Beiträge von Palim

    Hand aufs Herz: Die eigentliche Unterrichtszeit nimmt pro Woche etwa 20 Zeitstunden ein, mit den Aufsichten, für die man eingeplant ist, Dienstbesprechungen und ggf. Vertretungsstunden kommen vlt. noch etwa 3-5 Zeitstunden hinzu. Dann bleiben in vielen Wochen immer noch ca. 20 Zeitstunden (oder 4 Stunden pro Tag noch in Freistunden in der Schule oder zu Hause, wenn man das WE freihält UND Freitags zu Hause noch arbeitet) für die Vorbereitung von Unterricht und Korrekturen. Mit diesen kommt man eigentlich ganz gut hin.

    Genau so eine Antwort hatte ich schon erwartet und es erklärt deinen gelassenen Standpunkt den Fahrten gegenüber.
    Wenn SuS alt genug sind, dass man sie nicht im Blick halten muss, wenn keine Kinder mit Erkrankungen und Beeinträchtigungen 24/7 zu betreuen sind und das Schuljahr so locker ist, dann sind Klassenfahrten sicher eine schöne Abwechslung. Fand ich übrigens früher auch!
    Wenn es in deiner Situation so entspannt ist, dann freu dich daran und fahr gerne 2-3x im Jahr auf Klassenfahrt.

    Ich teile die Einschätzungen von @Mikael gar nicht häufig, bin oft selbst eine derer, die "der Kinder zuliebe" so manches übernehmen, denen er gern den Spiegel vorhält, teilweise zu Recht, aber in dieser Hinsicht bin ich gleicher Meinung.

    Und auch ich frage mich, an welcher Stelle im Schuljahr die "entspannte Situation" eintritt, die es ermöglichen soll, die Überstunden abzubummeln, die man während einer Klassenfahrt bekommt. Dafür braucht es keine 2 Korrekturfächer in SekI/II.
    Zu Schuljahresbeginn mit den vielen Sachen, die zu organisieren sind, Lernstandsüberprüfungen, Einarbeitung der Abordnungen uvm, nach einigen Wochen zu den ersten Arbeiten und häufig Gesprächen, zur Krankheitswelle im Herbst, wenn LuL längerfristig ausfallen und der Vertretungsunterricht auf den Tisch muss, zur Abordnugswelle, wenn der Stundenplan durchgewirbelt wird, eine weitere Klassenleitung im Stamm verteilt wird und irgendeine Vertretung einzuarbeiten ist, im Herbst zu den Elterngesprächen, rund um Weihnachten, mit den Zeugnissen, nach Beginn des 2. Halbjahres wieder Organisation und Einarbeitung der Abordnungen, mit den FöS-Meldungen, die aus unerklärlichen Gründen bis dahin warten sollten, mit weiteren Elterngesprächen, Übergaben, Schulveranstaltungen, Einschulungs-Vorbereitungen, Zeugnissen ... irgendwie ist es nie "ruhig" oder "entspannt" und Unterricht ist irgendwie auch "so ganz nebenbei".
    Sicherlich kommt die spezielle Situation der eigenen Schule hinzu, z.B. ständiger Lehrermangel und -wechsel, aber der zeigt sich an immer mehr Schulen.

    Die Überlastungsanzeigen sind längst geschrieben. Was bringen sie? Nichts ... oder aber weitere Konferenzen und FoBi-Angebote, in denen einem keiner erklären kann, wie man den Kreis zum Quadrat bringt und die Verantwortung wieder bei den Lehrkräften absetzt.
    Die Arbeitszeiterhebung in Nds. hat ja klar dargelegt, wie viel LuL arbeiten, die Arbeitszeitkommission hat das anerkannt und Forderungen aufgestellt,
    das ISF Bremen hat mehrfach dargelegt, dass die aufgetragenen Aufgaben in diesem BL nicht zu schaffen sind. In anderen BL sieht das nicht besser aus.

    Klassenfahrten in Nds. sind freiwillig und ich verzichte zurzeit darauf, welche zu unternehmen.
    Tatsächlich finden Eltern das zwar sehr schade, zeigen aber durchaus Verständnis, wenn man ihnen die Situation erläutert.

