Beiträge von Palim

    Das ist aber auch ein wesentlicher Unterschied zu BY, da gibt es andere Lehrpersonen für Religion, Kunst, Sport, Musik … und Englisch?

    Hier müssen das immer die Lehrkräfte der Schule abdecken.

    Aber wenn die mangelhafte Besetzung das nicht ermöglicht, muss man als Schule überlegen, was wichtiger ist.

    Beispiel: mir fehlen Lehrkräfte und ich kann Hauptfächer nicht besetzen.

    Offiziell muss in Klasse 3+4 ein Hauptfach abgegeben werden. Das würde dann nur noch betreut werden von 450€-Kräften ODER von der Klassenlehrkraft.

    Dann ist das eben so.

    Letztlich glaube ich, dass das Umstellen auf eine andere Unterrichtszeit noch viel mehr Umstellung braucht, als der Versuch, über Teams oder Klassenlehrerprinzip möglichst viele Stunden in einer Klasse zu sammeln.

    Mit vielen Teilzeitkräften scheint es schwierig zu sein, mit vielen Vollzeitkräften ist es auch nicht besser.

    Bei einem 60min-Modell muss man dann auch wieder die zu viel oder zu wenig erteilten Stunden ausgleichen, gerade wenn es viele Teilzeitkräfte gibt.

    Ich wäre auch für die verstärkte Umsetzung des Klassenlehrerprinzips, auch zu Gunsten von Inklusion und Integration.

    Aber NDS setzt seit Jahren auf das Gegenteil, verlangt das Abgeben eines Hauptfaches, wodurch sich dann wieder neue Notwendigkeiten ergeben, die unter dem anhaltenden Lehrkräftemangel gar nicht mehr umzusetzen sind.

    In der eigenen Klasse steht mein Name im Stundenplan und ich schiebe die Fächer jede Woche so, dass es passt. Dadurch erhält man die Zeit, die man für intensiveres Beschäftigen benötigt. Das muss man den Eltern erklären, die Schule wie vor 100 Jahren im Kopf haben, auch wenn sie selbst gar nicht so alt sind.

    Wenn Schulen mit den Lehrkräften versorgt wären, die ihnen zustünden (volle Besetzung aller Stunden und aller zusätzlichen Förderung) und die sie benötigen (ausreichend Hilfe für Inklusion, Vertretungsreserve, Entlastungsstunden), wäre es sicherlich besser im Stundenplan umzusetzen, als mit Abordnungen, Hilfskräften und Aufbewahrung sowie ständigen Wechsel.

    Danke für eure Erfahrungen.

    Warum werden diese SuS aus dem Unterrichtsfach, in dem sie studieren, nicht freigestellt?

    Könnte man z.B. vereinbaren, dass bestimmte Inhalte von der Schülerin/dem Schüler selbst erarbeitet werden, damit er/sie die Prüfungen/Arbeiten mitschreiben kann?

    Oder könnte man Inhalte erlassen, wenn im Gegenzug Leistungen im Studium nachgewiesen werden?

    Die Kinder dürfen ab sofort in den Unterricht (und ich habe meine 1. ab kommender Woche), sie müssen nach 6 Monaten (in Baden-Württemberg).

    In NDS unterliegen sie der Schulpflicht, sobald sie einen Wohnsitz außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten haben.

    Also sofort, wenn sie privat untergebracht sind.

    Für NRW habe ich gefunden: "Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.“" (pdf vom Land NRW, Verweis auf Schulgesetz (§ 34 Abs. 1 und 6 SchulG).

    Da Flüchtende bis zu 6 Monaten in den Aufnahmeeinrichtungen verbleiben können, ist dann der Schulbesuch nicht verpflichtend. Ich vermute, dass die Fristen eher darin begründet sind als in dem Ansatz, den Kindern das Ankommen zu erleichtern.

    Die DaZ-Stunden gingen schon seit Anfang des Schuljahres dafür drauf, dass 2 schwangere Kolleginnen nicht in Präsenz sind.

