Beiträge von dushkoo

    Vielen Dank für eure Rückmeldung. Darauf hatte ich mich innerlich bereits eingestellt.


    Catania:

    Ich hatte ein Detail unterschlagen: Als ich mich zum zweiten Mal freistellen ließ, hatte ich meiner Schulleitung sogar selbst vorgeschlagen, mich ohne Bezüge freizustellen. Allerdings kam man mir entgegen und "flüsterte" mir, ich solle es alternativ mit einer Krankschreibung versuchen. Auf die Idee war ich in der Hitze des Gefechts gar nicht gekommen und, ehrlich gesagt, hatte ich die Gegebenheiten zu diesem Zeitpunkt auch nicht weiter hinterfragt, da ich der Schulleitung in diesen Angelegenheiten grundsätzlich vertraute.


    Es besteht also kein Grund zur Empörung - außer es trägt zu deiner Kurzweil bei.


    Meine Mutter weigert sich, hierher transportiert zu werden, da sie auch die Hunde nicht missen möchte. Und mein Vater ist zunehmend weniger zurechnungsfähig, weshalb ich ihm Entscheidungen mit auch nur der geringsten Tragweite kaum mehr zutraue - darunter fiele auch das Schicksal unserer Hunde (die vorher übrigens mit uns allen in Deutschland gelebt hatten). Sie dem dortigen Tierschutz zu überlassen, würde ihren baldigen Tod garantieren. Aber das kannst du als Hundebesitzer sicher nachvollziehen...

    Guten Tag,


    ich unterrichte in Niedersachsen. Meine Mutter ist schwer an Krebs erkrankt, was sich bereits im März andeutete. Deshalb hatte ich - unmittelbar vor den "Coronaferien" - einige Tage Sonderurlaub beantragt. Da meine Mutter im Ausland wohnhaft ist, hatte sich mein Aufenthalt auf ca. 5 Wochen ausgedehnt. Im Monat Juni hatte sich ihr Zustand neuerlich verschlechtert, weshalb ich mich für vier Wochen krankschreiben ließ. Wie die Krankheit weiterhin verläuft, ist natürlich nicht abzusehen. Aufgrund der stark gedrosselten Kapazitäten im Lande erhält sie jedoch keinerlei Behandlung mehr, da sich Onkologen teils abschotten bzw. coronabedingt niemanden mehr aufnehmen und sie zu allem Überfluss auch noch unter einer Hüftarthrose leidet und daher bettlägerig ist, weshalb ich mit dem Schlimmsten rechne.


    Nun hat mir meine Schulleitung mehrfach damit gedroht, dass eine neuerlich ausgedehnte Krankschreibung meinen Beamtenstatus gefährden könnte, da das Schulamt etc. an meiner Gesundheit bzw. allgemeinen Qualifikation zweifeln könnte. Zunächst einmal: Stimmt das, selbst wenn es dabei niemals um meine eigene Gesundheit ging (und ich außerdem im Laufe meiner ersten 5,5 Jahre Unterrichtszeit auf nicht mehr als vier Fehltage kam)?


    Wie lange kann man sich je Kalender- bzw. Schuljahr krankschreiben lassen, ohne solcherlei Konsequenzen befürchten zu müssen?


    Und was ist von der Aussage meines Hausarztes zu halten, eine Krankschreibung könne sich auf bis zu 3 Jahre belaufen? Ist das eine überspitzte Aussage?


    Ich will an dieser Stelle klarstellen, dass ich nicht beabsichtige, der Schule länger fernzubleiben als nötig. Aber sollte der Tag X eintreffen, müsste ich auch dafür Sorge tragen, unsere ebenfalls dort lebenden fünf Hunde für den Transport nach Deutschland und die Vermittlung vorzubereiten, da mein Vater nicht recht willens ist, sie weiterhin zu versorgen und bereits damit gedroht hat, sie zurückzulassen.

    Schönen guten Tag,


    ich habe mich kursorisch über die eine oder andere Regelung bzgl. der Pflege eines Elternteils informiert. Allerdings ist in den genannten Szenarien immer nur von maximal zehn Tagen die Rede.


    Es ginge um meine Mutter, die sich vor einiger Zeit eine Gürtelrose zugezogen hat und außerdem an Arthrose leidet, weshalb jenseits eines schlurfenden Humpelns in Sachen Fortbewegung nicht mehr sehr viel möglich ist. Durch die medikamentöse Behandlung kam es in den letzten Wochen auch vermehrt zu Blutdruckschwankungen, weshalb sie im Alltag (und übrigens bei der Pflege und Versorgung der fünf Hunde) unterstützungsbedürftig wäre. Mein Vater geht seit einem Autounfall an Krücken, kann also nicht helfen.


