Beiträge von Mr. Tae

    Hallo liebe Kollegen,


    vielen Dank für die ausführlichen und raschen Antworten.


    Die 10 Jahre Regelung steht leider in der Nds.ArbZVO § 8a "Freijahr und freiwillige Arbeitszeitkonten". Daher die Frage nach möglichem Spielraum bei dieser Regelung.
    Laut GEW gibt es tatsächlich auch die Möglichkeit ein Halbjahr bei halbem Gehalt voll zu arbeiten und das zweite Halbjahr zu pausieren (https://personalrat.gewweserem…bbatjahr-oder-sabbatical/)
    Durch die 10 Jahre Bedingung würde die Option für uns nicht bestehen. Also bliebe nur unbezahlter Urlaub?


    Müsste man nicht durch einen Wegfall der Beihilfe 100% der PKV zahlen? Das wäre ja schon ne Menge.


    Zu unseren Gründe: Wir brennen noch zu 100% für den Job und freuen uns fast jeden Tag darüber wie gut es uns damit geht. Wir brennen aber eben auch für das Reisen. So bald die Ferien starten sind wir irgendwo in Afrika und touren durch die Gegend. Wir freuen uns dann zwar auch auf zuhause, denken aber jedes Mal, dass wir nochmal länger unterwegs sein möchten (Westafrika oder Südamerika). Uns ist klar, dass dies für einige absolut nicht nachvollziehbar ist und der Gedanke purer Luxus.


    Natürlich werden wir zeitnah mit der Schulleitung darüber reden, das ist ja klar. Etwas Vorbereitung kann aber auch nie schaden.


    Danke und viele Grüße

    Hallo liebe Kollegen,


    meine Freundin (auch Lehrerin) und ich möchten gerne für sechs Monate eine "Auszeit" vom Job nehmen. Nicht weil wir nicht mehr können, sondern weil wir bevor Kinder kommen nochmal um die Welt ziehen wollen.


    Möglichkeit eins ist ja ein offizielles Sabbatjahr, das Problem ist, dass wir beide noch keine 10 Jahre im Dienst sind. Gibt es Ausnahmen von dieser Auflage? Hat ein Schulleiter da Handlungsspielräume?


    Falls nein, bleibt ja nur noch der Sonderurlaub für sechs Monate (ohne Bezüge). Kann den ein Schulleiter bewilligen, auch wenn ich keine besonderen Gründe habe (z.B. Pflege Eltern, Kind, etc...), aber keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen?
    Ist es korrekt, dass dann der Beihilfe Anspruch entfällt?


    Hat hier jemand Erfahrung?
    Gibt es weitere Dinge zu bedenken?


    Wir arbeiten beide in Niedersachsen.
    Im Kollegium kennt sich keiner wirklich aus und die Schulleiter wollen wir zumindest nicht unvorbereitet ansprechen.


    Danke und viele Grüße:)

    Hallo liebe Kollegen,


    meine Freundin (auch Lehrerin) und ich möchten gerne für sechs Monate eine "Auszeit" vom Job nehmen. Nicht weil wir nicht mehr können, sondern weil wir bevor Kinder kommen nochmal um die Welt ziehen wollen.


    Möglichkeit eins ist ja ein offizielles Sabbatjahr, das Problem ist, dass wir beide noch keine 10 Jahre im Dienst sind. Gibt es Ausnahmen von dieser Auflage? Hat ein Schulleiter da Handlungsspielräume?


    Falls nein, bleibt ja nur noch der Sonderurlaub für sechs Monate (ohne Bezüge). Kann den ein Schulleiter bewilligen, auch wenn ich keine besonderen Gründe habe (z.B. Pflege Eltern, Kind, etc...), aber keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen?
    Ist es korrekt, dass dann der Beihilfe Anspruch entfällt?


    Hat hier jemand Erfahrung?
    Gibt es weitere Dinge zu bedenken?


    Wir arbeiten beide in Niedersachsen.
    Im Kollegium kennt sich keiner wirklich aus und die Schulleiter wollen wir zumindest nicht unvorbereitet ansprechen.


    Danke und viele Grüße:)

Werbung