    Was ich wirklich schockierend finde: Offensichtlich werden den Schulen keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt.

    Das ist bei uns seit vielen Jahren so. Die Stunden werden jedes Jahr beantragt - mit Namen der Kinder, bewilligt und sind dann unersetzt gestrichen, sobald es einen längeren Ausfall - einschließlich Schwangerschaft - gibt.

    So kann man die Klassen beschulen, die DaZ-Kinder sind immer mit in den Klassen und haben nur ab und an mal eine Stunde in einer Kleingruppe. Auf diesen zufälligen Stunden kann man aber nicht wirklich aufbauen.

    In Baden-Württemberg werden die Flüchtlinge erst nach 6 Monaten schulpflichtig, überall sind es mindestens 3 Monate. Viele hoffen aktuell, schnell wieder heim zu können.

    Ich würde das Gespräch suchen, Probleme mit nur Online-Unterricht aufzeigen, aber aktuell ist wenig zu machen. (Wenn ein Jugendlicher direkt vor seinem Abschluss steht, ist es anders zu werten als bei einem Kind.)

    Mit dem Argument, man sei erst nach 6 Monaten zuständig, könnte man dann auch argumentieren, wenn man nicht gewillt wäre, diese oder andere Flüchtlinge zu unterrichten.

    Ich würde eine Entscheidung vom Dezernenten erbitten, sollte es vom Ministerium eine Hilfsstelle geben, kann man auch da anrufen, damit es möglichst bald eine offizielle Entscheidung gibt.

    Sei zuversichtlich, dass es nicht allzu lange gutgehen wird. Prognose: Frau SLin wird demnächst längerfristig ausfallen und im Anschluss sehr leise die Schule wechseln.

    Darauf würde ich nicht hoffen und weiß sehr genau, dass man früher oder später die Tage zählt, es sei denn, man kann darüber weggehen … UND wegsehen, seinen Job erledigen und nach Hause fahren.

    Aber mit jedem Konflikt, der nicht gelöst wird, wird es in den Klassen schwieriger, wenn bestimmte Schüler:innen quasi am Erfolg lernen, dass sie Narrenfreiheit haben.

    Wie man da die Grenze zwischen Auftrag und Wegsehen hinbekommt, ist individuell.

    In NDS haben SL eine Menge Macht bekommen, die GK wurde reichlich beschnitten, da kann man wirklich nur an wenigen Stellen einhaken. Die Dezernent:innen mauern oder sind froh, dass die SL-Stellen besetzt sind.

    Hat jemand von euch Erfahrung mit Schüler:innen, die ein Schülerstudium absolvieren?

    Wie geht man mit diesen Schüler:innen im Regelunterricht um?

    Nehmen sie normal am Unterricht teil oder wird eine Art Drehtürmodell oder "eigene Arbeitszeit" genutzt, sodass der/die Schüler:in nicht am regulären Unterricht teilnimmt?

    Kann man die Leistungen eines Schüler:innenstudiums als Ersatzleistung werten?

    Das bedeutet aber nicht, dass eine SL eine Klassenkonferenz untersagen kann.

    Außerdem ist sie nur stimmberechtigt, wenn sie selbst den Schüler unterrichtet, ansonsten kann sie den Vorsitz führen, nicht aber die Entscheidung festsetzen.

    Wenn sie den Beschluss kassiert, geht es auch an die übergeordnete Behörde.

    Gibt es im Anschluss ein Abhilfe-Verfahren, sind die Lehrkräfte nicht gezwungen, ihre Abschlüsse zurückzunehmen. Sie müssen sie neu beraten … und können feststellen, dass sie den Beschluss als richtig ansehen.

    Stützt die Schulbehörde die Entscheidung des SL, trägt die Schulbehörde die Verantwortung. Da sichert man sich aber über die Rechtsstelle ab.