    Efeu. Efeu wächst überall und ist nicht kaputtzukriegen. Nicht mal in Innenräumen.

    Efeu ist giftig... wobei, Kartoffeln auch.

    Hält Efeu eigentich auch an Wänden, die mit Latex-Farbe gestrichen wurden?
    Wäre das ein möglicher Versuch im Zusammenhang mit dem jetzt im SU-Curriculum eingeforderten Thema "Bionik"?

    Immer an der Wand lang, um die Pinnwände herum, hätte man wenigstens kein Platzproblem. Vielleicht ist es auch schallschluckend, dann kann man sich die vermutlich teuerere Ausstattung zur Schallabsorption sparen.

    In Niedersachsen gibt es die Förderschule Lernen für die Grundschule nicht mehr, Schulen für ESE-SuS gab es noch nie flächendeckend und staatlich. Diese Kinder sind in jedem Fall in den Klassen, immer häufiger auch Kinder mit anderen Förderbedarfen, z.B. GE.

    Da geht es dann nicht unbedingt um pflegerische Tätigkeiten, wohl aber darum, dass man diese SuS 24/7 im Blick haben muss, weil sie orientierungslos sind oder absichtlich weglaufen.

    Manche dieser Kinder haben in der Schule eine Einzelfallhilfe für 10 Std oder mehr.
    Das ist für den Schulalltag schon zum Teil ausgesprochen schwierig, manchmal läuft es problemlos, manchmal nur mit sehr viel Aufwand und Ärger.

    Für eine Klassenfahrt braucht es vorab Anträge und Bewilligung vom Jugend- oder Sozialamt.
    Die oder EINE Begleitung muss bereit sein, auf die Fahrt mitzukommen und das Kind zu begleiten.

    Wenn man soweit kommt, dann übernimmt die Begleitung die bewilligten Stunden im Rahmen der üblichen Arbeitszeitbestimmungen. Abends ist also irgendwann Feierabend und dann die Lehrkraft zuständig.
    Es gibt Unterkünfte mit Klingelanlage, sobald eine Außentür oder ein Fenster geöffnet wird, geht ein Alarm los. Mehrer Unterkünfte waren so, dass man die Aktivitäten auf den sehr kleinen Fluren in jedem Fall im Raum einer Lehrkraft hören konnte.
    Das ist sicher eine Einzelfall-Entscheidung, es gibt, wie im Alltag auch, Kinder, mit denen alles recht leicht zu lösen ist, und andere, und gerade diese haben ja die Einzelfallhelfenden, bei denen es viel Zuwendung und Zeit braucht.

    Bei uns in der Grundschule laufen sie auch,
    und sie können schon in Klasse 1 nach einigen Wochen sehr wohl unterscheiden, ob man sie nach 1-2 Runden zurückerwartet oder ob man mit ihnen kurz hinausgeht und sie wieder einsammelt oder eine längere Pause ansteht.

    Meiner Meinung nach sind viele gute Vorschläge genannt, Anregungen und Material für die kurzen Pausen zu geben, ist sicher richtig, möglich wären ja auch SpeedStacking oder andere Sachen, die man anleitet und die ein Ventil zum Bewegen ohne Aufforderung zum Toben mit sich bringen.
    Wenn das ausreicht, ist es gut.

    Wenn die SuS aber aus lauter Langeweile oder aus anderen Gründen die ihrer Meinung nach unbeaufsichtigte Zeit nutzen, um anderen zu schaden, kann man auch über anderes nachdenken.
    Ganz unsinnig finde ich eine sehr konsequente Vorgehensweise für die 5-6 SuS, die andere ärgern, nicht. Da gibt es bei uns eine direkte Konsequenz, die wenig Zeit in der Stunde braucht.
    Aktuell sind es in mehreren Klassen "Besinnungsbögen", bei denen die SuS ihr Verhalten reflektieren dürfen und diese Ausführungen dann von ihren Eltern abzeichnen lassen. So sind alle informiert, die SuS beschäftigen sich mit der Verbesserung ihres Verhaltens und man kann zudem darüber auch dokumentieren, wer die Übungsmaßnahme häufiger benötigt.

