Beiträge von CDL

    Das ist kein Nachteilsausgleich, da hier die Anforderungen, nämlich die der Rechtschreibung, herabgesetzt wurden. Ein Nachteilsausgleich für den Bereich LRS wäre bspw. das Vorlesen der Aufgabenstellung.Ein Nachteilsausgleich darf grundsätzlich nicht in den Zeugnissen vermerkt werden, da mit diesem den allgemeinen Anforderungen entsprochen wird und nur die behinderungsbedingte Einschränkung aufgehoben wird, auch in BW nicht:
    "Maßnahmen des Nachteilsausgleiches werden nicht im Zeugnis vermerkt."
    Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen
    Verwaltungsvorschrift vom 8. März 1999
    Az.: IV/1-6500.333/61
    Bei euch gibt es lediglich eine Ausnahmeregelung für die Klassen 1 bis 6, wo die Rechtschreibleistung zurückhaltend gewichtet werden kann. Dies ist aber kein Nachteilsausgleich und ist nicht in den Abschlussklassen zulässig.

    Stimmt. Danke für den Hinweis Nordseekrabbe, das hatte ich wirklich falsch zugeordnet innerlich. (Tatsächlich wird diese Regelung bei uns an der Schule aber auch noch in Klasse 7 zur Anwendung gebracht. Müssze ich glatt mal klären, wie das möglich ist. Andererseits: Warum schlafende Hunde wecken. Ein Schaden entsteht ja niemandem daraus..)

    28 Stunden sind nicht weniger als anderswo.

    Ach komm, bei euch da oben im Norden ist doch grad jetzt im Sommer die Luft das wunderbare Bisserl dünner, dass sie in der Sonne extra-schön flirrt, die Tage gefühlt viiiiiiiiel länger dank unendlicher Sonnenstunden grad an der Küste obwohl es eben doch angeblich nur 24 Stunden pro Tag bleiben. Ergo muss Zeit bei euch irgendwie anders fließen- wenigstens jetzt im Sommer- und ganz ganz ganz bestimmt macht das ganze zusätzliche Vitamin D euch dermaßen unerträglich glücklich, dass mindestens gefühlt 28 Deputatsstunden allerhöchstens 27,9 aus dem Ländle entsprechen. 8)

    Außerdem würde ich mich an die entsprechenden Verbände wenden, damit diese ggf. auch Druck machen, dass dies nicht so umgesetzt wird wie scheinbar gewollt.

    Und ergänzend die Eltern ins Boot holen, damit die ebenfalls Druck machen im KuMi und bei den Verbänden. Vielleicht habt ihr ja fitte Eltervertreter die das Thema medial platzieren können. Kann ja nicht angehen, dass dieser Schwachsinn von euch auf Kosten eurer SuS umgesetzt werden muss! Das ist ja faktisch die Abschaffung von zustehenden Nachteilsausgleichen (und im Zeugnis vermerkt werden müssen diese, nicht die vorangehende Diskriminierung, diese SuS vorzuenthalten).

    Das meiste, was mir bei der Lektüre durch den Kopf ging wurde schon von anderen angesprochen. Was mir noch aufgefallen ist, ist dieser Punkt:

    Sollte eine Verbeamtung nicht mehr möglich sein, ich die Prüfungen nicht schaffen oder merken, dass der Lehrerberuf doch nichts für mich ist, so könnte ich relativ problemlos wieder eine Anstellung im Softwarebereich finden (wobei die Arbeitsbedingungen meines aktuellen Arbeitgebers zumindest in dieser Gegend schwer zu toppen sind).

    Mach deine Entschedung nicht abhängig von der Verbeamtung. Wenn es daran hängt, ob du am Ende im Schuldienst bleibst oder nicht (wie von dir geschrieben), hängst du dich an den falschen Fragen und Aspekten auf. Geld ist natürlich wichtig und wir wollen alle fair bezahlt werden. Deiner künftigen Ausbildungsschule oder auch deinen Mentoren gegenüber ist es aber verdammt unfair, diese eine Menge Zeit und Kraft in dich investieren zu lassen, nur damit du am Ende feststellst, dass, aus welchem Grund auch immer du dann nicht verbeamtet wurdest (eigene Erkrankung, Pflege eines nahen Angehörige, ungeplante Kindererziehungszeit, nicht bestandene Prüfung und Verlängerung,..), es zwar ganz nett war, du den Job für das Geld als Angestellter aber eh nie vorhattest zu machen.

