Danke nochmal für den Link Kippelfritze. Bei mir erscheint der vollständige Artikel. Nachdem ich den gerade lesen konnte, finde ich das Beachtliche daran, dass dieser Schulleiter eben nicht einfach blind irgendwelche wissenschaftlichen Erkenntnisse umsetzt, sondern sehr genau prüft, was für seine Klientel und die jeweilige Problemlage angemessen erscheint. Man kann sicherlich darüber streiten, ob das so konsequent umgesetzt werden muss, dass eine Frage wie das genannte Doppelstundenprinzip, das noch nicht erforscht zu sein scheint einfach gar nicht erst ausprobiert wird, ansonsten klingt das für mich aber durchaus plausibel und vor allem angenehm unaufgeregt: Nicht alles muss um jeden Preis versucht werden- schließlich sind unsere SuS auch keine "Versuchstierchen"- sondern es wird angewendet, was zielführend für Schule, Schulform, Einzugsggebiet, Problemlagen, verschiedene Zielgruppen ist. Am Ende steht da eben kein Hattie im Mittelpunkt, sondern die eigene Schule mit all ihren Bedürfnissen und Bildungsforschung ist einfach nur ein Mittel zum Zweck, um diesen Bedürfnissen besser gerecht werden zu können.
Beiträge von CDL
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Stimmt. Babykatze, 1 Woche alt, als "Fehltritt" einer Edelkatze direkt nach Geburt im Tierschutz abgegeben mit ihren 5 Geschwistern. 2 waren bereits verstorben an Tag 7 und die Tierschützerin am Anschlag, da bereits der nächste Wurf zur Handaufzucht angekündigt war. Also haben wir ein Kitten nachhause mitgenommen. Da wir einen großen Hund hatten, der außer in meinem Zimmer überall freien Zugang hatte, wurde mein Zimmer das Reich der Kleinen und ich bin ein paar Wochen lang nachts im Stundentakt aufgestanden, um dem Zwerg die Pipette zu geben (tagsüber, während ich in der Schule war, hat meine Mutter sich um das Kitten gekümmert). Die Kleine hat es mir ein Jahr später gedankt, indem sie am Tag vor der geplanten Kastration entwischt ist und einige Wochen später drei Kitten am Boden meines Kleiderschranks geboren hat mit mir als Hebamme. War eine tolle Katze und ein besonderes Erlebnis. (Nachdem die Kitten versorgt waren, haben wir das mit der Kastration dann auch noch geschafft.)
Die Person nach mir ist selbst auch mit vielen (verschiedenen) Tieren aufgewachsen und konnte so manchen Tiernachwuchs betreuen.
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Vor allem, was ich gleich beschreibe vorneweg: Wir sind keine Brennpunktschule, viele Schüler kommen aus eher intakten, funktionalen Familienverhältnissen (vor allem in der Inklusionsklasse) und haben exakt eine Inklusionsklasse mit mehreren Schülern mit unterschiedlichem sonderpädagogischem Förderbedarf (geistige Entwicklung, Verhalten, ... ) . Der Abstimmungsbedarf innerhalb des Kollegiums ist damit natürlich deutlich überschaubarer, als ich mir das bei euch vorstelle MilaB.
In dieser Klasse sind Klassenlehrer und Sonderpädagogin ein festes Tandem und planen weitestgehend den Unterricht im Team, damit die Themen des sonderpädagogischen Lehrplans und des Sek.I-Lehrplans möglichst gut verzahnt werden können und an Stellen, an denen das nicht möglich ist, zumindest methodisch verzahnt wird, indem "nicht-inklusive" Schüler wenn sie mit ihren Aufgaben fertig sind als Tandempartner in den Differenzierungsraum gehen etc. Je nach Unterrichtsstunde kann das bedeuten, dass Frontalphasen von beiden geführt werden oder die Klassenlehrerin/Fachlehrkraft die Frontalphase führt, während die Sonderpäd. gezielt bei einzelnen Schülern sitzt und diese bei der Erfüllung der Aufgabe unterstützt. Dabei hat die Sonderpäd.aber immer die ganze Klasse mit im Blick und unterstützt auch Schüler ohne Förderbedarf bei Bedarf ganz selbstverständlich.