    Und mal ganz deutlich: wenn die Wahrnehmung der eingenen Mitwirkungsmöglichkeiten schon im Ansatz der Bereitschaft scheitert, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich der externe Schulleiter und die Behörde auch nicht all zu sehr um eure Interessen kümmern.

    Das ist an kleinen Grundschulen mit z.T. nur 4- LuL und hoher Fluktuation und hohem Krankenstand gar nicht so einfach, wie es hier klingt.
    Wie viele Personen sitzen denn bei euch im PR? Wie viele VertreterInnen habt ihr? Und wie viele deiner KollegInnen sind quasi "unbeteiligt"?

    Bei kleinen GS hat man ein sehr kleines Kollegium, genau 1 Person als PR und im besten Fall eine Stellvertretung. Gleichzeitig muss ja auch jemand die SL vertreten oder eine ständige Stellvertretung übernehmen.
    Im Verlauf der Jahre kann trotz Wahl so einiges passieren, sodass man dann womöglich ohne PR dasteht. Man kann bei verschiedenen Beauftragungen inzwischen eine Regelung finden, dass es mit den Nachbarschulen eine gemeinsame Vertretung oder zumindest Stellvertreter gibt, für den PR geht das meines Wissens nicht.

    Wenn es aber mit dem SL schon jetzt so schwierig ist und der PR nicht informiert wird, ist es angeraten, sich Hilfe über den SBPR zu holen, die einen für die nächsten Schritte beraten (was sollte man schriftlich machen) und auch Gespräche begleiten.
    Vor der Überlastungsanzeige, die auch den Dienstweg geht, ist ggf. noch ein Gesprächsversuch mit schriftlichem Ersuchen und Protokoll sinnvoll, gerade weil, da ist @lamaisons Einwand verständlich, dies innerhalb der Schule erfolgt.

    Die nächste Personalratswahl steht im kommenden März an (zumindest an Gymnasien, aber soweit ich weiß ist der Termin an allen Schulformen in Nds der gleiche).

    Ja, die Unterlagen sind bei uns letzte Woche in der Schule angekommen. Der erste Aushang schon vorher, er sollte bis zum 31.10. hängen. (quietschgelb, kann man nicht übersehen)
    Solltet ihr sie nicht erhalten haben, könnt ihr auch beim SBPR nachhaken.

    Noch etwas: Auch wenn die Situation an eurer Schule personell so eng ist, solltet ihr den SBPR informieren, damit er davon weiß und in Gesprächen zu euren Gunsten agieren kann.

    Das Problem ist, dass man diesen kommissarischen SL irgendwie "vorführt"..., wenn man zum Personalrat geht

    Nein.
    In Nds. hat jede Schule einen gewählten Personalrat, es ist also eine KollegIn in einem Kollegium von vermutlich 4-10 LuL.
    Diese ist vom SL über oben angesprochene Maßnahmen zu infomrieren. Darauf hat sie ein Anrecht und es ist eben die Aufgabe des PR, dies auch einzufordern, wenn die SL es von sich aus nicht tut.

    Mit "vorführen" hat das wenig zu tun, man bittet um die Informationen, die einem zustehen.

    DANACH kann man dann über weitere Maßnahmen nachdenken, die über den Schulstandort hinaus gehen, also SBPR, Schulbehörde etc.

    Was ist, wenn du es geschickt "verpackst", mit Worten wie
    ... mir ist aufgefallen, dass ihr Kind sehr unruhig ist...
    oder deutlicher
    ... kann es sein, dass Ihr Kind eine Blasenentzündung hat ... dann schilderst du, was du beobachtet hast?

    Dann kannst du im Gespräch immer noch Inhalte aus dem 2. Link anbringen...
    ... oder einen Hinweis setzen, dass das Verhalten für Kinder nicht ganz ungewöhnlich, für Ältere aber befremdlich wirkt.

    Durch mehrere längerfristige Krankmeldungen an unserer kleinen Schule sind alle Kollegen unverhältnismäßig viel mit zusätzlichen Vertretungsstunden belastet bzw. müssen einzelne Klassen öfter auf andere Klassen aufgeteilt werden

    Der Personalrat muss darüber informiert sein/werden, wie das geregelt wird.
    Macht die SL das nicht von sich aus, kann der PR um einen Termin bitten.

