Beiträge von CDL

    Ich trete nicht gegen Grundschullehrer. 3 Jahre Regelstudienzeit? A9. 5 Jahre Regelstudienzeit? A13. Solltest selbst du verstehen.
    Die Regelstudienzeit des Staatsexamens ist NIRGENDWO so hoch wie die des Masters, erzähl keine Lügengeschichten.

    Ja, ich verstehe, dass dein Umgangston ebenso zu wünschen lässt, wie der Mangel an fundierten Informationen sich in deinen Beiträgen ausdrückt. In meinem BL und meinem Lehramt beträgt die Regelstudienzeit im auslaufenden Staatsexamen 5 Jahre, also exakt so lange wie 3 Jahre Bachelor + 2 Jahre Master. Solltest selbst du verstehen.

    Deine Kritikfähigkeit ist ganz nebenbei bemerkt für einen Lehrer ebenso unterirdisch, wie dein Kommunikationsstil. Lernst du aber ja vielleicht noch im Ref, dass in diesem Beruf anderes erwartet und erforderlich ist. Zeit erwachsen zu werden.

    adhoc ist doch kein Problem. Es kann jederzeit ein Mitglied ausfallen. Bei uns muss irgendjemand immer einspringen. Dafür gibt es eben die Liste der VertreterInnen hinter den Gewählten.

    Bei uns wird für auch jeden Platz des Kollegiums in der Schulkonferenz direkt ein Stellvertreter gewählt (man braucht also mindestens 6 Kandidaten bei drei PLätzen, 1-3 sind gewählt, 4-6 sind Stelvertreter, die gemäß ihrer Stimmenzahl den Plätzen 1-3 zugeordnet werden). Muss der Stellvertreter die SL in einer Sitzung vertreten und kann deshalb nicht in der Rolle als Lehrkraft teilnehmen, würde dessen Stellvertreter in dieser Sitzung nachrücken. (Wir haben den Stellvertreter im Übrigen auch in der Schulkonferenz sitzen, weil er eben das Vertrauen des Kollegiums genießt.)


    Wie läuft das denn bei euch @Krabappel ?

    In Deutschland gibt es bereits heute eine absolute Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Alles andere sind indivuelle Entscheidungen. Sowohl von Menschen, Frauen (oder auch Männer) zu diskriminieren, als auch von Frauen, den Mann als Verdiener zu sehen und selbst die Heimarbeit zu übernehmen.

    "Absolute Gleichberechtigung" beinhaltet dann doch mehr, als nur die Gesetzeslage. Derzufolge sind Männer sind und Frauen zwar bereits seit Gründung der BRD gleichberechtigt, Stichworte wie Familienvorstand/Haushaltsvorstand= Ehemann oder auch Vergewaltigung in der Ehe geben aber einen Hinweis darauf, dass auch die Gesetzeslage längst nicht so eindeutig war und erst im Zuge gesellschaftlicher Entwicklungen verändert wurde im Sinne einer zunehmenden Gleichberechtigung. Auf diesem Weg kann Gleichberechtigung vor dem Gesetz geschaffen werden, absolute Gleichberechtigung kann jedoch nur im alltäglichen individuellen Handeln bzw. unserem Agieren als Gesamtgesellschaft entstehen. Da muss gesellschaftlich noch einiges passieren hin zu absoluter Gleichberechtigung, aber auch gesetzlich lässt sich noch manches verbessern. Man denke nur- um mal den Bogen zurück zum Ausgangsthema zu schlagen- an die Elternzeit. Da wäre es problemlos möglich eine berufliche Integration von Frauen nach der Schwangerschaft zu unterstützen, indem die Partnermonate (oft die von Vätern genommenen Monate) eben nicht so begrenzt wären wie aktuell, sondern man z.B. durch eine 50-50-Aufteilung seine Elternzeit verdoppeln könnte. Da kann eine Änderung von Gesetzen ein gesellschaftliches Umdenken begleiten und stärken; ohne dieses Umdenken und mit Leben füllen geht es aber nicht, sonst bleiben Gesetze nur leblose Worte auf Papier und absolute Gleichberechtigung eine Utopie.