    Wenn die Zeit drängt eine Entscheidung zu fällen,dann ruf gleich Mo früh die Schulen um dich rum an, ob zumindest kommende Woche noch halbwegs normaler Unterricht läuft und du hospitieren kannst (BW und BY haben sogar noch bis Ende Juli Unterricht- Praktikumsmöglichkeiten, bei denen du noch normalen Unterricht sehen kannst gibt es also). Ansonsten: Entscheidung verschieben und direkt für nach den Sommerferien ein Praktikum vereinbaren. Versuch dabei auf jeden Fall auch ein paar eigene Stunden zu halten, um z.B. zu testen, wie das mit Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit aussieht. Die Arbeit in der Schule hat abgesehen von der Zielgruppe und dem Umstand, dass Beziehungsarbeit die Basis ist praktisch nichts gemein mit der Arbeit in einer Jugendgruppe. Als Lehrer hast du eine völlig andere Rolle den SuS gegenüber. Nimm dir insofern die notwendige Zeit, dich etwas reinzuspüren im Rahmen eines Praktikums und herauszufinden, ob diese Rolle dir gefällt und du sie füllen kannst.

    Auch wenn es vermutlich eine echt blöde Frage ist: Gibt es irgendwo eine verbindliche Quelle für die Aussage?Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Mitglied unserer Schulleitung, bei der ich ein BVWG-Urteil zu einem Fall aus NRW zitiert habe. Seine Reaktion war, dass das ja dann für Bayern nicht gelte. Ich habe versucht ihm zu erläutern, dass BVWG-Entscheidungen bundesweit gelten, aber er wollte es nicht akzeptieren.

    Schenk deinem SL ein GG und markier die passenden Stellen zum Föderalismus einerseits und zum Rechtswesen/der Justiz andererseits. Lesen wird er/sie können..

    @Frapper : In dem Fall passen dann eben Bildungsstudien (die völlig unmissverständlich zeigen, dass freie/offene Unterrichtsformen umso lerneffizienter sind, je leistungsstärker SuS sind und leistungsschwächere SuS vor allem von stark angeleiteten Unterrichtsformen profitieren) und in dem Fall deine Berufserfahrung zusammen. Natürlich müssen alle unsere SuS lernen möglichst selbstbestimmt zu arbeiten, um in ihrem im künftigen Leben tatsächlich auch eigenverantwortliche, mündige Entscheidungen treffen zu können. Insofern müssen wir alle unsere SuS an offenere, freiere Unterrichtsformen heranführen. Im Idealfall aber dann eben nicht ideologisch verbrämt, sondern tatsächlich so, wie es dem Lernfortschritt unserer SuS gerecht wird.
    Die Gemeinschaftsschulen hier in BW halte ich deshalb - von den wenigen Ausnahmen, die tatsächlich die Klientel für eine gymnasiale Oberstufe haben und diese deshalb an zwei (sic!) GMS genehmigt bekommen haben- methodisch für völlig verfehlt. Nicht, weil die Methoden an sich falsch wären, aber weil eben diese Art, Methodik vor pädagogische und didaktische Überlegungen zu stellen wie diese Schulform es vorgibt faktisch ad absurdum führt, was man schon den kleinen Praktikanten in ihrem ersten Schulpraktikum beibringt: Den Unterricht von den Zielen und Kompetenzen her zu planen, nicht ausgehend von einem Material oder einer Methode. Ich empfinde es als unverantwortlich, wie da mit der Zukunft und den Bildungsbiographien von SuS umgegangen wird, die als Hauptschüler überproportional häufig sowieso schon marginalisierten Gruppen entstammen. Ich weiß von einem Großteil der Lehrbeauftragten an meinem Ausbildungsseminar, dass diese das ähnlich sehen, auch wenn sie es uns in den Kursen nur indirekt (--> Fachliteratur über die Korrelation offenen/geschlossenen Unterrichtsformen und das Leistungsvermögen von SuS lesen lassen) vermitteln konnten und sich zu direkten Fragen mit Verweis auf entsprechende Vorgaben nicht äußern durften (aber sehr heftig genickt haben an entsprechenden Stellen unserer Anwärterdiskusssion, der sie dann nur "beiwohnten").

    Ach was, ich bin das totale U-Boot an meiner Schule und falle niemals-nicht auf..

    Bis die "Spitzentechnologie" dann auch das letzte Schülchen im tiefen Schwarzwald erreicht hat, ist sie vermutlich schon wieder völlig veraltet oder es dauert zumindest Jahre, ehe für den Einsatz erforderliche Zusatzgeräte an der Schule vorhanden sind. (Beispiel Apple TVs: Praktische kleine Dinger eigentlich, hätte man nur das passende Endgerät in der Schule oder zufällig versehentlich privat ein passendes Endgerät..)

    Gebe günstig gutes und neuwertiges Arbeitsmaterial ab. Hefte zwischen 1-5 Euro. Titel und Bilder per Mail.