    Noch eine Möglichkeit: Schriftlich um Hilfe ersuchen und auf schriftliche Antwort bestehen, dass man eine Handhabung wissen möchte, wie in Zukunft mit den SuS und nach ausgesprochener Drohung verfahren werden soll.

    Nachweislich melden bedeutet, dass die SL sich dessen annehmen muss und die Verantwortung übernimmt.

    Was muss die Lehrkraft aushalten, wenn es tatsächlich einen weiteren Vorfall mit noch schlimmeren Folgen gibt?

    Eine Klassenkonferenz, in der es um Erziehungsmaßnahmen geht, kann auch die Klassenleitung einberufen, für eine zu Ordnungsmaßnahmen braucht es die SL.

    Mit einer solchen KK würden die Vorfälle aktenkundig und bekannt, allerdings können dann auch nur Erziehungsmaßnahmen beschlossen werden. Ein nächsten Vorfall liegt dann dieser Beschluss schon vor.

    Warum du keine Aktennotiz abheften solltest, verstehe ich nicht. Ob die SL dir eine Begründung schriftlich geben möchte?

    Noch eine Möglichkeit: du forderst selbst für dich Beratung an (Polizei, Schulpsychologie), damit du Hilfe hinsichtlich der Einschätzung und des professionellen Umgangs mit diesen SchülerInnen erhältst. Auch so wird etwas aktenkundig.

    Aber der Versetzungsantrag ist dann naheliegend, ggf. ist die nächste Abordnung deine.

    Wir haben solche Vorgaben schon in der Grundschule, in einigen Fächern ersetzt es eine Klassenarbeit, in anderen Fächern ist es zusätzlich.

    Die Grundsätze sind eigentlich, dass das Material dann in der Schule bleibt und nur dort daran gearbeitet wird, damit die Leistung von den Schüler:innen selbst erbracht wird, z.B. im Rahmen eines Aufgabenplanes oder die Vorbereitung zu einem Referat/Plakat etc.

    Derzeit sind solche Sachen kaum umzusetzen. Hausaufgaben wurden bisher nicht bewertet, Aufgaben im Distanzlernen dürfen oder sollen aber bewertet werden, was genau in diesem Punkt schwierig ist, da einige Kinder jegliche Unterstützung erhalten, andere gar keine.

    Neben der Frage, wann man es einsetzen kann oder darf und wer darüber bestimmt, muss also auch geklärt werden, wo diese Aufgabe zu erbringen ist.

    Siehe oben, Plattenspieler , BY hat mehr Ferientage und da haben wir noch nicht von Feiertagen gesprochen.

    Dir sind die katholischen Feiertage wichtig, hier spielen sie nur bei wenigen eine Rolle, aber wenn Gründonnerstag - Dienstag nach Ostern in den Ferien liegen, hat man eine relativ gute Möglichkeit, den Traditionen nachzukommen.

    Habt ihr dann drei Wochen Osterferien?!

    Steht da doch: 4.4. bis 20.4.,

    wir fangen mittwochs wieder an, also 2 1/2 Wochen, 10 Ferientage.

    Zur Übersicht:

    Bayern vergibt an alle Schüler im Jahre 2022 insgesamt 6 Schulferien. Zusammengerechnet ergeben die Schulferien 2022 insgesamt 70 Tage in der Woche, was in etwa 14 Wochen bedeutet.

    Niedersachsen vergibt an alle Schüler im Jahre 2022 insgesamt 6 Schulferien. Zusammengefasst umfassen die Ferien 2022 insgesamt 66 Wochentage, was rund 13.2 Wochen bedeutet.“

    https://urlaubstage-planen.de/ferien-deutschland/2022.htm

    Humblebee

    Das Argument ist doch vorgeschoben.

    Die ganze Zeit tragen alle Maske und 2 Wochen vor den Osterferien ist dann die Sprachbildung plötzlich wichtig?

    Es war die gesamte Zeit möglich, zur Sprachbildung die Maske abzusetzen, wenn man gewollt hätte.