In dieser Klasse wird sehr viel (und in den meisten Fächern) mit Wochenarbeitsplänen und offenen Unterrichtsformen gearbeitet, um dem unterschiedlichen Lerntempo der SuS gerecht zu werden und eben an vielen Einzelstellen unterschiedliche Wochenpläne verzahnen zu können. Da kann beispielsweise im Wochenplan stehen, dass man als eine Teilaufgabe mit Schüler x, y oder z mit Förderbedarf geistige Entwicklung gemeinsam in verteilten Rollen eine Geschichte im Fach Deutsch oder Englisch liest. Für diese Schüler ist dann das Lesen und ggf.Textverständnis die Hauptaufgabe, weshalb die Wiederholungen hilfreich sind, für die anderen ist es einfach eine kleine Entlastungsaufgabe und ein Beitrag zum Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Klasse.
Die Lehrer die das umsetzen kostet dieser Einsatz enorm viel Kraft, da sie deutlich mehr Zeit in diese enge Abstimmung und Verzanhnung investieren, als sie dafür an Ermäßigungsstunden erhalten würden. Der Erfolg gibt ihnen zwar recht, dennoch zeigt sich finde ich, dass gute Inklusion eben nur funktionieren kann bei ausreichend Personal und (bezahlten) Personalstunden, denn diese Art selbstlosen Einsatzes ist zwar absolut lobenswert, sollte aber nicht der Maßstab für Inklusion sein. -
@Kippelfritze: Habe die Frage eben mal abgeklärt: Den Anscheinsbeweis "prime facies" (vgl. Link oben in Post 11) gibt es schulrechtlich. Dieser steht allerdings lediglich in den schulrechtlichen Kommentaren (Loseblattsammlung von Wörz, von Alberti, Falkenbach) und nicht direkt im Schulrecht das Landes Baden-Württemberg. Auch in der einschlägigen Rechtssprechung lässt dieser sich finden. Schulrechtlich lässt sich dieser anwenden für Leistungen, die nur durch Täuschung erklärbar sind, z.B. längere wörtliche Teile aus einer Musterlösung. Der Schüler muss dann zeigen, dass er das wirklich auswendig aufsagen kann, gelingt das nicht wenigstens annähernd, wäre ein ungenügend bzw. 0 Punkte rechtfertigbar. Einzelne Worte die bislang nicht im Fachunterricht eingeführt worden sind zu verwenden erfüllen das nach Aussage meines Schulrechtlers nicht, insofern passt da meine Einschätzung des oben geschilderten Sachverhalts.
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Weißt du das genau oder ist das deine Meinung? Gibt es dazu irgendwelche Regelungen, vor allem für den Schulbereich?
Ich habe schon mal einen Test neu schreiben lassen, weil der mir bei diesem Schüler "zu gut" ausfiel. Er hatte ihn aber auch unter Aufsicht geschrieben, doch diese Aufsicht hatte, anders als vereinbart, auch inhaltlich geholfen. Naja, ok, das wusste ich aber schon, als ich neu schreiben ließ. Ich sagte einfach, das erste Mal war "Generalprobe" und nun solle der Schüler zeigen, was er alleine kann.
Meine Einschätzung beruht auf diesen beiden Informationen:
http://www.rechtslexikon.net/d/anscheinsbew…heinsbeweis.htm
https://www.cornelsen.de/magazin/beitra…rrichtsmaterialUm es gesichert sagen zu können habe ich eben "meinen" Schulrechtler angeschrieben mit einer Aussage für BaWü wo das schulrechtlich zu finden wäre. Wenn ich eine Antwort habe melde ich mich gerne nochmal.
Was den von dir geschilderten Fall anbelangt: Da wusstest du ja gesichert, dass die Aufsicht inhaltlich geholfen hat, hattest also härtere Fakten an der Hand, als ein eines Bauchgefühl.
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Hallo,
google mal nach dem "Anscheinsbeweis" oder "Anscheinsverdacht".