    Was zu alledem dazukommt, ist die Tatsache, dass sie in Rumänien ansässig sind, weshalb ich freilich nicht auf das Stundenreduktionsmodell zurückgreifen könnte, sondern mich längerfristig freistellen lassen müsste.


    Bestünde für eine längerfristige Unterstützung/Pflege überhaupt die Möglichkeit, seine Bezüge (zumindest teilweise) weiterzubeziehen oder garantiert der Staat mit seiner gewissenhaften Stopfung jeden (auch eingebildeten) Schlupfloches in diesem Fall die baldige Verarmung?


    Für jede Art von Feedback/Aufklärung/Korrektur meiner unwissenden Perspektive wäre ich euch inständig dankbar.

    Ich danke euch allen für euer ausführliches und hilfreiches Feedback, möchte an dieser Stelle aber nochmals eine (wahrscheinlich dilettantische) Frage loswerden: Habe ich die letzten beiden Jahre, in denen ich nicht am Lehrertauschverfahren teilnahm, sondern ausschließlich einen Freigabeantrag (mit dem bekannten Passus "Dieses Schreiben ist nicht als Kündigung aufzufassen.") gestellt hatte, im Grunde ins Leere geschossen, sodass mir diese beiden Versuche gar nicht angerechnet werden (können), sprich: hätte die Freigabeerklärung etwa in Ergänzung zum Tauschverfahren und nicht für sich allein erfolgen müssen?


    Ich hoffe, ihr habt alle frohe Weihnachten verlebt und wünsche euch einen guten Rutsch!

    Gruenfink:
    Vielen Dank dafür, dass du mir passioniert-detailliert einen möglichen Pfad vorgezeichnet hast. Da ich aber grundsätzlich eher pessimistisch gestimmt bin und in einem anderen Thread davon gelesen hatte, dass sich hinsichtlich der Rente und (Nach-)Versicherung Komplikationen ergeben könnten, werde ich einen etwas anderen Kurs fahren (müssen), vielleicht sogar über meinen Schatten springen und eine Funktionsstelle in der Wunschregion anstreben.


    CDL:
    Sehr aufschlussreich. Nur kann mir in Ba-Wü niemand einen solchen Posten zusichern. Als ich es die letzten Jahre immer wieder versuchte, wurde ich in Sachen Beratung von links nach rechts und wieder in die Gegenrichtung durchgereicht. Obwohl an einer bestimmten Schule drei Jahre lang Notstand im Fach Französisch herrschte, tat sich nichts.


    Bear:
    Ich weiß deinen nicht sehr subtilen Seitenhieb zu schätzen und muss zugeben, dass ich bislang ja immer auf den Bundeslandwechsel (nach Ba-Wü) festgefahren war und erst vor einigen Wochen "Oberschule Göttingen" gegoogelt hatte, was einige Suchergebnisse brachte. Ohne mich näher mit dem Schultyp auseinanderzusetzen, habe ich die eine oder andere davon auch schon angeschrieben. Ich verbeiße mich übrigens auch nicht in die Oberschule. Mir wäre so gut wie alles recht; Ausnahme: Hauptschule, wg. des Fachs Französisch, das mir dann völlig wegbräche.


    Palim:
    Ich muss nicht zwingend an einer Schule in Göttingen selbst unterrichten. Der Anschluss an die Stadt (im Umkreis von 20-50 km) würde mir schon genügen. Funktionsstelle wird ins Auge gefasst. Auslandsdienst wäre auch was Feines, danke sehr.

    Bear:
    Gute Frage.


    Leider habe ich ferner das "Pech", dass meine Eltern weder pflegebedürftig noch in Deutschland ansässig sind. Von daher fiele diese Variante in jedem Fall flach.



    Gruenfink:
    Paranoia meinerseits.



    Seph:
    Dein anekdotischer Verweis auf Erfolgsfälle unter KuK gibt mir ein wenig Hoffnung. Aber ich hätte wahrscheinlich sowieso nicht annehmen sollen, dass du rein hypothetisch daherredest. Ich bitte dafür um Entschuldigung, bin stark übernächtigt.


    Darf ich nochmal die dümmliche Frage nachschieben, wie eine solche Entlassung aus dem Beamtenverhältnis abliefe? Müsste ich mich im Falle einer Neubewerbung neuerlich bewähren, evtl. gar Unterrichtsbesuche und dergleichen über mich ergehen lassen?


    Tatsächlich hatte ich mir inzwischen eine Art Betriebsblindheit hinsichtlich anderer Schularten angewöhnt. Vielen Dank für den Tipp mit Gesamtschulen.

