Beiträge von **sandra**

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der Besoldung bei einer Sprungbeförderung von A12 auf A14 (NRW).
    Ich habe im Oktober meine Revision zur Konrektorin bestanden. Die Besoldung bleibt während der Probezeit ja unberührt.
    Mir ist bekannt, dass ich im Anschluss an die Probezeit nicht direkt die Besoldung nach A14 erhalte, sondern erst die Besoldung nach A13 durchlaufen muss.
    Ich kann nur leider keinerlei Informationen finden, wie die Anpassung der Besoldung (zeitliche Rahmen - wann bekomme ich welche Besoldung nach Ablauf der Probezeit) aussieht.
    Kann mir vielleicht jemand auf Grund eigener Erfahrungen zu dieser Thematik Auskunft geben?
    Vielen Dank!


    Viele Grüße,
    Sandra

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