Dabei geht es nach meiner schwachen Erinnerung darum, dass die Gegenseite beweisen muss ("Beweislastumkehr"), etwas z.B. nicht getan zu haben, wenn alles dafür spricht, dass sie es getan hat.
Vielleicht kannst du auf dieser Grundlage den Schüler neu testen, weil "alles dafür spricht", dass er betrogen hat (bzw. du erhebliche Zweifel daran hast, dass er die Leistung selbst erbracht hat) und er nun beweisen muss, dass er nicht betrogen hat, d.h., in der Lage ist, die Leistung zu erbringen, denn das sollte ja nicht nur 1 x möglich sein und dann nie wieder.
Der Anscheinsbeweis könnte dann greifen, wenn es abgesehen vom Bauchgefühl und Vermutungen harte Fakten geben würde, die einen Betrugsversuch zumindest für naheliegend erscheinen lassen würden, z.B. die Übersetzung des Schülers lässt sich via Google wörtlich wiederfinden (also ein ausreichend komplexer Satzteil oder Satz, nicht nur ein Wort). Wenn nur einzelne Worte - die wie gesagt auch durch Nachhilfe/Lernen/aus der passenden Reclam-Übersetzung bekannt sein könnten- Zweifel aufwerfen, diese Zweifel sich aber nicht weiter erhärten lassen, wäre eine Beweisumkehr eine Form der Willkür und keinesfall gerechtfertigt.
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Mein Trollalarm schreit zwar grad laut auf, aber gut:
- Was sollten die Schüler über die Ferien schreiben und warum ist das relevant für die Frage?
- Hast du abgesehen von der Verwendung nicht unterrichtlich behandelter Worte einen Nachweis für den Betrugsversuch? Wenn nicht hat der Schüler halt Glück gehabt. Bauchgefühl allein reicht nicht zur ungenügend/0 Punkten. Die Verwendung nicht unerrichtlich behandelten Vokabulars ist definitiv kein Beweis für einen Betrugsversuch: Vielleicht hatte der Schüler Nachhilfe, von der du nichts weißt, hat in den Ferien gelernt (soll es geben...) etc. Vermutungen sind keine Basis der Notengebung, wie dir bekannt sein sollte (vorausgesetzt, du bist Lehrer_in).
- Falls du Lehrer_in bist: Die Frage klingt überraschend unerfahren und als wären schulrechtliche Vorgaben der Leistungsbeurteilung dir nicht bewusst. Wäre es möglich, dass du Ref/Quereinsteiger bist?
- Bist du selbst der Schüler/die Schülerin um den/die es geht und hast Sorge, wie der Fall für dich ausgehen könnte?
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Wochenend und Sonnenschein und dann mit Hund im Wald allein... - Bei dem Prachtwetter explodieren die Glückshormone doch regelrecht.
Die Person nach mir wird am Wochenende ihren Balkon/Garten/Terasse etwas frühlingsfrisch aufhübschen und dabei die Sonne genießen.
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Hallo CDL,
ich mache dieselben Erfahrungen am Seminar. Hattie wird beiläufig erwähnt, weil man (derzeit) nicht drumherum kommt, wirklich verstanden wurde er jedoch von Ausbildungsseite nicht (vermutlich hat man es gar nicht erst versucht) und alles in allem eher skeptisch beäugt, da die bis dato propagierten Methoden bei oberflächlicher Betrachtung schlecht abzuschneiden scheinen. Außerdem ist man der empirischen Bildungsforschung ohnehin nicht sehr verbunden. Das zumindest hat wohl pädagogische Tradition.
Allerdings bin ich zuversichtlich, dass man hier über kurz oder lang dazulernen wird (müssen).

