Bezogen auf Psyche stand nur die Option “schwere psychische Erkrankung”.
Da könnte man meinen, dass man "leichte psychische Erkrankungen" nicht angeben müsste, wenn danach nicht gefragt wird. Grundsätzlich muss man beantworten, was man gefragt wird. Das Problem dabei ist, würde ich sagen, was ist leicht/schwer? - Es kommt auf die Diagnose an, die der Psychologe gestellt hat (kennst du die?). Standen da keine Beispiele dabei, was unter "schweren psychischen Erkrankungen" zu verstehen ist? Die Frage lässt auf jeden Fall einen gewissen Spielraum...
Untendrunter lautete die nächste Frage, ob man längere Zeit wegen einer bestimmten Erkrankung in Therapie war (in Klammern dann “Kur, etc.”).
HIer bin ich mir allerdings nicht sicher, ob nicht auch Psychotherapie gemeint ist. Das hättest du natürlich wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Wahrscheinlich wäre es wirklich besser, anzurufen und das "nachzumelden". Vorher würde ich vielleicht mit dem Psychologen/Therapeuten sprechen, ggf. könnten sie auch einen Brief / Gutachten schreiben, aus dem hervorgeht, dass es wirklich eine harmlose Sache ist. Dann wird das beim Amtsarzt wahrscheinlich auch keine Probleme machen und du bist dein schlechtes Gewissen los.
Ob und wie das rauskommen könnte, kann dir keiner sagen. Das hängt davon ab, ob du später nochmal Probleme bekommst und wieder den Psychologen/Therapeuten aufsuchst. Deine Diagnose / Behandlung ist jedenfalls in deiner Krankenakte.