In unserem Schulsystem haben alle Schüler einer Schulform die gleichen Lernziele.
Ähm, nein.
In unserem Schulsystem haben alle Schüler einer Schulform die gleichen Lernziele.
Ähm, nein.
einen irgendwie gearteten Unterstützungsbedarf
„Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf“ ist in meinem Bundesland die Bezeichnung für einen festgestellten Bedarf in einer oder mehreren sonderpädagogische. Schwerpunkten, bei zieldifferenter Beschulung liegt dieser im Lernen oder der Geistigen Entwicklung vor.
Die Feststellung ist ein längerer Prozess unter Beteiligung mehrerer Lehrkräfte, häufig unter Berücksichtigung weiterer ärztlicher Diagnosen und/oder Berichten von Therapeut:innen.
Warum sollten Kinder mit Behinderung da eine Sonderbehandlung erfahren?
Weil es Kinder mit Behinderung sind.
„Leistungsdifferenzierung“ ist aber nicht „lernzieldifferent“
und CDL schreibt nicht von einer Gesamtschule, sondern von einer Realschule.
"lernzieldifferent" bedeutet übrigens, dass die Lernziele ANDERS sind.
Du kannst die Leistungen des Kindes nicht an denen Anforderungen messen, die du an die zielgleich beschulten Kinder stellst, das geht an sämtlichen Schulformen nicht, da das Kind ja einen Unterstützungsbedarf hat.
Darum steht ja unter dem Zeugnis ein entsprechender Satz. Wir kennzeichnen auch Klassenarbeiten oder Tests entsprechend.
Ich sehe den Konflikt auch nicht.
An allen anderen Schulformen müssen Schüler auch wiederholen, Förderschüler werden zieldifferent unterrichtet.
Warum sollte das am Gymnasium anders sein?
So ähnlich ist „Dollbohrer“, aber das ist aus dem Süden … von hier aus betrachtet.
Für Ma bringt einen das gar nicht weiter, aber vielleicht könnte man es in anderen Fächern zur Quellenanalyse nutzen.
Ja, Zehnerübergang, hier ist es üblich, den in Klasse 1 im Zahlenraum bis 20 schon zu machen … und viele knabbern dran.
In Klasse 2 kommt er dann erneut.
Für die Kinder aus anderen Ländern, die viel nachholen müssen, habe ich es in den letzten Jahren im 20er weggelassen, um Zeit zu sparen und es dann/nur im 100er zu machen.
Wenn der Krankenstand niedrig ist, bleibt da durchaus etwas über.
Und wenn er es nicht ist, du mit mieser Versorgung ins Schuljahr gestartet bist, der DAZ-Unterricht längst gestrichen ist und mehrere Kolleg:innen im Herbst die Schwangerschaft verkünden? Hatte ich ja schon geschrieben, dass wir mehrere Jahre in Folge sehr knapp besetz waren.
Dann sind Klassenfahrten eben nicht drin, hat ja nicht jeder eine goldige Personalsituation und man kann sich auch nicht auf eine gute personelle Ausstattung verlassen.
Ich komme immer wieder zu dem Punkt: Wenn das Land Klassenfahrten mit inklusiven Klassen haben möchte, muss es für entsprechendes Personal sorgen. Das sehe ich derzeit an Grundschulen nicht.
Ich verstehe Herrn Krötz nicht.
Warum liest er ein Mathebuch von 1951 vor, ohne es zu kommentieren,
während er sich bei heutigen Mathebüchern auf die Mail einer Vertretungskraft (NDS, also womöglich keine Lehrkraft) bezieht?
Interessant fand ich, dass man in Klasse 1 ohne den ZÜ auskam.
Eine Auseinandersetzung mit der Didaktik und Methodik sowie mit alten und neuen Vorgaben kann ich zudem nicht finden. Ich dachte, er wolle sich zum Matheunterricht äußern?
Das wäre mir neu. Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Wir haben regelmäßig PMs, die Lehrkrafte auf Klassenfahrten begleiten. Bei uns fahren zwei Klassen mit 2-3 Lehrkräften, ggf. 1 PM und meistens auch 1-2 Bufdis. Also in der Regel drei vollwertige Kräfte + Bufdi. Dass das nicht mehr erlaubt ist, wäre mir neu.
https://www.mk.niedersachsen.de/download/14701…_zum_Erlass.pdf
Seite 12
Ausführungen zum Erlass, verboten ist es nicht, aber die Schule kann es nicht bezahlen.
Unsere PM haben einen Vertrag, der 3-5 Std in der Woche (Betreuung) oder 6 Std in der Woche (Vertretungspool) abdeckt. Sie würden also Überstunden ohne Ende machen, die dann für die Betreuung und die Vertretung fehlen., zumal ja die PM manchmal auch regulär schon im Stundenplan als Vertretung stecken, denn der Weg zur Vertretungskraft ist ein langer und bis dahin muss mit den PM aufgefangen werden.
Wir könnten also mit 2 Lehrkräften fahren, wenn Lehrkräfte da sind und fahren wollen.
Die I-Helfer:innen müssen die zusätzlichen Zeiten vorab beantragen und haben nach 8h Feierabend.