der Buntflieger
Aha. Ich hatte bislang nun wirklich nicht den Eindruck, dass meine Lehrbeauftragten Hattie "nicht wirklich verstanden hätten" oder sich gar um den Vesuch gedrückt hätten, vielmehr wurde und wird im Seminar sehr kritisch geprüft, inwieweit Hatties Aussagen sich in der Praxis halten lassen, wo sie weiter differenziert werden müssen etc. (Auch empirische Bildungsstudien können und müssen kritisch geprüft werden, denn nicht jede Studie hält (oder ist so aussagekräftig), was (oder wie) sie scheinbar verspricht. Oft lohnt sich ein schneller Blick darauf welche Zielgruppen in welcher Anzahl mit welchen Fragestellungen befragt wurden, um direkt Grenzen der Aussagefähigkeit solcher Studien aufzudecken. Leider leisten gerade (PH-)Studenten diese Arbeit viel zu selten und übernehmen einfach plakative Ergebnisse derartiger Studien.).
Ich empfinde deine Haltung und deine Aussagen über deine Lehrbeauftragten wie so oft an anderer Stelle als deutlich zu undifferenziert und "von oben herab".Für viele Schüler ist offener Unterricht eine Überforderung. Das mag bei leistungsstarken Schülern gut funktionieren.
Schwache lernen da meiner Meinung nach aber gar nichts mehr...Auch das ja ein Ergebnis @Buntflieger, dass die Bildungsforschung nachweisen kann, dass sich aber nicht optimal in einer Metastudie ausdrücken kann, die nicht nach Zielgruppen differenziert.
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Ach Quatsch, Games sind mega-genial. Ist meine liebste Unterrichtseinheit in GK, wenn ich mit meinen SuS darüber diskutieren kann. Da lege ich immer Wert darauf nicht nur kritische Fragen anzusprechen, sondern auch klarzumachen, dass Gaming das strategische Denken ganz maßgeblich schulen kann, also nicht nur einseitig verteufelt werden sollte (anders, als es unser aktuelles Schulbuch z.B.vorsieht). Mündiger Umgang ist das Stichwort- der ist ja am Ende auch (und damit kriege ich gerade noch die Kruve zurück zum eigentlichen Thema) das Ziel im Umgang mit Smartphone und Co.
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Ja, Nachtschichten und graue Augenringe sind gerade im Kollegium weit verbreitet.
(...)Wäre da eine Überlastungsanzeige eine Option, so als kleiner Hinweis an die SL, dass spätestens im kommenden Jahr ein veränderter Umgang Not tut?
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Mathe-Studium heißt ja nicht, dass du das große und kleine Einmaleins studierst. Der fachliche Anspruch liegt um einiges höher, auch wenn du scheinbar "nur" Grundschulmathematik am Ende unterrichten sollst. Nur wenn du weißt, welche abstrakten Denkprozesse du im Anfangsunterricht anregen und anlegen musst, damit der spätere Unterricht - über das Einmaleins hinaus- erfolgreich verlaufen kann, kannst du auch in der Grundschule guten Matheunterricht erteilen. Der Stoff der Quereinsteigern vermittelt wird dürfte einfach nur genauso anspruchsvoll sein, wie er es sein muss angesichts der zu leistenden Aufgabe. Wenn es bei dir also direkt nach dem "Grundschulstoff" mathematisch eng wird, dürfte das Nachstudium schwer werden.
Bei mir an der PH sind rund 30% der Mathestudenten im Staatsexamen gescheitert, weil sie genau diesen Anspruch unterschätzt haben (rund die Hälfte der Erstsemester ist bereits mit der Zwischenprüfung nicht mehr mit von der Partie gewesen- die Vermutung, der GS-Stoff bereite ja keine Probleme reichte am Ende halt doch nicht für ein Fachstudium...).
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Da müsste ich aber verdammt blöd und vergesslich sein, denn "digitales Spielen" würde ich sogar als eines meiner größten Hobbys bezeichnen. Auch im Studium. Wie hab ich das nur geschafft? (...)
Jo, meines auch, aber genau wie du wusste ich im Studium bereits, dass Lernprozesse einen gewissen Zeitaufwand, Wiederholungen, Verknüpfungen mit Vorkenntnissen erfordern (etc.), um nachhaltig zu sein. Insofern haben Spiele aller Art solch bewusste Lernprozesse auch nicht groß behindert. Wir reden aber von Schülern, denen je nach Alter noch nicht vollständig bewusst ist wie sie was lernen müssen um Lernprozesse möglichst effektiv zu gestalten. Wenn also die gerade gelernten Vokabeln direkt aus dem Ultrakurzzeitgedächtnis "geschoben" werden zugunsten der nächsten Fortnite-Runde oder nicht in Verbindung gesetzt werden mit relevantem Vorwissen beeinträchtigt das den Lernprozess maßgeblich.
