Beiträge von Lehrerin2007

    Von Nachschreiben war ja nicht die Rede. Sondern wie ich bei 7 Leuten die versäumte Ex-Note nachhole.


    Ich werde es so machen wie vorgeschlagen (Lückentext ausfüllen / vorlesen), da ich nicht möchte, dass sie mir einfach so davon kommen und den anderen gegenüber einen Vorteil haben.


    Wenn es nur 1-3 sind, die die Ex versäumen, mache ich das auch so, dass ich sie "bei nächster Gelegenheit" abfrage bzw. einmal mehr als andere, sofern die Zeit es erlaubt. Und wenn nicht, dann, wie gerade vorgeschlagen, Ersatzprüfung, denn da sind auch schon welche dabei, die auch die vorige Ex verpasst haben.

    Was langfristig gegen solche "Wegducker" hilft, am Schuljahresanfang ankündigen, dass eine Nachprüfung über den kompletten Stoff des Halbjahres geschrieben werden muss, wenn du nicht genug Noten hast. Dies dann auch konsequent machen und irgendwann spricht es sich rum

    Das habe Ich sogar schon angekündigt! Nachdem 2 S. schon 2 Exen verpasst haben, werde ich diese "Drohung" wiederholen bzw. es dann entsprechend durchziehen!

    Wie streng werden denn bei dir "mündliche Mitarbeitsnoten" kontrolliert?

    Gar nicht. Aber ich war immer davon ausgegangen, dass die "Nachholnote" mündlich sein muss, weil man eine Ex ja nicht nachschreiben darf. Zumindest die S - wenn sie sich (wie in dieser Klasse) um alles drücken wollen - fragen sofort bei anderen Lehrern nach, ob ich das "darf", wenn etwas anders als sonst ist...


    Ich hatte überlegt, eine Kurzvariante der Ex zu verfassen, alle 7 schreiben zu lassen (die anderen S. arbeiten still) und dann sollen sie sie mir nacheinander vorlesen. Dann ist es mündlich... (und ich zähle die richtigen Lücken mit und errechne daraus die Note). Was meint ihr dazu? Hab ich so noch nie gemacht, aber ich wüsste nicht, wie mir daraus einer einen Strick drehen soll...

    In BY muss man zumindest am Gymnasium ja bei den Schülern, die eine Stegreifaufgabe (oder: Ex = kleiner, unangekündigter Leistungsnachweis über die letzten 2 U-Stunden) verpasst haben, weil sie gefehlt haben, eine Note (kleiner LN) "nachholen". Dies geschieht in mündlicher Form, denn man darf ja die Stegreifaufgabe nicht nachschreiben (leider...).


    Nun haben bei mir heute bei der Stegreifaufgabe 7 S. gefehlt, ein paar davon haben sich quasi vor meinem Unterricht befreien lassen... Es fehlen zwar eigentlich immer welche bei einer Ex, aber häufig nur 1-3, so viele selten.


    Wie macht ihr das, wenn derart viele fehlen, dass man die Noten "nachholt"? Vokabeln ausfragen usw. tu ich ja eh regelmäßig, aber das ist oft einfacher und viel weniger umfangreich als so eine Ex und daher auch etwas unfair den anderen gegenüber, die die Ex geschrieben haben. Manchmal frage ich die, die gefehlt haben, mündlich über den Stoff der Ex aus (sie müssen dann zB. die Verb-/Vokabel-Lücken spontan mündlich einsetzen), aber das kann ich ja nicht mit 7 Leuten machen. Da ich die nur 2x die Woche habe, dauert das ewig, bis ich die 7 erwischt habe...


    Habt ihr einen Tipp?

    Was sind eigentlich "unerledigte Themen" (unter Forum)? Da sind bei mir zwei Themen drin, von denen ich gar nicht weiß, wie die da reinkommen und an denen ich mich auch gar nicht beteiligt habe. Und wie sie da wieder rauskommen, weiß ich auch nicht.

    Gab es das vorher auch?

