Beiträge von Palim

    Wer sich weigert, sich zu testen, verletzt somit die Schulpflicht, hat aber auch Zutrittsverbot.

    ABER...

    da steht eben auch

    Zitat


    Die Schü-lerinnen und Schüler müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lern-aufgaben versorgt.

    Wenn man also die Schulpflicht verletzt, weil man sich nicht testen WILL, hat man dennoch Anspruch auf Aufgaben im Distanzlernen?

    Warum kann da nicht stehen, dass man bei selbstverschuldeten Fehlzeiten oder Schulpflichtverletzung selbst verantwortlich ist, Versäumtes nachzuholen?

    In der Rundberfügung steht:

    „i) Zutrittsverbot: Wenn Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte weder ein negatives Testergebnis noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis am von der Schule fest- gelegten Testtag vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Schü- lerinnen und Schüler müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lern- aufgaben versorgt.

    Für Personen, die unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule einen Test auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 durchführen oder durchführen lassen, be- steht kein Zutrittsverbot, sofern der Test ein negatives Ergebnis aufweist.“

    Wenn man es darauf ankommen lassen will, kann man es doch auch so auslegen, dass man Distanzlernen machen kann, wenn kein Testergebnis vorliegt.

    Diese Auslegung könnte man auch dann wählen, wenn die Tests nicht in ausreichender Zahl vorliegen, da gab es aber an anderer Stelle eine Einschränkung.

    Danke, CDL, für Beitrag #43.

    Ich denke auch, dass nur die, die fachlich gut aufgestellt sind, die Fehler oder Fallstricke in Handreichungen erkennen

    dass sie sowohl auf neue Inhalte wie auch neue Ansätze differenzierter schauen

    und sie besser verknüpfen können.

    Zur Reduktion an sich würde ich inzwischen sagen, dass es dabei einen allgemeinen, fächerübergreifende Anteil gibt und einen fachspezifischen.

    Es wird leichter, aber es bleibt eine Herausforderung, Inhalte so aufzubereiten, dass auch junge Kinder etwas nachvollziehen können oder im Lernen eingeschränkte mitarbeiten können. Das Bedenken ist das eine, das Material zu erstellen und es im Unterricht umzusetzen das andere, für alles hätte ich gerne mehr Zeit oder Zeitausgleich.

    st es nicht gerade dann schwieriger, angemessen zu reduzieren, wenn man die ganze Breite (und bis zu einem gewissen Grad auch Tiefe) des Faches kennt?

    Denen, die das nicht kennen, fällt es sicher leichter, irgendetwas wegzulassen,

    aber eine fachlich versiert didaktische Reduktion benötigt gute Kenntnisse des Faches weit über die klassenbezogenen Inhalte hinaus.

    Das klingt alles so, gäbe es bei euch gar kein "fachfremdes" Unterrichten.

    Es hat vielleicht eher etwas mit Begeisterung zu tun für die Inhalte, die man unterrichtet.

    Das ist doch auch im fachfremden Unterricht so, wobei es Lehrkräfte zu geben scheint, die sich lediglich für 2-3 Fächer interessieren, und andere, die viel breiter aufgestellt sind.

    Meiner Meinung nach ist die Begeisterung durchaus wichtig.

    Aber ich frage mich auch, ob diejenigen, die sich für ein bestimmtes Fach begeistern, in die hineinversetzen, die diese Begeisterung nicht teilen und denen sich ein Fach erheblich schwerer erschließt.

    Was hilft es, wenn die Lehrkraft selbstverliebt in das Fach ist, die Inhalte aber nicht niederschwellig vermitteln kann.

    Andererseits braucht es die fachliche Expertise, um sich gut auszukennen und Reduktionen oder Exkurse zügig umsetzen zu können und im pädagogischen Handeln ein gutes Fundament zu haben.