Ganz nebenbei bemerkt hat die Mehrheit meiner SuS keinen IQ über 140 samt entsprechender Gedächtnisfunktionen (in meinem Fall ein eidetisches Gedächtnis- irre praktisch, wenn es um die Entwicklung von Game-Strategien geht, aber das ist ja nicht das Thema
), diese müssen also durchaus etwas mehr Zeit investieren in ihre Lernprozesse, als das bei mir (oder wohl auch dir) erforderlich war. -
Und die wären?
Autorengruppe Fachdidaktik: Wie politisch darf mein Unterricht sein?, in: Autorengruppe Fachdidaktik: Was ist gute politische Bildung, 2.Auflage, Schwalbach 2017, S.23-33
zentrale Aussagen:
- Beutelsbacher Konsens als gemeinsame Grundprinzipien für den Unterricht
-"Es wäre ein Irrglaube, Politikunterricht könne neutral und unparteilich sein, denn das widerspräche der Eigenart demokratischer Politik und der Eigenart der Sozialwissenschaften. Die Scheu vor Konflikten ist zwar verständlich, aber keine angemessene Antwort (...). Der Unterricht darf nicht nur politisch sein, er muss es sein." (S.25)
- eigene Position des Lehrenden muss auf Nachfrage dargestellt werden, wobei deutlich gemacht werden muss, dass diese persönliche Äußerung sonst niemanden bindet
- "Die Frage, wie politisch mein Unterricht sein darf, bzw.sein muss, ist heikel. (...) Mehrere Ratschläge bieten sich an: Die Lehrenden können nach einiger Arbeit mit einer Lerngruppe ihre eigene politische Position nennen und ihr Bemühen darstellen, den Unterrichtsprozess nicht parteilich zu beeinflussen. (Am einfachsten ist das übrigens, wenn die Lehrperson Mitglied einer politischen Partei ist.) Das eröffnet den Lernenden eine Chance zur Mitwirkung durch Kritik, falls sie ein Misslingen des Bemühens sehen. Alle Beteiligten am Lernprozess können sich das Problem von (ungewollter) Einseitigkeit, Beeinflussung und Druck gemeinsam bewusst machen, damit sie offener und selbstkritischer umgehen und dies als Bestandteile der politischen Auseinandersetzung sehen können." (S.31f.)--> in Text auf S.30f.übrigens anhand einer konkreten Situation aus dem Golfkrieg (´90/91) der Umgang von Lehrern dargestellt, die dazu organisierte Schülerproteste aus Sorge vor gewalttätigen Ausschreitungen nicht befürworteten. Zum Schutz der Schüler, aber auch um die Kultur des Demonstrierens zu fördern gingen am Ende wohl Lehrer am Rand der Demonstration bzw.einer für ihre Schüler gut zugänglichen/sichtbaren Stelle als Ansprechpartner mit ungeachtet ihrer persönlichen Überzeugungen.
Valeska Bäder, Siegfried Frech: Wie politisch dürfen Politiklehrerinnen und -lehrer sein?; in: Siegfried Frech, Valeska Bäder (Hrsg.): Leitfaden Referendariat im Fach Politik; Schwalbach 2013, S.191-198
zentrale Thesen:
- Politiklehrer sind politisch nicht neutral
- Authentizität bedarf der politischen Positionierung
- Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts BaWü (VBIBW 1985, 115,116f.), in dem festgehalten wird, dass Lehrer in kontroversen Fragen Zurückhaltung zu üben haben (im Sinne des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebots), missionarisch eiferende Werbung für eigene Auffassung zu unterlassen haben, widersprechende Auffassungen sachlich darlegen müssen, damit SuS ein eigenes, kritisches Urteil bilden können aber Lehrer dennoch berechtigt seien sich im Rahmen der Grundwerte der Verfassung zu eigenen politischen Auffassungen zu bekennen.Weitere Literaturverweise sind in den genannten Texten zu finden.