    Seid ihr sicher, dass so ist bei euch? Bei uns ist der SL gesetzt für die Schulkonferenz, nicht aber Stellvertreter, die sich aber als normale Lehrkräfte (die sie ja auch sind) ebenfalls in der GLK zur Wahl aufstellen lassen können und bei entsprechendem Votum mit in der Schulkonferenz sitzen können. Ist natürlich BW, nicht NRW.

    Man muss bei der Diskussion hier bedenken, dass das klassische (erste?) Staatsexamen KEINEN akademischen Abschluss darstellt - bereits ein Bachelor allerdings schon.
    Dazu hat man als Masterabsolvent zwei volle Abschlussarbeiten geschrieben (Bachelor- und Masterarbeit) und ein halbes Jahr mehr Regelstudienzeit vollbracht als die Staatsexamens-Studis.
    Im Endeffekt gilt also Master > Staatsexamen.

    Wir Grundschullehrer mit Master haben ja auch fünf Jahre studiert, wie die Gymnasiallehrer. Im Staatsexamens-Studiengang studiert man für die Grundschule teilweise nur 6 Semester (Regelstudienzeit) - ein deutlicher Unterschied!
    Deswegen müssen Grundschullehrer mit Master auch klar im höheren Dienst mit A13Z eingestellt werden.

    Wow, wer meint, nur Sek.II-Leute könnten gen GS treten, wird hiermit eines Besseren belehrt: Auch innerhalb der GS-Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung gibt es Menschen die meinen, ihre Ausbildung und Arbeitsleistung würden eine bessere Bezahlung rechtfertigen als die ihrer Peers, statt solidarisch zu argumentieren als Lehrkräfte und Kollegen. :autsch:

    Master> Staatsexamen: Klingt niedlich, wenn ich mir mal kurz vergegenwärtige, was ich in meinem Studium fachlich gemacht habe und was davon in Bachelor und Master noch übrig geblieben ist. Die Regelstudienzeit war in meinem Zweitstudium (Lehramt) und im Lehramtsbachelor+ Lehramtsmaster identisch, zumindest die Bachelorarbeiten die ich bislang gelesen habe sind weniger umfangreich und anspruchsvoll, als was ich im Hauptsudium in manchen Seminaren an Hausarbeiten verfassen musste... Vielleicht stimmen deine Aussagen für deine Alma mater, in deinen Fächern und deinem Studiengang zumindest teilweise, vielleicht aber sind sie auch nur ein kleiner Anfall von Verbaldiarrhoe. :spritze:

    Eine Möglichkeit wäre, "Bewertung nicht möglich" oder "ohne Note" einzutragen, dann gibts letztlich auch keinen Schulabschluss.
    Ich spekuliere ja nur, aber angenommen, Eltern klagen die 6 aus dem Zeugnis mit der Begründung, dass sie alle Tage im Nachhinein entschuldigen, oder dass die Leistung ja gar nicht bewertbar ist, da das Kind keine Leistung gezeigt hat, die bewertbar wäre...

    War nur so'n Gedanke.

    Wenn die Eltern nachträglich und zeitnah entschuldigen samt einem plausiblen Grund, warum sie ihr Kind nicht schon am Morgen der KA entschuldigen konnten (z.B. Autounfall etc.), dann kann eine nachträgliche Entschuldigung natürlich das Fehlen entschuldigen (was aber ja nur der extreme Ausnahmefall sein dürfte). Ohne solche besonderen Gründe gilt bei uns für angekündigte Leistungsüberprüfungen, dass wenn die Eltern nicht binnen einer festgelegten Frist eine Entschuldigung eingereicht haben, das Kind unentschuldigt gefehlt hat, egal ob dann noch eine Entschuldigung irgendwann en bloque erfolgt für diverse Fehltage, gar nicht erfolgt oder anderes. Damit ist das eine Leistungsverweigerung, die wir problemlos bewerten können und zwar mit einer 6. Für Leistungsverweigerung eine 6 zu geben ist auch juristisch unproblematisch, eh sei denn eurer Schulrecht sieht anderes vor, was ihr beachten müsst.