    Dass es sich auf die Leistungen im Schreiblernprozess auswirkt, halte ich für ein Gerücht und betrifft die meisten SchülerInnen nicht.

    Es mag einen Anteil bei denen mit Wahrnehmungsstörung haben, aber da wären auch ohne Corona ganz andere Fördermaßnahmen zwingend notwendig, die man lieber spart.

    Unsere beginnen am 4.4.

    Wir sind seit dem 10.1. in der Schule, hatten keine Winterferienwoche, von 2 Tagen zum Halbjahreswechsel Ende Januar abgesehen,

    nach Ostern geht es am 20. 4. weiter …

    dann gibt es noch 2 Brückentage zu Himmelfahrt und Pfingsten, ansonsten geht es durch bis zu den Sommerferien, die irgendwann zwischen Mitte Juni und Ende Juli beginnen. Da wird nicht unterschieden und auch keine zusätzliche Pause eingelegt, man muss sich die unterschiedlichen Schuljahre dann einteilen, je nachdem wie sie fallen.

    In den Grundschulen bedeutet es aber, dass ab Montag am Sitzplatz abgenommen werden dürften.

    Leider sind die Berichte in den Medien oft undifferenziert, Maskenpflicht bleibt bestehen, sobald man aufsteht…

    … und auch, wenn sich die Klasse in der ABIT-Testung befindet, es einen Fall in der Klasse gab. Da muss die Schule dann wieder kommunizieren und überzeugen oder durchsetzen.

    Generell hätte man auch in NDS die bisherigen Maßnahmen in den 2 Wochen bis zu den Osterferien bestehen lassen können, das Wechseln hilft nicht und die Masken gerade 2 Wochen vor den Ferien abzusetzen, hilft nur dahingehend, dass mehr Menschen über die Ferien erkrankt sein werden.

    Ich kann verstehen, wenn jetzt gewünscht wird, dass die Schüler erst mal ihren Schulabschluss nach ukrainischem Bildungsplan online fertig machen.

    Ja, das würde ich auch verstehen und unterstützen.

    Dann bräuchte es aber die übliche Anerkennung des Abschlusses.

    Was dauert länger?

    Deutsch zu lernen und einen regulären deutschen Abschluss zu erreichen oder den Abschluss ukrainisch zu absolvieren und dann eine Anerkennung zu erreichen … und Deutsch zu lernen?

    Bei welchem Vorgehen haben sie SuS zumindest theoretisch mehr Anspruch auf Hilfe? Wo ist es praktisch gegeben?

    Rechtlich gesehen ist es wohl so, dass man erst nach 3 Monaten, nachdem man hier ist, in den Unterricht muss.

    Das ist je nach Bundesland geregelt, in NDS unterliegen sie der Schulpflicht, sobald sie aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus sind und in einer Kommune eine Unterkunft erhalten haben.

    Das sind oft nur ein paar Tage oder Wochen.

    Nachzulesen unter https://www.fluechtlinge.niedersachsen.de/startseite/flu…ung-138709.html

    Die dort beschriebenen Möglichkeiten sind die, die theoretisch nach Erlasslage bestehen (sollten), aber nicht vorhanden sind, weil schon seit Jahren die Lehrkräfte dafür fehlen. Die DaZ-Stunden fallen unter „Zusatzbedarfe“, tauchen in der Statistik nicht auf und werden ersatzlos gestrichen, wenn der Pflichtunterricht sonst nicht besetzt werden kann - also bei jeder Langzeiterkrankung und jeder schwangeren Lehrkraft als kurzfristige Maßnahme, die zur dauerhaften wird, weil auch keine Vertretungskräfte zu finden sind.

    Das mag subjektiv sein, ist aber mein Erleben seit mindestens 10 Jahren.

    Ein weiteres Problem ist übrigens, dass es hier keine freien KiGa-Plätze gibt und die Anmeldung immer nur bis zu einem Stichtag (im Februar?) gilt, das ist schon bei sonstigen Umzügen immer schwierig.

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