Eine „pädagogische Fachkraft“ kann doch jeder sein, in NDS heißen Personen, die Aufsichten auch im Unterricht in der Grundschule übernehmen dürfen, „pädagogische Mitarbeiter:innen“ und müssen für die Einstellung keine einschlägige Ausbildung mitbringen oder absolvieren.
Früher durften diese mit auf Klasse Fahrt fahren, inzwischen ist das unterbunden, weil man ihnen die komplette Zeit bezahlen müsste - das ist teurer als bei Lehrkräften. Also fährt eine 2. Lehrkraft, die vorab den Unterricht für die eigene Klasse ausarbeitet, den dann die Pädagogische Mitarbeiterin übernimmt und für diese max. 28h bezahlt wird.
Bei uns gab es in den letzten Jahren keine Lehrkräfte mehr, die begleiten wollten, schon gar nicht, wenn man mit der eigenen Klasse/ selbst gar nicht fahren will. Auch hatten wir über Jahre wenig Stammpersonal und haben über viele Abordnugen und Vertretungskräfte irgendwie die Klassen versorgt. Also gab es keine Fahrten mehr.
Ich finde auch, dass der Aufwand weder gesehen noch vergütet wird, auch wenn hier immer wieder jemand schreibt, man könne es planen, dass es gut aufgeht. Mit jüngeren Kindern und schwierigen Konstellationen muss man sehr viel Vorarbeit und Aufsicht leisten, das sehe ich bei uns nicht gegeben … und bei dir auch nicht.
Wenn du es jetzt absagst, wissen alle Bescheid und ihr könnt über Tagesfahrten nachdenken. Buchst du, wirst du dir noch viele Gedanken machen und es letztlich auf der Fahrt selbst tragen müssen, weil du es angeleiert hast.
Wenn das Land zu wenige Kräfte hat, um den Unterricht zu besetzen, sind Klassenfahrten womöglich nicht angezeigt, weil auch dafür das Personal fehlt.
Es hat aber Bedeutung, weil sie sich für die Veranstaltung am 3.10. entschuldigt, da sie verhindert sei. Wenn Politiker im Wahlkampf (oder zu anderen Zeiten) nicht präsent sind, ist es von Interesse der Öffentlichkeit.
Wenn du darauf verweist, dass sie in der Schweiz Privatperson ist, gilt es doch für Mallorca auch.
Dass die offiziellen Angaben spärlich waren, die Redner:innen aus der eigenen Partei dann aber in der Öffentlichkeit wilde und nicht abgestimmte Behauptungen aufstellen, führt dazu, dass alle genauer hinsehen.
Es sind so viele SL-Stellen vakant, da muss man nur „hier“ schreien oder Interesse zeigen, wenn man gefragt wird.
Aber Menschen, die politisch aktiv sind und unbedingt schnell auf eine A15/A16-Stelle kommen wollen, wissen, wie es geht und handeln danach.
Du fährst nicht nur von Teich zu Teich, sondern auch von Fass zu Fass?
So findet man auch in den kleinsten Dörfern ein angenehmes Nass.
Danke fürs Rätsel, ich wusste nicht, dass D daran so viel Auswahl hat.
*zissssch*
Ist halt nur fraglich, ob sie dann pünktlich zum Schultütenempfang plötzlich wieder da ist.
Ist sie,
aber bis dahin kann das Kind längst lesen.
Auch andere Kinder werden ja hinsichtlich der Motivation von den Grundschullehrkräften erreicht.
Eine Radler-Herberge mit Dusche über einem Froschteich?
Was es nicht alles gibt!
Irgendwie verrückt.. Ich hatte es so verstanden, als ob es bei deinem Kind so wäre.
Es war schaff s Kind, die Logos sind beide lila, da kann es zu Verwechslungen kommen.
Kein Kind im Vorschulalter entwickelt "einfach so" Interesse am Lesen.
Doch.
Ja, Vorlesen oder Bücher im Haushalt sind vielleicht sehr dienlich dafür, Kinder von Analphabeten entwickeln womöglich eher andere Interessen.
Und es gibt unzählige Beispiele - allein hier im Thread haben es mehrere erwähnt - dass man vor der Einschulung lesen gelernt hat, ohne dass jemand unterrichtsähnliche Unterstützung geleistet hätte. Manche Kinder lernen das einfach so, weil sie es für sich entdecken und spannend finden, weil sie im phonologischen Bereich fit sind, weil ...
Es arbeitet übrigens auch nicht jede Schule mit einer Anlauttabelle, man kann weiterhin ohne arbeiten. Aber ich finde es eine gute Idee, dem Kind das System einmal zu zeigen. Dann wird es damit bestimmt irgendwas anfangen oder eben auch nicht ... macht ja aber nichts.
Ich weiß es auch nicht genau, habe aber im Kopf, dass die Beurteilung 2-3 Jahre Gültigkeit hat, weil ja nicht jedes Besetzungsverfahren erfolgreich ist und man sich dann nachfolgend noch auf andere Stellen bewerben kann.
Die Verfahren gehen manchmal sehr schnell, können aber auch über 1 Jahr laufen (Widerspruch eines Kandidaten), dann wird alles geprüft und so lange weiß man nicht, ob man die Stelle bekommt.
So oder so ist die vorherige Beurteilung aber schon zu lange her, sodass eine neue erfolgen würde.
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