    Gibt es nach eurer Einschätzung einen Schwierigkeitsgrad-Unterschied zwischen dem 1. Staatsexamen und dem Bachelor/Master-System?

    Kommt auf die Uni/Hochschule und geltende Studienordnungen an (die du dir halt vergleichend anschauen müsstest), das Bundesland und dort geltende rechtliche Vorgaben und das Fach/den Studiengang. Die eine Antwort, die alles abdeckt, wird es da nicht geben.

    In meinen Fächern, an meiner Hochschule ist die Anzahl der Teilleistungen zum Abschluss von Modulen zwar gestiegen (bei insgesamt hoher Verschulung durch sehr enge Vorgaben bzgl.abzuschließender Kurse), dabei muss aber oft inhaltlich weniger vertieft gearbeitet werden für Einzelleistungen (klassische Hausarbeiten von 15-25 Seiten wurden vielfach ersetzt durch Essays von ein paar Seiten oder 10-12 Seiten Portfolio etc.). Der Aufwand hat sich nur verändert, das Studium ist aber mit Sicherheit nicht schwerer geworden. Gerade die schriftlichen Hausarbeiten haben immer mindestens von den Noten her sehr deutlich gesiebt, weil sie vielen Studierenden schwer fallen bzw. auch z.B. in Politik für ein Gutteil an Kurswiederholern gesorgt. Dies geschrieben war das Universitätsstudium deutlich anspruchsvoller und aufwendiger, als mein Zweitstudium an der PH es war. Der Verlust an fachlicher Tiefe (zugunsten anderer Kompetenzen, die in den Vordergrund gerückt sind) hat sich im Bachelor/Master meines Erachtens nur konsequent fortgesetzt. Das ist aber auch nur eine Momentaufnahme, die sich wieder ändern kann, da Studienordnungen immer wieder überarbeitet und verändert werden.

    Nein, einen PKV-Zwang gibt es für dich nicht im Ref. Wenn du in der GKV bleibst musst du allerdings AG-und AN-Anteil selbst zahlen, da der Beihilfeanteil des Landes in den meisten BL wegfällt (das Hamburger Modell soll meine ich auch in Thrüingen, Brandenburg, Bremen und Berlin kommen oder wird dort zumindest recht konkret diskutiert, ist ansonsten aber wohl aktuell noch ganz ganz weite Zukunftsmusik). Dadurch steigt der GKV-Anteil entsprechend an.

    Manche Privatversicherungen bieten für den Vorbereitungsdienst noch besondere Ausbildungstarife bis zum Erreichen des 39.Lebensjahres an. Diese liegen im Bereich von ca. 100€ monatlich, also etwas höher, als die normalen Ausbildungstarife für "Jungspunde", aber deutlich günstiger, als die Regeltarife. Falls du noch darunter fallen würdest, reche dir das einfach mal durch für dich, ob sich das rechnen würde fürs Ref oder doch die GKV-Variante günstiger wäre für dich. Das lässt sich ja recht flott durchkalkulieren. (Gggf.mit durchrechnen + durchdenken, ob wenn es die GKV-Variante wird, ein Ref im Angestelltenverhältnis sowohl möglich ist in deinem BL, als auch sinnvoll, denn Angestellte bekommen den AG-Anteil zur KV natürlich gezahlt.)

