kind erlebt hatte oder es offen der Klasse erzählen lassen wollten, was ihm auf der Flucht so widerfahren sei, damit die Klasse empathischer reagieren könnte etc. Denen war überhaupt nicht bewusst, wie übergriffig und verantwortungslos ihre Überlegungen einerseits waren und wie unprofessionell andererseits. Meine Päd-LB hat versucht das zu verdeutlichen, ich habe aus meiner Berufspraxis in der Migrationsarbeit berichtet- war manchen dennoch nicht einsichtig, dass gut gemeint und gut gemacht zwei Paar Schuhe sind. Erst als ich einfach überdeutlich das Beispiel "sexuelle Gewalt" herausgeholt habe war auch denen endlich klar, dass sie nicht wissen können was kommt, wie es kommt und welche Grenzen das nicht nur bei dem betroffenen Kind selbst massiv überschreitet, die wir als Lehrkräfte gar nicht auffangen können, sondern auch bei Klassenkameraden, bei denen das über sämtliche Grenzen geht und im worst case sie sogar traumatisieren kann.

    MarvinB : Traumatherapeut wird man nicht einfach nach einem Medizin-/ Psychologiestudium und auch nicht nach einer folgenden normalen Facharzt- und/oder Therapieausbildung. Das ist aus gutem Grund eine mehrjährige Zusatzausbildung die Therapeuten durchlaufen mit begleitender Supervision. Das, was dieses Programm vorsieht ist schlichtweg verantwortungslos, denn eine solch umfassende Ausbildung werden wir Lehrkräfte keinesfalls erhalten, dass wir derartige Interventionen in angemessener Weise vornehmen könnten. Seine Grenzen zu kennen ist als Mensch oft sehr wichtig, als Lehrkraft kommt hinzu sehr bewusst in Grenzbereichen der eigenen Profession deren Grenzen dennoch klar zu kennen und zu respektieren, ab wann man ausgebildete Fachkräfte heranlässt. Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen können auch wir Lehrkräfte machen (oder Schulsozialarbeit oder Beratungslehrer), konkrete Traumaarbeit machen ausschließlich Traumatherapeuten, keinesfalls wir Lehrkräfte.

    Wofür, wenn sie nicht im Bild sind? Ist doch im Voll-Distanz-Unterricht auch nicht nötig, solange ich nicht darazf bestehe, dass sie die Kamera einschalten.

    Minderjährige, Tonübertragung, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Elternhaus, statt Unmündige bestätigen zu lassen, dass es nicht schlimm wäre, wenn sie doch je im Bild wären... Gibt es da irgendeine Absicherung an deiner Schule in Form entsprechender Freigaben durch die Eltern, die schriftlich vorliegen? Gibt es ein entsprechendes Schulkonzept, dem alle zugestimmt hätten? Sonst kommst du aktuell zwar sicherlich durch damit, es ist aber sicherlich weder rechtlich sauber gelöst, noch - je nach Alter der SuS-in Ordnung. Oder hast du das nur in der Kursstufe mit 18 jährigen dergestalt gehandhabt? Ich will dir nicht ans Bein pinkeln, es liest sich nur, als könntest du dir damit einige Probleme einhandeln.

    Das können die Schulen selbst entscheiden, also ob das zusätzlich zur Schulzeit oder während der Schulzeit stattfindet (soweit ich weiß)

    Findest du es nicht selbst etwas schwierig, etwas sachgemäß zu beurteilen, worüber dir so viele basale Informationen fehlen? Wie willst du da unsere Antworten vernünftig einordnen und interpretieren, wenn dir selbst so wenig bekannt ist, was du uns umgekehrt als Präzisierung an die Hand geben kannst?

    Das, was ich in der Beschreibung lesen kann liest sich für mich nach Traumatherapie und mitnichten nach etwas, was Lehrkräfte nach einer "Ausbildung durch Fachkräfte" (Wie sieht die aus? Wie lange dauert diese? Wer führt diese durch? Gibt es am Ende einfach nur ein Teilnahmezertifikat und man darf drauflostherapieren oder gibt es irgendeine Art von Qualiftätskontrolle in Form von Abschlussprüfungen und Supervision? ...) mal eben machen können bzw. sollten. Vielleicht hast du noch ergänzende Links mittels derer man sich genauer einlesen kann, so bereitet mir das, was ich lese entsetzliche Bauchschmerzen, wenn ich mir vorstelle, dass da am Ende Menschen die wenig bis keine Ahnung von Traumatherapie haben (denn die Ausbildung der Lehrkräfte ist mir nicht bekannt) und deren Profession das auch keinsfalls ist mit und an traumatisierten Kindern herumdoktern. Die Vorstellung finde ich wirklich gruselig.

    Anfängerin

    Exakt so mache ich es auch. Die Schüler vor dem Bildschirm sehen nur die Tafel und mich. Alle anwesenden SuS haben mir zwar versichert, dass sie einverstanden sind, wenn ich sie mit aufnehme, aber das ist mir mit Blick auf deren Eltern (aus gutem Grund, wie man hier sieht) zu heikel.

    Ich nehme an, du hast dir auch die schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten eingeholt? Oder ist das in NRW nicht mehr erforderlich?

    Ich wäre an der Stelle erst einmal interessiert zu erfahren, wie dieses Programm aussieht. Ich finde es schwierig mich in einer Umfrage zu etwas zu äußern, was mir in dieser Form (denn meine Schule ist keine der zwei deutschlandweiten Projektschulen) nicht bekannt ist. Erst wenn ich etwas über dieses Programm weiß kann ich Überlegungen dazu anstellen, ob ich eine Implementation an meiner Schule im Besonderen oder Schulen im Allgemeinen (in Opposition zur Psychotherapie/Traumatherapie, deren Rolle wir nun einmal nicht einnehmen können als Lehrkräfte) für sinnvoll bzw. möglich erachte. Vielleicht kannst du also zunächst einmal etwas zu diesem Programm erläutern, denn sicherlich wird es nicht nur mir so gehen.

    Zwischen Teenies und kleinen/behinderten Kindern besteht aber ein zentraler Unterschied: Erstere wollen sich nicht an die Regeln halten. Letztere können sich nicht an die Regeln halten.

    Oh bitte, selbst dir sollte klar sein, dass man weder das Eine, noch das Andere so pauschal behaupten kann. Viele Teenager halten sich an geltende Regeln, ebenso machen das viele Kinder, die das eben je nach Alter/Erziehung/individueller Entwicklung... durchaus bereits können. (Mein 6jähriger Neffe trägt seine Maske wie selbstverständlich, auch wenn er sie doof findet, das ist gar kein Problem. Er denkt auch an Abstände in ganz vielen Momenten oder an Handhygiene. Das ist nicht perfekt, aber ziemlich gut.) Bei Menschen mit Behinderung gibt es bei ganz vielen Behinderungen überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass es bei der Einhaltung der AHA-Regeln einen Unterschied qua Behinderung geben könnte. Ich bin auch schwerbehindert und bekomme das hin, ein z.B. geh- oder hörgeschädigtes Kind bekommt das auch schon problemlos hin ab einem gewissen Alter. "Behinderung" ist mehr als Entwicklungsverzögerungen und Co. Also bitte hör auf das derart pauschal abfrühstücken zu wollen, sondern mach dir die Mühe zu differenzieren.

Werbung