Zum Hintergrund:
„Vertretungskraft“ ist an Grundschulen in NDS ein weit gefasster Begriff,
es gibt Pädagogische Mitarbeiter:innen ohne Ausbildung, die offiziell Betreuung übernehmen, im Alltag heißt es aber auch häufig „Vertretung“, siehe Vertretungsplan,
und es gibt andere Vertretungslehrkräfte, die sich auf ausgeschriebene unbefristete Stellen bewerben, die einen Lehramtsbachelor haben oder einen Uni-Master.
Am Ende unterrichten im Mangel alle alles auch für längere Zeit.
Nachtrag, weil es vielleicht auch wichtig ist:
Eine Vertretungs-Lehrkraft zu bekommen ist in NDS erst möglich, wenn langfristig Unterricht ausfallen wird (unbesetzte Stelle, Schwangerschaft mit frühem Arbeitsverbot, Langzeit-Erkrankung), dann erfolgt eine umfangreiche Antragsstellung, mehrere Stellen müssen die Vertretungsstelle frei geben. Die Stelle selbst wird in einem Portal veröffentlicht.
Der Mangel selbst kommt in Schulen recht häufig vor, zumal seit Jahren nicht genug Stellen ausgeschrieben werden und die ausgeschriebenen nicht alle besetzt werden können. Fand man früher häufig Vertretungen, ist dies schwieriger, weil ein Teil der Personen schon regulär in Schulen auf anderen Stellen eingestellt ist und weil der Arbeitsmarkt ohnehin leer gefegt ist. Referendar:innen, die ihre Prüfung abgelegt haben, aber noch bis zum Sommer im Ref sind, können inzwischen ihre Stellen aufstocken und landen nicht auf den Listen für Vertretungsstellen.
Schulen, die jemanden suchen, erhalten eine lange Liste mit Personen, die irgendwann einmal im Portal eingeschrieben waren - beim letzten Mal waren es bei uns über 80 Personen. Die Listen zeigen auch Personen, die nicht im GS-Bereich arbeiten dürfen, weil sie keine GS-relevanten Fächer haben. Auch sind die Listen nicht akutell, es gab Eintragungen die 3 Jahre alt waren (sieht man nicht, aber Personen, die mal auf den Listen standen und längst woanders arbeiten, erhalten lange Zeit danach Anrufe von SL, die händeringend suchen).
Die SL muss die Listen sichten, mögliche Personen kontaktieren und nachfragen, ob die Personen bereit sind, an der Schule x Stunden zu übernehmen. Erst im Anschluss kommt es zur Prüfung, ob die Person eine Vertretung übernehmen darf.
Es ist immer eine Abwägung, ob man noch länger mit dem Mangel aushalten kann oder ob man eine erwachsene Person einstellt, die dann eine Klasse versorgt.