    Das betrifft mich in diesem Schuljahr auch zum ersten Mal. Habe eine Klasse mit einem knappen halben Dutzend Inklusionsschülern und einem Schulbegleiter der in allen Stunden mit im Unterricht sein wird. Ich bin sehr gespannt, wie das wird und sich entwickelt, hoffe vor allem, dass es möglich ist, diesen bei Bedarf mit SuS dieser Gruppe in den Differenzierungsraum zu schicken, wenn wir Themen bearbeiten, die nicht Teil des Bildungsplans einzelner SuS sind und diese inhaltlich völlig überfordern würden, so dass sie sinnvollerweise an ihrem Bildungsplan weiterarbeiten in dieser Zeit (Wochenplanarbeit Hauptfächer).

    Wenn die Rechtslage so klar ist, ihr diese als Lehrkräfte kennt und ihr im Hinblick auf eure eigenen Kinder auch an einer Zusammenfassung der Ergebnisse interessiert seid: Weshalb sucht ihr nicht gezielt das Gespräch mit den Schulen/Lehrkräften eurer Kinder unter Verweis auf die Rechtslage wenn nötig? Am Ende gibt es doch in jeder Schule Handhabungen, die nicht völlig sauber schulrechtlich gedeckt sind, was oft einfach nur daran liegt, dass die Rechtslage längst nicht so eindeutig und unmissverständlich bekannt ist, wie sie es an manchen Stellen sein könnte oder manchmal auch sollte oder auch, weil Erlasse einen Interpretationsspielraum zulassen, solange niemand genauer nachfragt, wieviel Arbeit man sich verbindlich bei der Umsetzung machen muss. Da kann so eine gezielte Nachfrage auch ein notwendiger Anstoß sein eine eingespielte Praxis zu hinterfragen und zu verändern.

    (Zu beiden Varianten fallen mir direkt ein halbes Dutzend Beispiele allein von meiner Schule ein und unsere SL ist Schulrechtler. Da haben Mitanwärter in den Schulrechtsveranstaltungen von ganz anderen Auswüchsen an ihren Schulen berichtet, die sogar völlig unmissverständlich schulrechtlich nicht gedeckt sind.)

    Mal ganz ohne die Rechtslage explizit zu kennen: Natürlich wäre das ein Landeswechsel. Befristetete Abordnungen zwischen den Ländern kann es bei 16 verschiedenen Bildungssystemen nunmal nicht geben: Ein Angesteller/Beamter von BL A erhält seine Alimentation/Gehalt von Land A, wo er somit auch seinen Dienst leistet und nicht einen Teil in BL A, einen Teil in BL B, die womöglich sehr unterschiedliche Bezüge haben, auf jeden Fall unterschiedliche schulrechtliche Bestimmungen haben etc. Da gilt dann, dass man nicht zwei Herren (im Sinne des Dienstherren= das jeweilige Land) dienen kann (ein Grundsatz, der sich womöglich auch im Beamtenrecht finden lässt, müsste ich jetzt aber suchen und nachlesen).
    Wenn du dich erfolgreich auf ein Beförderungslehramt eines anderen BLs bewirbst, benötigst du eben die Freigabe für den BL-Wechsel (oder Kündigung + Neueinstellung).

    Wenn Du ins Referendariat gehst, wirst Du automatisch auf Zeit verbeamtet. Da hast Du sowieso keine Wahl.

    Also in BW zumindest könnte man sich auch im Ref gegen die Verbeamtung entscheiden und für den Vorbereitungsdienst im Angestelltenverhältnis. Kommt zwar aus gutem Grund in der Realität praktisch nicht vor, möglich ist es aber eben. (Habe ich mir durchaus durchgerechnet inkl. dem Aspekt der Sommerferien mit ALG I oder ALG II im Rahmen der Überlegung PKV oder GKV.)

    @patgut : Irgendwie finde ich es befremdlich, dass jemand sich im 3. (!) Semester Gedanken über die PKV im Ref macht. Nichts gegen Vorbereitung und Planung, aber das ist entweder verdammt eine verdammt ungesunde Form der Grübelei Jahre im Voraus hypothetische Dinge durchzudenken (am Ende landest du in Hamburg oder einem andern BL, dass auch Beihilfe zum GKV-beitrag zahlt und deine ganzen schönen Überlegungen von vor 5 Jahre sind hinfällig oder dein BL ändert bis dahin etwas Entscheidendes) oder es ging eben doch nur darum den entfernten Werbelink zu platzieren.