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Die Handys können doch auch gar nicht generell verboten werden, oder? Einerseits darf jedes Kind ein Handy dabei haben zwecks Notfall auf dem Schulweg. Andererseits ist die Pause Freizeit und die dürfen die Kinder so nutzen, wie sie wollen. Auch mit einem Handy. Es muss schon einen besonderen Anlass an der Schule gegeben haben (Cybermobbing), dass man den Bereich der Handynutzung in der Pause einschränkt. Zumindest habe ich das so von unserer Fortbildung mit Günther Hoegg in Erinnerung.
Stimmt Pausen sind Freizeit und solten für echte Erholung genutzt werden. Bewegung an der frischen Luft steht da finde ich gesundheitlich gesehen und um die Konzentration für den weiteren Unterricht wieder herzustellen ganz weit vorne. Man weiß aus der Lernforschung, dass das Spielen digitaler Spiele direkt davor Gelerntes quasi löscht und eine nachhaltige Speicherung verhindert. Die Kinder also in der Pause entspannt daddeln zu lassen würde den Zielen von Schule entgegenstehen.
Darüberhinaus fehlt der Mehrheit meiner Schüler noch das notwendige Problembewusstsein im Umgang mit öffentlich zugänglichen informationen, Bildmaterial, etc. Da werden dann in der Freizeit Musicalis erstellt im Schlafanzug von 5.Klässlern, die -versehentlich- nicht nur den 30 besten Freunden, sondern auch jedem Anderen zugänglich sind etc. Handynutzung in der Schule während der Freizeit würden viele Schüler auch dazu verwenden Bilder voneinander zu machen, die wer weiß wem öffentlich zugänglich gemacht werden. Als Schule wären wir da ggf. mit in der Verantwortung, wenn wir nicht ausreichend für den Schutz unserer Schüler vor ggf.bloßstellenden Bildern/Videos Sorge tragen (soweit diese eben während der Schulzeit auf dem Schulgelände erstellt werden). Insofern braucht man keinen speziellen Anlass, um Handynutzung in der Pause zu verbieten, nur das Ausüben der Fürsorgepflicht die wir zumindest mal für minderjährige Schüler haben. Das Kind muss nicht erst in den Brunnen fallen, ehe man etwas macht.Bei uns gilt auf dem gesamten Schulgelände Handyverbot für Schüler, eh sei denn ein Lehrer hat die Handynutzung explizit gestattet. (Wenn ein Kind nachhause gehen muss, darf es natürlich auf dem Handy die Eltern anrufen, damit diese es abholen kommen (nachmittags ist das Sekretariat nicht besetzt). Auch im Unterricht dürfen die SuS ggf. ihre Handys zur Recherche einsetzen und sich im Schul-WLAN einwählen (nach einer von der Lehrkraft festgelegten Zeitspanne werden die SuS automatisch wieder aus dem WLAN gekickt).) Wer sich nicht daran hält darf sich sein Handy um eins beim Klassenlehrer abholen gehen.
Dieses Handyverbot wird wie ich von Schülern weiß nicht von allen Lehrern konsequent umgesetzt. Manche erlauben den Schülern wohl in Vertretungsstunden die Handy rauszuholen und zu daddeln. Unsere Schulleitung ist sehr konsequent bei der Umsetzung des Handyverbots: Wer mehrfach das Handy unerlaubt einsetzt muss es sich persönlich beim SL abholen. Teilweise ruft der SL die Eltern an, die dann durchaus auch mal sagen, der SL solle das Handy übers WE einbehalten und erst Montags wieder herausgeben bitte. Schüler denen das passiert ist fallen danach über einen längeren Zeitraum nicht mehr auf...Wenn bei meinen SuS ein Handy in der Tasche klingelt schaue ich sie im Regelfall nur scharf an, ziehe eine Augenbraue hoch und sie schalten die Telefone ab. Nur zweimal hatte ich bislang Fälle von unerlaubtem Handyeinsatz: eine 6.Klässlerin am whatsappen nachmittags im Französisch-Unterricht (scharfer Hinweis, dass wenn ich das Handy nochmal sehe, sie es sich am nächsten Morgen bei der SL abholen müsse- seitdem kein Problem mehr) und ein 8.Klässler im Nachsitzen (der ging tatsächlich an sein klingelndes Handy ran. Ich hab mir das geben lassen, dem Kumpel gesagt, dass er zurückrufe- fand der Junge extrem unwitzig- und das Handy bei mir behalten- angeblich ausgeschaltet. Als später noch seine Mutter anrief durfte er zwar rangehen weil er seine Mutter nicht übers Nachsitzen informiert hatte, musste mir das Handy aber geben, damit ich auch noch persönlich mit der Mutter sprechen kann. Sagen wir mal der Schüler kann mich bis heute nicht leiden und ich finde das nicht weiter tragisch.)