    Ich denke die Vorbildfunktion von Lehrern und Erwachsenen generell liegt darin, das Smartphone angemessen zu nutzen, da wo es wirklich sinnvoll und nützlich ist und was social media angeht, v. a. für Kommunikation und zum Kontakte-Halten und sich gleichzeitig gegen z.B. Cybermobbing, Verbreitung von Hassmeldungen usw. auszusprechen und dagegen einzusetzen. Das Smartphone ist nunmal ein Teil der Welt des 21. Jh. und man kann es nunmal auch nicht völlig ausklammern. Ich für meinen Teil wäre unauthentisch, wenn ich so tun würde, als würde ich das Handy 8 Stunden am Tag ignorieren... ;)

    Also ich arbeite seit 9 Jahren mit Kindern und bin quasi immer erreichbar. Auch im Unterricht.


    In Bayern gibt es zwar ein Handyverbot and den Schulen (geregelt im BayEug, Art. 56, Rechte und Pflichten für Schülerinnen und Schüler), was ich immer so interpretiert habe, dass es für die SuS gilt.


    Ich als Lehrerin benutzte mein Handy sowieso häufig für den Unterricht, (Wörterbuch-App, Timer, Zufallsgenerator-App, mp3-Player mit Listening Tracks, Taschenrechner usw.) - daher liegt mein Handy immer auf dem Pult (lautlos/Vibration) und ich würde einen Anruf bemerken. Ich weiß, dass unser Kindergarten bzw. Grundschule immer nur anruft, wenn wirklich was ist (Kind doll krank / spukt / hat Fieber / Unfall), und dann möchte ich es sofort wissen, da ich unter Umständen bis zu einer Stunde brauche, bis ich vor Ort bin (je nachdem mit welchem Verkehrsmittel ich unterwegs bin), da ich mich z.B. auch noch befreien lassen muss von der Schulleitung, bevor ich wirklich gehen darf.


    Für den seltenen Fall, dass das überhaupt vorkommt (1x im Jahr) und ich stehe dann gerade im Unterricht, geh ich kurz vor die Tür, beantworte den Anruf und erkläre meiner Klasse im Nachhinein kurz, was los war. Das ist eine ganz andere Situation als die Handynutzung bei Schülern (auch wegen der Gefahr des Unterschleifs bei schriftlichen Arbeiten) als bei mir als arbeitende Erwachsene, die parallel noch für eigene Kinder verantwortlich ist.


    Lediglich bei Klausuren und bei Abitur-Aufsichten mach ich das Handy ganz aus bzw. komplett lautlos. An den Tagen weiß mein Mann aber auch Bescheid und achtet drauf, wirklich immer ranzugehen, sollte was sein.


    Unser Sekretariat ist auch nicht durchgehend besetzt und die Sekretärin würde sich auch bedanken, wenn sie bei der ganzen Arbeit noch organisieren müsste, mich erst noch zu suchen oder zu holen, wenn die Grundschule anruft.

    Eine Rückfrage bei der Beihilfe ergab, dass die Arznei beihilfefähig ist, eine entsprechende Therapie aber wegen möglicher gesundheitlicher Eignung in der Probezeit idealerweise vom Probebeamten selbst getragen werden sollte.

    DAS haben die wirklich gesagt? Das klingt ja wie eine Drohung. Man darf außerdem auch in der Probezeit krank werden und ich glaube, es verhält sich überall ähnlich, dass man bei auffällig vielen / langen Fehlzeiten nochmal zum Amtsarzt muss, damit festgestellt werden kann, ob die gesundheitliche Eignung wirklich besteht. Mich würde es auch sehr wundern, wenn Heuschnupfen oder Hyposensibilisierungen ein Problem wären... dann gäbe es bald keine Verbeamtung mehr...!

    Denke ich auch.


    Du musst nichts erklären.


    Bei uns steht das in der Schulordnung, dass schriftliche Leistungserhebungen innerhalb einer best. Zeit unverändert an die Schule zurückzugeben sind. Auf den entsprechenden Paragraphen verweise ich (bzw. zitiere ihn sogar), wenn ich die Eltern schriftlich darauf hinweisen muss, dass ihr Kind den Test o. Ä. noch nicht zurück gegeben hat. Das würde ich dem Elternteil bei einem Gespräch auch vorlegen.


    Mach dir keinen Kopf, du hast keinen Fehler gemacht und verlangst nichts Irrwitziges!

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