    Bear:
    Heißt das im Klartext, du rätst mir zu einer "Katalog-Ehe", sofern sich sonst - hier und jetzt - nichts ergibt?
    An sich schon sehr nützlich, was du da vorschlägst, mit dem Hochzeitsmarkt.
    Ich werd's mal im Hinterkopf behalten.


    CDL:
    Da liegt mit Sicherheit etwas im Argen bei mir. Aber das offenkundig aufs Tapet zu bringen und meine Beamtenlaufbahn aufs Spiel zu setzen, spar ich mir doch lieber.
    Gut, ich muss auch noch dazu erwähnen, dass ironischerweise ein Bekannter aus Studienzeiten mit einem leicht verwechselbaren Namen, ebenfalls bebrillt und mit derselben Fremdsprache im Lehrangebot zeitgleich an unserer Schule unterschrieben hat, und wir beide eher zurückhaltend sind.
    Auch bin ich mir sehr wohl der Möglichkeit bewusst, dass ich am nächsten Arbeitsplatz vergleichbar auf Granit beiße bzw. ignoriert werde, aber einen letzten Versuch wird es ja wohl noch wert sein. Ich kann in Sachen Familiengründung etc. eben nicht mitreden und will mich an Gesprächen über Saufeskapaden nicht beteiligen. Man mag mich für ein prätentiöses Arschloch halten, aber das ist mir einfach zu billig.


    Gruenfink:
    Ich mag ein wenig überzeichnet haben. Aber die Tatsache, dass ich anfangs doch gelegentlich versucht hatte, mich in Gespräche einzuklinken und häufig sogar überhört wurde, machte mir doch irgendwann zu schaffen. Nun hab ich diese Bemühungen aber eingestellt und sitze meine Zeit ab.


    Seph:
    Danke auch für deinen Input.
    Tatsächlich habe ich schon zwei Freigabeerklärungen (allerdings für einen Bundslandwechsel) gestellt. Ich unterrichte in der Fächerkombination Englisch / Französisch / Werte und Normen.
    Unsere SL sendet immerzu gemischte Signale, sprich: einerseits sei das Französische (wg. der Gymnasialrelevanz) ein Prestigefach, andererseits hat sie einmal im Rahmen des Kollegengrillens keinen Hehl daraus gemacht, welche marginale Stellung das Fach an der Schule habe, uns einen offiziellen Frankreich-Ausflug und sogar den Kino-Besuch (Cinéfête) verwehrt. Wenn das Fach effektiv nichts weiter als ein pädagogischer Fußabtreter ist, wieso mich dann hier halten? Wenn man bedenkt, dass hier in der Gegend allmählich das Niederländische dem Französischen den Rang abläuft, soll ich einfach abwarten, bis es hier auch so weit ist?
    Danke für die Alternativen.
    Nr.1 kommt aber nicht in Frage, da ich zwar einiges an Rücklagen habe, diese aber dennoch binnen kürzester Zeit aufgezehrt wären, sollte ich nicht sofort wieder eine Anstellung finden. Was Nr.2 angeht, weiß ich auch nicht so recht; schließlich muss man dafür ein gewisses Maß an Offenheit, Charisma und Überzeugungskraft mitbringen, um bspw. das gesamte Kollegium für die eigene Sache zu befeuern, richtig?

    Hallo CDL,


    sicherlich sind meine Gründe an den Haaren herbeigezogen. Darunter fallen übrigens auch meine Schilddrüsenprobleme (sie ist einseitig vergrößert und schmerzte eine Weile, bis sich all das im Sand verlief).


    Nein, schwerem Mobbing bin ich hier auch nicht ausgesetzt, obwohl es durchaus merkwürdig anmutet, dass etliche Kollegen nach vier Jahren noch nicht so recht wissen, wie ich heiße.


    "Kulturelle Gründe" beziehen sich einfach darauf, dass Göttingen eine pulsierende Universitätsstadt mit vielfältigem Kulturangebot ist - im Gegensatz zu der Elendsgegend, die mir momentan den Lebenswillen raubt.


    Vielen Dank für deine rasche Antwort und die Verweise auf potentielle Helfer hier im Forum.

    Hallo,


    ich hatte hier bzgl. einer Freigabeerklärung (für den Bundeslandwechsel) schon einmal gepostet. Dafür rechne ich mir aber zunehmend geringere Chancen aus, daher entscheide ich mich für diesen 'lateral move' und hoffe aufs Beste.


    Aus dem Emsland, in dem ich seit nunmehr fünf Jahren versauere, würde ich gern in die Göttinger Gegend wechseln.