    Studier erstmal in Ruhe und wenn das Thema dich ein Jahr vor dem Abschluss tatsächlich noch umtreibt (oder es dann um mehr geht, als nur um einen Werbelink), informierst du dich dann über die Rechtslage in deinem BL/anderen BL die für dich von Interesse sind, wägst Vor- und Nachteile ab, etc.

    ich schreibe die nachfolgenden Zeilen in der Hoffnung, dass sich einige Kollegen wiederfinden, sich jemand von den Gewerkschaften angesprochen fühlt (...)

    Wäre es nicht zielführender in deinem BL direkt den Austausch z.B. mit Gewerkschaften/deiner Gewerkschaft zu suchen, nachzuhaken, inwieweit das Thema auf der Agenda steht, was bereits gemacht wird, vielleicht auch zu prüfen, ob und inwiefern du dich in diesem Zusammenhang selbst auch mit einbringen kannst?

    Es ging ja gar nicht darum, ob ein Land gänzlich *ohne* Bildungssystem klarkommt, das steht ja wohl ausser Frage. Es ging darum, wer den *akut* verantwortungsvolleren Job hat: Arzt oder Lehrer. Als Lehrer in der gymnasialen Obertsufe bin ich hauptsächlich dafür zuständig, meine Jugendlichen zum selbständigen Lernen anzuleiten. An der Uni hat mich die meiste Zeit gar niemand mehr angeleitet, da hiess es einfach ... da ist das Buch, den Rest findste selber raus. Die schulische Grundbildung, also Lesen, Schreiben und Rechnen ist natürlich enorm wichtig und wird wohl auch immer angeleitet werden müssen. Aber selbst da stirbt nicht gleich einer, wenn's mal schief geht. Bei allem was darüber hinaus geht, sind wir als Lehrer zunehmend entbehrlich. Ein Arzt ist das irgendwie nie, sofern er nicht gerade Schönheitschirurg ist oder so.

    Zumindest mir ging es nicht darum, wer jetzt akut um das Leben eines Menschen kämpft, wenn du den Diskussionsverlauf so aufgefasst hast, erklärt das aber, warum wir grad aneinander vorbeireden. :)

    add 1: Da wird die das von dir angedachte Praktikum vielleicht ja weiterhelfen.
    add 2: Ich wage einfach mal zu behaupten, dass es bundesweit in 16 BL 16 verschiedene Mangelfächerlisten gibt. Inwieweit das dann hilfreich ist für die eigene Studienwahl sei mal dahingestellt. Wenn du eine gewisse Sicherheit möchtest, dass du mit deiner Fächerkombi nicht nur auf BW begrenzt sein wirst, dann such dir 2-3 BL aus, die dich reizen und schau, ob dort deine Wunschkombi auch für die Schulart zulässig ist. Wirtschaftsunterricht ist allerdings nicht die Regel in der Sek.I, das begrenzt die Auswahl also durchaus.

    add 3: Nein, Verbeamtung ist kein MUSS, sondern eine KANN (wenn die entsprechenden Vss.erfüllt werden und eine Verbeamtung überhaupt vom BL vorgesehen ist). Zwingt dich keiner dich verbeamten zu lassen, wenn du leiber im Angestelltenverhältnis dauerhaft tätig werden willst, auch in BW.

