... und im Rechtsseminar hatten wir, ich sage mal, "Diverses" - weil es ja auch ein extrem breites Feld ist. Digitalisierung spielte in den vielleicht 20 Fallbeispielen, die wir bearbeitet haben, keine Rolle.
(...)... schließlich käme niemand auf die Idee, handschriftlich geführte Listen zuhause zu verbieten.
Ich bin wirklich irritiert darüber, dass hier so wenig Progression geschieht.
In Rechtsseminaren kann man ja auch selbst Fragen stellen zu relevanten Themen, war bei uns jedenfalls ein fester Bestandteil der Veranstaltungstermine. ![]()
Handschriftliche Listen oder Notenbücher kann man natürlich führen, ist aber auch da verpflichtet auf ausreichenden Datenschutz zu achten, sprich diese nicht offen herumliegen zu lassen, Unbefugten keine Einsicht zu ermöglichen, muss es sofort melden, wenn man so ein Notenbuch oder eine Notenliste verliert, auch hier Fristen beachten, wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen, etc. Weder die analogen, noch die digitalen Varianten sind verboten, bei beiden gilt es aber eben Regeln des Datenschutzes einzuhalten die bei der Verwendung kommerzieller Programme eben nicht einfach gewährleistet sind. Die meisten meiner Kollegen verwenden enweder (nach entsprechender Anmeldung und Freigabe) verschlüsselte Excel-Tabellen oder erlaubte Notenprogramme.