    Dummerweise schreibt das Online-Portal ausschließlich Versetzungsgründe vor, die ich nicht erfülle. Nun frage ich mich, ob ich es bspw. auf gesundheitliche Gründe schieben könnte (seit einer Weile habe ich Schilddrüsenprobleme) oder gar soziale (keinerlei Anschluss im aktuellen Kollegium) bzw. kulturelle Gründe anführen könnte oder ob all das zu fadenscheinig daherkommt und ich hier schlichtweg all meine 'besten Jahre' absitzen muss.


    Vielen Dank schonmal für euren Input. Ich bin derzeit einfach sehr ratlos und resigniert, was die ganze Sache angeht.

    Vielen Dank für deine Antwort, CDL.


    Hinsichtlich des Beschlusses müsste ich mich noch einmal informieren. Darum geht es mir in erster Linie aber gar nicht. Was ich eigentlich wissen will ist, wie kurzfristig man mir eine Vertretung aufbrummen darf. Sollte es nicht eigentlich genügen, etwa 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn (bei uns 8:10 Uhr) das System zu checken?

    Hallo,


    ich unterrichte an einer Oberschule in Niedersachsen. Dieses Jahr hat unser zweiter Schulleiter mir gegenüber sein Bedauern ausgedrückt, was die Stundenverteilung angeht.
    Für mich ergeben sich nämlich sechs Springstunden, was ich an sich nicht als Genickbruch erachten würde.


    Aus meinen eigenen leidvollen Erfahrungen in den vergangenen Jahren leite ich jedoch ab, dass es für mich durchaus zu einem Mehr an Stress kommen könnte.
    Denn es war kein Einzelfall, dass ich erst etwa drei Minuten vor der eigentlichen Stunde von meinem Glück erfuhr, obwohl ich bereits auf dem Sprung war, mich für eine Weile aus dem Staub zu machen.
    Einmal ist es sogar vorgekommen - zugegebenermaßen handelte es sich hier "nur" um eine Aufsicht -, dass ich am selben Morgen vorher in unserem System nachgesehen hatte, um mich abzusichern, und gegen Mittag erfuhr, dass ich kurzfristig noch eingetragen wurde. Also eine Erkenntnis 'after the fact' (die aber keinerlei Nachspiel hatte).


    Deshalb wollte ich mich auf diesem Wege erkundigen, was ich mir im Endeffekt bieten lassen muss (womöglich nicht die ideale Wortwahl). Ich sehe natürlich Sonderfälle ein, in denen praktisch von einer Minute zur nächsten eine Klasse bespaßt werden muss und sich die Schulleitung deshalb nach freien und willigen Lehrkräften im Lehrerzimmer umsieht. Aber ist das, was hier immer mehr zur Norm wird, eigentlich zulässig?


    Vielen Dank schon einmal für euer Feedback

    Ich schieb den Thread noch ein letztes Mal nach oben.


    Vielen Dank für eure ausführlichen und differenzierten Antworten.


    Zu zwei Dingen hätte ich aber gern noch Feedback:
    1. Kann man mithilfe des Bezirksrates (ich weiß nicht mehr, ob das die korrekte Bezeichnung ist) etwas am Status seiner Freigabeerklärung ändern bzw. diese beschleunigen?
    2. Bestünde die Möglichkeit, sich "freizuklagen"?


    Bislang fehlt es mir nämlich - auch in der Theorie - noch am nötigen Mut, hier oben ohne Fallschirm aus dem Flugzeug zu hechten, um vielleicht irgendwo in Baden-Württemberg unversehrt zu landen.

    @lehrer70:
    Danke für den Hinweis. Ich werde ihn so bald wie möglich beherzigen. Die Nachfolgeanträge usw. einschlafen zu lassen, war aber sowieso nicht meine Absicht. Ich lass da nicht locker.



    turtlebaby:
    Wird gemacht. Du ahnst gar nicht, wie wohltuend deine Worte sind. Insbesondere deshalb, weil mein einziger Französischkollege und ich immer wieder feststellen mussten, als wie belanglos unser Fach eingestuft wird. Die Schulleitung hat sich sogar mehrfach unverhohlen über den marginalen Wert des Französischen geäußert, was früher oder später natürlich zu Resignation führt. Das Interessante (und nicht minder Frustrierende) ist aber, dass wir auf Generalversammlungen der Fachschaften aus unserer Gegend ständig damit konfrontiert werden, was für ein gutes Standing das Fach offenbar an Schulen in kaum 20 km Entfernung hat (und die Lehrkräfte unterrichten dort sogar fachfremd). Aber genug des Rants.