    Falls du eigentlich meintest, dass du klären willst, ob die für dich interessanten BL überhaupt verbeamten: Mach deine Studienwahl nicht von so einem Detail abhängig. Ist natürlich nur meine persönliche Ansicht (wird genügend geben, die das anders sehen werden), ich finde allerdings, dass ein Studium bereits der Luxusweg der Ausbildung ist, so dass man es sich erlauben sollte nach Interesse, Motivation und Begeisterung seine Fächer zu wählen. Das ist die Basis für eine fundierte fachliche Arbeit um die Noten erlangen zu können, die eine spätere Einstellung überhaupt erst ermöglichen. Nimm´s mir bitte nicht übel, aber ich glaube, du verkopfst die Studienwahl grad ein bisserl zu sehr und versuchst den perfekten Weg zu finden. Mach mal, fang an, trau dich und wenn es ganz falsch sein sollte, dann geht die Welt auch zu Zeiten von Bachelor und Master nicht unter, wenn du nach einem Semester nochmal ein Studienfach änderst oder ähnliches. Gerade als angehender Lehrer tut es auch mal gut, nicht nur immer den "geraden Weg" gegangen zu sein. Als ehemaliger Hauptschüler hast du da zwar einen ganzen Packen an guten Vorerfahrungen (die du in der Sek.I so unglaublich gut verwenden könntest!) in der eigenen Bildungsbiographie, macht aber auch nichts, wenn der weiter ergänzt wird. :)

    Wenn ich überlege, wie viel ich mir im Leben schon autodidaktisch beigebracht habe, ist die Aussage längst nicht so gewagt. Wir machen das Lernen einfacher aber sicher geht es häufig auch ohne uns.

    Schonmal bei einem Arzt gewesen, der seinen Beruf rein autodidaktisch erlernt hat ohne externe Ausbildung oder Ausbilder?

    Naja, ich bin da zwiegespalten. Es geht theoretisch, was Freilerner beweisen. Aber: das funktioniert nur vereinzelt und einem System mit vielen gebildeten Menschen. Was du dir autodidaktisch beigebracht hast, beruht (so vermute ich?) auf Fähigkeiten, die du zum Gutteil in der Schule erworben hast.
    Oder anders: ohne Schule keine Uni, ohne Uni keine Notärzte.

    Gibt es denn tatsächlich Freilerner, die komplett ohne Schule und Co. und rein autodidaktisch erfolgreich arbeiten? Zumindest hierzualnde fällt das qua Schulpflicht flach, klar, hier gibt es dann halt Leute, die ohne schulische Begleitung Abschlussprüfungen als Externe vorbereiten. Das ist für manche erfolgreich, für einige aber auch nicht (wir hatten letztes Schuljahr Externenprüfung an der Schule- die Hälfte von den Hasen hat es trotz aller Vorbereitungsangebote von prüfenden KuK und allen Goodwills der Prüfer die Prüflinge nicht am Ende an einer halben Note scheitern zu lassen leider nicht gepackt). Was ist mit anderen Ländern: Kennt ihr da tatsächlich Beispiele, die so eine Aussage stützen oder sind diese Freilerner am Ende nicht zumindest teilweise in Bildungsinstitutionen eingebunden gewesen im Laufe ihrer Lernbiographie (z.B.um einen Uniabschluss zu machen)?

    Das mag grundsätzlich schon so sein. Aber wir sollten uns nicht gar so wichtig nehmen. Ich denke dass unser Bildungssystem sehr ineffizient ist und mit erheblich weniger Personal erheblich erfolgreicher sein könnte. Das liegt vor allem daran, dass Lehrer viele Aufgaben erfüllen müssen, die mit Bildung im eigentlichen Sinne gar nichts zu tun haben. Bei Notärzten hingegen sollte man auf keinen Fall sparen, da geht es im Zweifelsfall um Leben und Tod.

    Es geht doch gar nicht um die Effizienz des Bildungssystems oder eine überhöhte Selbstwahrnehmung, nur um die schlichte Wahrheit, dass Notärzte nicht fertig ausgebildet aus Mamas Uterus schlüpfen, sondern samt und sonders ein Abitur, Medizinstudium und eine Facharztausbildung erfolgreich abgeschlossen haben die ausnahmslos von anderen Menschen angeleitet wurden. Ohne Ausbildung keine Notärzte, was Lehrer/Ausbilder/Dozenten aller Art eben genauso unentbehrlich macht.

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