    Die Schule hat ja ein Vertretungskonzept, pädagogische MitarbeiterInnen ...
    ... und wenn das wegen vieler Krankmeldungen nicht ausreicht, muss die SL Anträge stellen ... was wirklich schrecklich umständlich, anstrengend und nervig ist.
    Entweder stehen euch dann Abordnungen zu oder es wird eine Vertretungsstelle genhemigt ... damit sind sie in diesem SL allerdings besonders geizig.

    Das alles kann die SL dem PR ja dann erläutern ... ansonsten telefoniert ihr mal mit dem SBPR ... oder der PR tritt an den Dezernenten/ die Dezernentin heran.

    Och, du könntest ja sagen, du möchtest mit den Schülern was basteln.

    Mikael fragt morgen im LZ seine Kolleginnen nach Damenbinden, weil er damit etwas Basteln will?

    Den Tatsachenbericht hätte ich dann gern. :_o_D

    Von den Werbepaketen für den Sachunterricht abgesehen
    gibt es auch bei uns Hygieneartikel auf der Lehrerinnen-Toilette ...
    ... Regenschirme findet man in Norddeutschland unpraktisch...
    ... aber wir haben eine Top-Kaffeemaschine, die mich als Teetrinkerin nicht tendiert, von den fauchenden Geräuschen abgesehen,
    ... und am nahegelegenen Gym soll es einen Ruheraum mit 2 Liegen, Decken und Weckern geben.

    Allerdings stelle ich mir 1 Pflanze pro Quadratmeter durchaus schwierig vor,
    aber so ein kleiner gepflanzter Dschungel quer durch den Klassenraum ...

    Mir ist das so noch nicht untergekommen,
    aber durchaus andere Handlungen von Kindern, damit diese sich selbst spüren können.
    Oft ist es ihnen selbst gar nicht bewusst
    oder aber es ist ein für andere verängstigendes Verhalten, das den Kindern zwar nutzt, andere aber verschreckt.

    Der 2. Link bietet doch gute Hinweise,
    die man in ein Elterngespräch mitnehmen kann,

    sollten es Eltern sein, mit denen man nicht so gut reden kann, kannst du auch das Kind bei Seite nehmen und ihm Entsprechendes erklären.

    Grundsätzlich hat man nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz etwas zu befürchten, was eine umsichtige Lehrkraft nicht besorgen muss. Die Anzahl verurteilter Lehrkräfte aufgrund solcher Dinge hält sich auch stark in Grenzen.

    Das Schreiben des RP Freiburg zur Reifenkontrolle bei Fahrten (verfasst nach einem Unfall) diente deren juristischer Absicherung in der Zukunft und der Abwälzung der Verantwortung auf die untere Ebene.

    Grundsätzlich, aber...

    Es ist schön, wenn du dir diesen Glauben bewahrst und ich wünsche dir, dass es lange so bleiben kann, weil du keine anderen Erfahrungen machst.
    Tatsächlich sichert sich die Behörde ab und die Lehrkraft steht im Regen, weil die Juristen der Behörde für die Behörde arbeiten, nicht für die Lehrkraft.

    Oder mal spitz gefragt: Wenn die Hürden für eine Fahrt so hoch sind und die Lehrkraft, die die Verantwortung alleine tragen muss, vorab weiß, dass sie diesen unzähligen Aufgaben nicht nachkommen kann,
    wäre es da nicht grob fahrlässig überhaupt wegzufahren?

    Die Bedingungen, um einen Seiteneinstieg beginnen zu können, sind offenbar in den BL sehr unterschiedlich.
    So, wie du es beschreibst, unterrichtest du nur 1 Fach. Das ist in anderen BL nur möglich, wenn man ein zweites Fach nachstudiert, um dann irgendwann 2 Fächer vorweisen zu können, wenn man das 2. Examen erreichen möchte. Da nehme ich an, dass es bundesweite Standards gibt, die zur gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse geführt haben.
    Absolviert man das 2. Examen, wird es zur gleichberechtigten Teilhabe an Versetzungen und anderem führen, auch über die Grenzen des Bundeslandes hinaus.

