(...)So wie die meisten hier diskutieren, stellt es sich schon so dar: Wenn mir das Ziel der Demos gefällt, dann schaue ich über die Verletzung der Schulpflicht gerne hinweg, wenn mir das Ziel der Demos hingegen nicht gefällt (z.B. "Schüler-Pegidas"), dann fordere ich die Einhaltung der Schulpflicht und setze notfalls Sanktionen ein. Das finde ich bedenklich. Hier wird das Recht den eigenen Befindlichkeiten untergeordnet. Regeln und Gesetze müssen aber für alle grundsätzlich gleich gelten. Das macht einen Rechtsstaat aus. Auch Unterschiede (siehe Inklusion) sind entsprechend geregelt und nicht nach Laune.(...)
Ich muss mich ja nicht selbst wiederholen, möchte aber doch darauf hinweisen, dass ich den hypothetischen Fall einer Demonstration unter Pegida-Ägide einmal exemplarisch durchdiskutiert habe unter Zusammenfassung einiger Positionen in diesem Thread zum Thema "Fridays for Future". Mach dir gerne die Mühe nachzulesen, dann wirst du feststellen, dass es in meiner Argumentation nicht um meine persönliche Position geht, sondern um rechtstaatliche Prinzipien, die wir als Landesbeamte zu vertreten und bei Bedarf zu schützen haben im Sinne des Grundgesetzes (Art. 1 und 20 haben nicht umsonst eine Wesengehaltsgarantie, auf deren Wahrung darf man dann durchaus auch die Demonstrationsziele einer grundgesetzfeindlichen Anti-System-Organisation oder menschenverachtender Demonstrationsthemen prüfen und muss als Bürger wie auch als Beamter, beruflich wie privat entsprechend reagieren.)
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Übrigen nicht misszuverstehen als "Gleichmacherei". Er fordert vielmehr von uns Gleiches gleich zu behandeln und Ungleiches ungleich. Alles andere wäre eines Rechtsstaates unwürdig, denn es würde die Einzelfallprüfung unter Abwägung und Prüfung aller Umstände ausschließen.
Zitat von KippelfritzeIch finde die Demos sehr gut, wenn alle, die daran teilnehmen, auch wirklich wegen des Inhalts hingehen. Ich wünschte ihnen deshalb "fantasievolles Nacharbeiten" und keine harten Strafen, z.B. durch ebenso engagierte Kollegen. Damit wäre für mich der Schulpflicht genüge getan.
Klasse: Wenn du die Demos sehr gut findest und dir kreative Nacharbeit wünscht, bist du ja damit der erste Kollege, der seinen Schülern vorschlägt Samstags nachzuarbeiten, wie von dir im Parallelthread gefordert. Zumindest wäre das die logische persönliche Konsequenz, würdest du für dich selbst umsetzen, was du anderen mal so nonchalant abforderst:
(...)
Ich finde aber schon, wer die Demos während der Unterrichtszeit als engagiert und couragiert bezeichnet und unterstützt und rechtfertigt, der darf doch auch mal selbst ein bisschen engagiert sein und als Ausgleich Nachholstunden am Nachmittag oder am Samstag anbieten, gerade auch um "echte Strafen" zu vermeiden.
Allerdings bestätigst du, was plattyplus schrieb. Wie sagt man: Was mir den Pelz, aber mach mich nicht nass?
Erstmal dich selbst "nass machen", dann anderen abverlangen wollen.
Ganz nebenbei bemerkt empfinden zumindest meine Schüler Nachsitzen am Freitag (Samstag wäre gar nicht umsetzbar, da kein Schultag bei uns) bis auf wenige Ausnahmefälle als deutlich härtere Strafe, als einen Verhaltenseintrag im Tagebuch (Handyverbot, 45-90min arbeiten müssen und dazu noch verpasste Freizeit. Was denen da an Whatsapp-Minuten, Youtube-Videos oder Fortnite-Runden entgeht müssen sie in harten Nachtschichten das Wochenende über erst wieder nachholen.
Übel.). Deshalb ist das Nachsitzen auch die Steigerung, wenn reine Strafarbeiten, Verhaltenseinträge, Benachrichtigung der Eltern wiederholt erfolgt sind und nicht fruchten.
Kreativ wäre für mich- wenn ich von meiner SL angehalten wäre zu reagieren (rein hypothetischer Fall, da keine Teilnehmer an den Demos in meinen Klassen)- die teilnehmenden Schüler den verpassten Unterricht selbständig nacharbeiten zu lassen und zusätzlich als "Strafe" eine 5 minütige Kurzpräsentation über die Demos und die Abwägung Schulpflicht versus Versammlungsfreiheit für die folgende GK-Stunde vorbereiten zu lassen mit dem Ziel einer Dilemma-Diskussion in der Klasse. Würde ich "eine echte Strafe" vermeiden wollen würde ich persönlich es auch einfach bei der reinen Nacharbeit des verpassten Unterrichtsstoffs belassen. Würde ich das bei einem Thema mit dem ich nicht sympathisiere genauso halten? Wenn das Thema, die zur Teilnahme aufrufende Organisation etc. grundsgesetzkonform wären- why not. Wie ich bereits schrieb ist das aber keine Frage, die sich aus der Retorte beantworten lässt, sondern nur anhand des konkreten Falls, der dann eben - ganz im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes- zu prüfen und entsprechend gleich oder auch ungleich zu behandeln wäre.