Das Prinzip steht und fällt natürlich mit einer gewissen Konsequenz im gesamten Kollegium (wenn da die Mehrheit an einem Strang zieht, sind die paar Lehrer, die es mal anders handhaben auch nicht weiter tragisch und für Schüler einfach die nette Ausnahme von der Regel) allen voran die Schulleitung. Vielleicht wäre es ja möglich Sawe, dass du erstmal mit anderen Kollegen sprichst, die das ähnlich sehen wie du, damit ihr das nochmal in eine GLK einbringen könnt (gemeinsam) und die Belastung ansprechen könnt, die es mit sich bringt, wenn nur wenige Kollegen eine solche Richtlinie umsetzen. Wenn eure SL und das Kollegium an dem Beschluss festhalten wollen, wäre das die Gelegenheit eine gemeinsame Strategie zu finden oder sonst eben zumindest klar zu benennen, dass es höchstens eine Umsetzung den eigenen Unterricht betreffend ist.
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An der Uni wurde in wenigstens jedem 2.Päd.Seminar hochgehalten wie phantastisch die Ergebnisse von Hattie doch seien und wieviel wir daraus für unseren späteren Unterricht ableiten könnten (stimmt in einiger Hinsicht durchaus, vor allem als Berufsanfänger findet man bei Hattie erstmal einige Hinweise, worauf man achten könnte). Jetzt am Seminar wurde uns speziell zu Hattie gesagt, dass dieser aus der Praxis heraus sehr kritisch gesehen wird (und deshalb eben doch nicht die "Bibel" sei, als die sie an der PH dargestellt wurde, sondern nur ein Lehrbuch unter vielen). Einerseits, weil es eben keine eigene Studie ist die Hattie angestellt hat, sondern eine Metastudie, andererseits eben auch, weil Hattie- wie Valerianus oder auch Goeba dargestellt haben- nicht weiter differenziert nach verschiedenen Lerngruppen mit entsprechend unterschiedlichen Lernvoraussetzungen.
Wenn ich meine eigenen Klassen durchgehe bin ich da sofort bei Goeba, auch wenn Hattie natürlich eine schöne Idealvorstellung ist. Mir fehlen allerdings noch so wenigstens 10 Jahre Berufserfahrung im Schuldienst, um mehr als ein Schlaglicht sehen zu können, insofern finde ich eure Einschätzungen sehr spannend und würde mich freuen, auch z.B. von Kippelfritze oder MrsPace argumentative Begründungen der jeweiligen Meinung zu lesen. -
(...) als politisches Statement sehen, was du als Lehrer eigentlich unterlassen solltest.
Stimmt nicht ganz. Tatsächlich sind wir als Lehrer in der Bundesrepublik Deutschland nur dazu verpflichtet einerseits im Sinne des Beutelsbacher Konsenses Schüler nicht zu indoktrinieren, nicht zu überwältigen, sie dazu befähigen die eigene Interessenlage zu analysieren und politische Situationen entsprechend zu beeinflussen, sowie Kontroverses im Rahmen der politischen Bildung (wobei sich das auch weiter fassen ließe) auch kontrovers darzustellen und nicht unzulässig zu reduzieren. Andererseits sind wir lediglich auf die Art "Neutralität" vereidigt, die das Grundgesetz uns abverlangt. Dieses Grundgesetz ist keineswegs neutral (sic!), sondern ein Wertekanon, den wir bei Bedarf sogar angehalten sind zu verteidigen und zu schützen.