    Bei allen anderen Arbeitsverhältnissen wird es Bestimmungen im Bundesland geben.
    Stellen für den Seiteneinstieg gibt es vermutlich eher dort, wo andere Bewerber nicht beginnen wollen.
    Das zeigt sich z.B. in den offen bleibenden Stellen in den Besetzungsverfahren oder in vielen Vertretungsstellen.
    Ob man da wechseln kann?
    Vielleicht.
    Mit steigender Unterrichtserfahrung verbessert sich womöglich die Situation des Einzelnen.
    Aber die Schule, die einen Mangel hat UND die Ausbildung trägt, steht dann wieder ohne Lehrkraft da.

    Und dann waren da ja noch die Bildungsstandards der KMK, für GS Deutsch von 2004

    Da gibt es weder das Wort "Ansage" noch "Nachschrift" und
    "Diktat" nur als Übungsform "Dosendiktat" und "Eigendiktat" als Übungsform beim Abschreiben (weil man den Text zunächst liest und dann notiert, der Text liegt dabei nicht unmittelbar vor einem, sondern an einer anderen Stelle (Laufdiktat) oder er ist in einer Dose verschwunden (wie das Geld in einer Spardose).

    Bundesweit gibt es also keine Vorgaben.

    Also für Niedersachsen, Grundschule

    1) Die Kurzform

    - Es gibt keine Verpflichtung zu Diktaten und auch kein klares Verbot.
    - Neben Diktaten gibt es eine Vielzahl von anderen Anforderungen, sodass diese eine sehr geringe Rolle spielen und weniger Zeit/Umfang im Unterricht einnehmen können.


    2) Die Langform

    Eine Vorgabe für eine bestimmte Anzahl von Nachschriften/ geübten Diktaten kenne ich gar nicht, nicht aus meiner eigenen Schulzeit, nicht aus meiner Ausbildung, aus keiner der Schulen,
    aber es gab früher Arbeitshefte, mit denne man genau so arbeiten konnte: 3-4 Wochen jeweils ein geübtes Diktat, in der darauffolgenden Woche ein Diktatmit einer Auswahl aus allen zuvor geübten Wörtern.

    In den Vorgaben gab es
    a) es bis 2006 Vorgaben für Rechtschreib-Arbeiten und es war bis dahin üblich, Diktate als solche zu schreiben
    b) in den Vorgaben von 2006 mussten die 4 Rechtschreiarbeiten unterschiedliche Aufgabenformen berücksichtigen. Eine davon konnte "Texte nach Ansage schreiben" - also Diktat in einer der Formen sein. Schulintern wurden häufig genauere Vorgaben dazu vereinbart.
    c) in den Vorgaben von 2017 müssen von 6 Klassenarbeiten 4 Rechtschreibanteile haben. Als Beispiel für schriftliche Leistungen ist wieder genannt "TExt nach Ansage schreiben (auch Wortlisten und Lückentexte)", auch im Beispiel einer kombinierten Arbeit ist genannt "Wörter zu einem Rechtschreibphänomen nach Ansage schreiben (Wortliste)"
    Es werden eine Menge Strategien hervorgehoben,
    Es wird mehr Fokus auf Merkwörter gelegt und es wurde ein Grundwortschatz eingeführt, den es meines Wissens zuvor in Nds. so nicht gab ...
    d) Es gibt eine umfangreiche Handreichung zur Orthographie in der Grundschule (2016) und auch inzwischen für die SekI ... die auch berücksichtig werden soll.

    Fazit:
    Es gibt keine Verpflichtung zu einer bestimmen Anzahl an Diktaten.
    Sie sind aber auch nicht ausdrücklich verboten.
    Das fürht dazu, dass sich jede Schule selbst ein Konzept machen wird.

    Es werden allerdings eine Menge weiterer Forderungen aufgestellt (kombinierte Klassenarbeiten, viele weitere Inahlte), wodurch ausgeschlossen wird, dass die Rechtschreibleistung allein auf Grundlage von Diktaten oder dass ein Diktat als Einzelleistung einer Klassenarbeit möglich wäre.

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