    Details könnten ja die Chancen erhöhen, dass sich tatsächlich jemand melden möchte. Dann zwar nicht "per Mail" (ohne Adresse schlechterdings nicht möglich), aber vielleicht ja per forumsinterner PN. ;)


    Die folgenden Hinweise abzuarbeiten und hier im Thread einzustellen könnte zielführend sein:

    Ich hätte gern das eine da, das gute. Fach, Schulart, Klassenstufe, Verlag oder gar Titel sind eigentlich nebensächlich :D


    Ansonsten hätte ich gerne 3x für mein Lieblingsfach, dann noch 4x für mein "manchmal fremdel ich mit dir, aber ich find dich sauspannend"-Fach und last but not least diesen einen fremdsprachigen super-duper-Titel, den ich schon immer nicht wollte und jetzt besonders günstig ergattern kann. Gerne per PN Bilder, Titel und einen Gesamtpreis senden. Dankääääää. :P

    Da muss ich Buntflieger zustimmen: In BW gilt für die Gemeinschaftsschulen ein eingenständiges, vom KuMi verpflichtend gesetzte Methodencurriculum (das schulintern dann natürlich noch geschärft werden kann und muss), das äußerst zielscharf an den Bedürfnissen der Hauptklientel- G-Niveau-Schülern (= HS/WRS)- vorbeigeht. Wer dort tätig ist, muss also freie Unterrichtsoformen umsetzen, auch wenn die eigene Klasse davon ggf.völlig überfordert ist (wie mir viele Mitanwärter, die an GMS tätig sind immer wieder schildern, die verzweifelt Wege suchen, dennoch ihren SuS lerneffizienten, halbwegs bedürfnisgerechten Unterricht zu bieten. Wenig überraschend kenne ich in meinem Kurs absolut niemanden, der/die an einer GMS ausgebildet wird und auch tatsächlich freiwillig nach dem Ref wieder dorthin will, lediglich schlechtere Schnitte haben die Anwärter bewogen sich auch dort zu bewerben, um sicher eine Stelle ab Herbst zu haben.)

    Nutzen: 1. Ertrag, Gewinn; 2. VorteilBedeutung: [...] 2. Wichtigkeit; 3. Ernst; 4. Tragweite
    Zitiert aus: WAHRIG. Deutsches Wörterbuch.

    Und mit diesem Auszug, der meine Aussage ja belegt, möchtest du mir was sagen?


    Zitat von andramoiennepe

    Dass der Staat auch unter ökonomischen Gesichtspunkten schulpolitische Entscheidungen trifft, ist ja durchaus legitim (z. B. weil man glaubt, durch die Einführung eines neuen Faches "Wirtschaft" was auch immer zu erreichen). Hinter diesen Entscheidungen steht aber nicht die Frage nach der Bildung im Sinne einer Persönlichkeitsbildung oder (für Gymnasien) nach der Studierfähigkeit und Wissenschaftspropädeutik.

    Ökonomische Mündigkeit ist dir ein Begriff? Geht Hand in Hand mit der politischen Mündigkeit, die im Rahmen des Politik-/Gemeinschaftskundeunterrichts erzielt werden soll. Kann man im Rahmen eines Faches mit entsprechend mehr Stunden machen oder mittels zwei Fächern. Am Ende zählen die Inhalte und diese erachte ich durchaus für zentral auch und gerade an Gymnasien. Führt aber zu weit weg vom eigentlichen Thema des Threads.

    Ich würde schon einen Unterschied sehen zwischen dem Nutzen (ökonomisch-technische Betrachtung) und Klafkis Begriff der Bedeutung (existenzielle Betrachtungsweise). Bin aber kein Klafki-Experte.

    "Nutzen" ist aber doch nicht nur ökonomisch besetzt. Darüber hinaus sind auch ökokomischen Überlegungen und ökonomische Nutzenabwägungen nicht irrelevant oder zu verpönen, wenn man über die Zukunftsbedeutung eines Lerninhalts für den Schüler nachdenkt.

    Meiner Kenntnis nach müssen Kindererziehungszeiten nachgewiesen werden, um anerkannt werden zu können und werden dann auch nur im nachgewiesenen Umfang, bis zu 3 Jahren pro Kind (maximal 6 Jahren bei 2 und mehr Kindern) anerkannt. Für alle BL habe ich diesen Überblick gefunden. Die Altersgrenze wurde 2015 meine ich in NRW angepasst, die gesetzliche Grundlage wo es steht dürfte sie wohl nicht entscheidend geändert haben:

    Laufbahnverordnung (LVO) regelt die Altersgrenze und die Ausnahmen:
    - Schwerbehinderung § & Abs. 3 LVO) –bis 43. LJ
    - Wehr-, Zivildienst (§ 6 Abs. 2 a LVO) –Umfang der Verzögerung
    - Freiwilliges soziales Jahr (§ 6 Abs. 2 b LVO) –Umfang der Verzögerung
    - Geburt und Kinderbetreuung unter 18 J. (§ 6 Abs. 2 c LVO) –bis zu 3 Jahren pro Kind; max. 6 Jahre
    - Pflege naher Angehöriger (§ 6 Abs. 2 d LVO) –zusammen mit Kinderbetreuung höchstens 6 Jahre Überschreitung der Altersgrenze

    Also 42 + nachgewiesener Umfang der Kindererziehungszeiten (maximal 6 Jahre) + 10 Monate Zivildienst.

Werbung