Persönliche politische Überzeugungen von Lehrern müssen diese auch nicht verschweigen: Wenn Schüler mich explizit fragen, was ich über Frage xy persönlich denke, darf ich offen antworten. Zentral ist dann nur - im Sinne des Beutelsbacher Konsenses- dass meine Schüler im Rahmen meines Unterrichts und ungeachtet meiner persönlichen politischen Überzeugungen einen Rahmen vorfinden, in dem sie eigene politische Überzeugungen äußern können ohne Furcht vor einer schlechten Note haben zu müssen, wenn diese Ansichten von meinen Überzeugungen abweichen. Ich sehe hierbei durchaus meine Aufgabe darin meine Schüler darin zu stärken ihre politischen Positionen zu erkennen und argumentativ zu vertreten, ganz gleich, ob ich diese Positionen teile oder nicht. Lediglich die Werte des Grundgesetzes stellen dabei eine Grenze für legitime Schülerpositionen dar.
Die "Neutralität" von Lehrern wird tatsächlich oft missverstanden und in der Folge falsch weitergegeben. Bezogen auf den Politikunterricht kann ich bei Interesse zwei Artikel empfehlen zur Frage, wie politisch Politiklehrer bzw. der Unterricht sein dürfen.
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Danke MilaB für die Erläuterung. Das klingt tatsächlich sehr unbefriedigend. Schade, wenn es so läuft. Bei uns an der Schule ist die Zusammenarbeit von Sonderschullehrkraft und KL/Fachlehrern in der Inklusionsklasse deutlich anders aufgebaut. Da sind beide Parteien klar gleichberechtigt am Unterrichtsgeschehen der gesamten Klasse beteiligt und sind auch für alle Schüler der Klasse - ob mit oder ohne Inklusionsbedarf- Ansprechpartner. "Heizungslehrer" ist da keiner.
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Im Herbst findet immer ein Barcamp ("educamp") in BaWü in Hattingen statt; das könnte dir gefallen (Google das mal, da findest du viele spannende Eindrücke). Ich glaube nur, dass für 2019 die Tickets schon ausverkauft sind; evtl. dann halt nächstes Jahr.
Für medienaffine Lehrkräfte lohnt sich auch der Blick auf Twitter, mit den #BayernEdu und #twitterlehrerzimmer - da werden auch viele kleinere Veranstaltungen promotet, die man sonst nicht so mitkriegt.
Jetzt im Frühjahr gibt es in BaWü auch gleich zwei Barcamps, beide meine ich im Raum Freiburg.
https://www.barcamp-freiburg.de/ findet am 23.März (also morgen) in Freiburg an der PH statt. Nr.zwei muss ich nochmal suchen gehen, da hatte ich eine Mail erhalten mit einem Termin, an dem ich nicht teilnehmen kann, deshalb habe ich es direkt wieder gelöscht gehabt, ohne dem weitere Aufmerksamkeit zu schenken...
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Hatte das aus der Familie im Gedächtnis, dass man eine bestimmte Zeit warten muss, bis die höhere Besoldung nach Beförderung erfolgt, habe gerade aber das Folgende gefunden:
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes müssen Beamte im Fall einer Beförderung sofort die zugehörige höhere Besoldung erhalten. Die zweijährige Wartepflicht sehen Richter in Karlsruhe als verfassungswidrig an. Dieses Gesetz betraf hierbei Beamte in den höheren Besoldungsgruppen, die nach einer Beförderung zwei Jahre lang auf die höheren Bezüge warten mussten. Kläger war der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz.
Da weitere Nachweise (wie die Angabe des Aktenzeichens zum Urteil des BVerG) fehlen, würde ich dir raten, nochmal bei deiner Gewerkschaft/PR nachzufragen. Wäre aber ja schön, wenn sich das als gesichert herausstellen würde.
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