    Sie haben nur SU geändert, oder? Und in Deutsch gibt es mal eben ein ganz neues KC. Ach, und eine schriftl. Arbeit darf man weglassen. Das könnte knapp werden, je nachdem, wie oft Kinder in Quarantäne festhängen. Aber vielleicht wird die ja auch gar nicht mehr verhängt. Who knows. Aus den 4 Wochen, in denen keine Arbeiten und Tests geschrieben werden dürfen, sind nun spontan 2 geworden. Bin jetzt schon genervt vom neuen Schuljahr, obwohl es erst nächste Woche losgeht. Der Regen soll bitte aufhören, sonst wird es so nass beim Lüften. Sorry for Niedersachsen Frust-posting. :zahnluecke:

    Ich zitiere es mal hier, um den NRW-Thread nicht zu kapern.

    Für die GS wurden nur die SU-Curricula zusammengestrichen.

    Das neue KC in Deutsch hatte ich noch gar nicht entdeckt - ups! Na, prima *seufz* (standen die da zu Beginn der Sommerferien schon? Da habe ich sie nicht entdeckt und hatte sie auch nicht in der Anhörung gesehen - in der Datei steht herausgegeben 2017)

    Aus "die Arbeiten bleiben reduziert" - es war ja im letzten Halbjahr nur eine - wurde jetzt "um EINE reduziert".

    Arbeiten dürfen ab dem 27.9. geschrieben werden - das sind 3 Wochen, abzüglich der 1-4 Einführungswochen, die man ja auch unterbringen soll.

    Der Regen soll bitte aufhören,

    Ja, der Regel-Regen, DER soll aufhören. Neue Corona-Verordnung vom 24.8., neuer Rahmenhygieneplan vom 26.8., neue Rundverfügung vom 26.8. ... neues Curriculum (?)

    Warum kommt alles immer Freitagnachmittag und warum gibt es nie Fristen zur Umsetzung?

    ... und warum kann man in überarbeiteten Dokumenten (KC) die Änderungen nicht markieren? ( Rena ich schreibe dir eine PN)

    Ist in unserem BL auch so,

    letztes Jahr sollten wir selbst die Curricula zusammenstreichen,

    dieses Jahr gibt das Ministerium etwas vor.

    Da kann man besser 2-5 Jahre abwarten, ob es bei der neuen Regelung bleibt oder ob man 1-3 Sachen überspringt.

    Dabei bin ich durchaus auch an Entwicklungen und Forschungen interessiert, dafür habe ich auch zu wenig Zeit, denke aber, dass man bei der Umsetzung immer alles auf die derzeitige und regionale Schülerschaft beziehen muss.

    Abgesehen davon, dass ich viele Aussagen unverschämt finde, die darauf abzielen, dass man den Grundschullehrkräften mal die Welt erklären müsse,

    frage ich mich, warum man den Schulen eine 2-Jahres-Frist setzt, allerdings weder das Portal, die Handreichungen oder die KoordinatorInnen hat.

    Das würde bedeuten, dass die Grundschulen ohne Vorgaben beginnen sollen, um sich die Arbeit doppelt und dreifach zu machen.

    Tatsächlich haben wir auch so einen Raum, den wir ab nächster Woche als Klassenraum nutzen müssen.

    Der Raum ist im 1. Stock, die Fenster bodennah, sie haben eine Öffnungssperre, damit niemand herausfallen kann.

    Es wird schwierig, dort angemessen zu lüften UND die Sicherheit zu gewährleisten.

    Im Vertrag ist ein Datum genannt, ab dem das Arbeitsverhältnis besteht.

    Das ist manchmal auch eine Absprache.

    Problematisch ist bei uns, dass die Post in Bullerbü es häufig nicht schafft, zu diesem Datum den Vertrag der Schule zuzustellen.

    Die Vertretung oder Lehrkraft KÖNNTE an dem Tag beginnen, das ist aber erst möglich, wenn der Vertrag auch in der Schule vorliegt und unterschrieben werden kann.

    Und bis dahin KANN die Vertretung nicht beginnen und SOLL auch nicht arbeiten und SOLL auch nicht täglich zur Schule fahren, nur um dann zu erfahren, dass noch kein Vertrag vorliegt, obwohl das Datum abgesprochen war.

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