    Willst du mit der Entschlossenheit, die ich zeigen soll, auf etwas Bestimmtes hinaus, etwas, das ich bislang vielleicht noch nicht in Erwägung gezogen habe? Oder meinst du einfach, ich solle weiterhin die Freigabeerklärung beantragen und darüber hinaus womöglich auch noch am Lehrertauschverfahren teilnehmen (obwohl ich ahne, dass meine Chancen damit verdammt schlecht stehen)?


    Und teste ich meinen Marktwert allein dadurch, dass ich den Kontakt zu der/den Wunschschule/n suche oder hättest du diesbezüglich auch noch einen Vorschlag, an den ich gerade nicht denke?

    @lamaison:


    Witzig. Ich unterrichte an einer Oberschule, die der Gemeinschaftsschule durchaus ähnlich ist, und habe mich, über Studienkollegen, die unten unterrichten, schon über diese Schulart informiert.


    Der Schulart wäre ich also genauso wenig abgeneigt wie der ländlichen Gegend. Ich stand deswegen, wie schon vorher erwähnt, einige Jahre in Kontakt mit einer Gemeinschaftsschule, die - gezwungenermaßen - bereit gewesen wäre, "auf mich zu warten". Inzwischen wurde die Position aber besetzt.


    Ach, ja: Ich unterrichte Englisch, Französisch und Ethik/Werte und Normen (wie das hier oben genannt wird).

    @lamaison:


    Auch für deinen Input möchte ich mich inständig bedanken. Gegen das Lehrertauschverfahren spräche im Grunde nichts. Ich hatte bislang nur immer den Eindruck, man könne es sich sparen, sofern man daran nicht zwecks Familienzusammenführung teilnimmt, wofür ich als Single nicht qualifiziere. Oder irre ich da völlig?



    turtlebaby:


    Interessanter Denkanstoß, recht herzlichen Dank. Könntest du mir den Gefallen tun, ein wenig ins Detail zu gehen? Wie viel Gewissheit haben dir die Gespräche mit dem Schulamt im Vorfeld vermittelt? Telefonisch hieß es meiner Erfahrung nach bislang immer, man könne mir keinerlei feste Zusagen machen und das Land Ba-Wü entscheide letztlich darüber, ob diese eine Schule - trotz fächerspezifischen Bedarfs (den ich mit meiner Kombination nach über drei Jahren Wartezeit seitens der Schule erfüllt hätte) - den Kandidaten tatsächlich annehmen wird. Wurde da lediglich versucht, sich mit den eigenen Formulierungen/Versprechen nicht angreifbar zu machen? Auf mich, den Uninitiierten, wirkte das nämlich sehr schwammig, weshalb ich mich auch (noch?) nicht zu so einem Sprung ins kalte Wasser habe hinreißen lassen.

    Vielen Dank für die rasche Antwort.


    Ich habe nicht am Lehrertauschverfahren teilgenommen, wohl aber eine Freigabeerklärung, ja,
    beantragt. Hatte mich nur in der Wortwahl vertan.


    So großzügig wie möglich lässt sich sehr weitflächig auslegen. Die dienstlichen Interessen scheinen (natürlich) im Vordergrund zu stehen.


    Ich will nicht melodramatisch daherkommen, aber sollten sich die Ablehnungen häufen, würde ich mich sogar mit dem Gedanken einer Kündigung tragen. Allerdings habe ich nicht die finanziellen Mittel, das wirklich durchzuziehen.

    Guten Tag,


    ich unterrichte seit 2014 in Niedersachsen. Meine Verbeamtung auf Lebenszeit habe ich 2017 erhalten. Da ich nun aber aus dem Süden der Republik stamme und den Posten hier oben in erster Linie aus Existenzangst angenommen hatte, würde ich gern dorthin zurückkehren.


    Daher habe ich sowohl letztes als auch dieses Jahr eine Freigabeerklärung eingereicht. Beide wurden mit dem Verweis auf die nicht gesicherte Unterrichtsversorgung abgelehnt.


    Für mich werfen sich nun folgende Fragen auf:


    1. Wie lange kann ich effektiv noch hier gehalten werden? Eine mittlerweile pensionierte Kollegin hat behauptet, der dritten Freigabeerklärung müsse in jedem Fall entsprochen werden. Stimmt das?


    2. Stehen meine Chancen als Single ohne zu pflegenden Elternteil grundsätzlich schlecht oder spielt das keine so große Rolle, wie ich mir momentan einbilde?



    Ich hoffe, jemand hier kann mir weiterhelfen und mich ein wenig beruhigen.


    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

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